Verhaltenstipps bei Durchsuchung

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Die wichtigste Verhaltensregel überhaupt: Bleiben Sie ruhig!

Wenn möglich, sollten Sie verlangen, dass Zeugen bei der Durchsuchung anwesend sind, dabei ist es egal, ob es sich um Familienangehörige oder Nachbarn handelt. In der Regel müssen Ihnen die Polizeibeamten vor der Durchsuchung mitteilen, zu welchem Zweck sie durchgeführt werden soll, wonach also gesucht wird. Im Allgemeinen können Durchsuchungen nicht verhindert werden.

Wenn die Polizei bei der Durchsuchung bestimmte Sachen oder Unterlagen aus der Wohnung mitnehmen will („Beschlagnahme“), sollten Sie auf gar keinen Fall zustimmen. Widersprechen Sie immer ausdrücklich einer Beschlagnahme, denn dann muss die Polizei, wenn die Beschlagnahme (wie in den meisten Fällen der Fall) noch nicht gerichtlich angeordnet worden war, eine gerichtliche Bestätigung beantragen. Diese wird vermutlich ausgestellt werden, aber machen Sie es der Polizei nicht zu einfach. Verlangen Sie nach dem Ende der Durchsuchung unbedingt eine Durchsuchungsbescheinigung, in der die Polizei schriftlich den Grund der Durchsuchung angeben muss, und verlangen Sie außerdem in jedem Falle ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände.

Nach Möglichkeit sollten Sie gleich zu Beginn Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin informieren und bitten, bei der Durchsuchung anwesend zu sein! Er kann den Durchsuchungsbeschluss prüfen, die Beachtung der Beschlagnahmeverbote durch die Polizei einfordern und sich bemühen zu verhindern, dass die Polizei gezielt nach sogenannten Zufallsfunden sucht, die mit dem Durchsuchungsgegenstand eigentlich nichts zu tun haben, Ihnen aber gegebenenfalls große Nachteile bescheren können.

Wenn die Durchsuchung bei Ihnen schon stattgefunden hat, ohne dass ein Anwalt dabei anwesend sein konnte ist es sinnvoll, dass Sie schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Auch nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen gibt es noch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, im Nachhinein dagegen vorzugehen.

Durchsuchungen stellen einen Notfall dar, so dass Sie mich in diesem Falle gerne jederzeit auf meiner anwaltlichen Notfallnummer 0152 / 33 66 88 85 anrufen dürfen.


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