Bewertungen von Carsten Köbisch
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Bewertungen 75
AV
von A. V. am 30.09.2024 um 15:06 Uhr
Erbstreit und anderes
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Köbisch hat mich bereits zwei Mal sehr gut beraten und vertreten in 2 unterschiedlichen Rechtsgebieten. Er ist sehr ehrlich und sagt einem auch direkt, was er denkt und wie er eine Situation einschätzt. Er reagiert auch sehr schnell auf Anfragen. Sehr toller Anwalt
MR
von M. R. am 27.04.2023 um 14:23 Uhr
einvernehmliche Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr netter Kontakt, ehrliche Beratung.
Vielen Dank! :)
Vielen Dank! :)

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Es freut mich, dass ich helfen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
KR
von K. R. am 24.04.2023 um 21:51 Uhr
WG-Kaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ein großer Dank gilt Rechtsanwalt Köbisch, der mich in einer Mietrecht-Angelegenheit sehr kompetent beraten hat. Eine große Immobilienverwaltung in Berlin wollte statt meiner keinen Nachmieter in unserer WG zulassen, wodurch mein Anteil der Kaution auf der Kippe stand. Herr Köbisch arbeitete akribisch und umfangreich meinen Rechtsanspruch heraus und unterstützte mich in der Kommunikation mit der Immobilienverwaltung. Schließlich brachte ein Schreiben die Firma zum Einlenken: Ein Nachmieter konnte einziehen und meine Kaution wurde ausbezahlt, sodass meine WG und ich persönlich ohne Gerichtsverfahren erfolgreich zu unserem Recht kamen. Vielen Dank dafür!

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Es freut mich, dass ich helfen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
ET
von E. T. am 07.09.2022 um 10:34 Uhr
Finanzielle Ansprüche
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Köbisch hat mich zu einer schwierigen Thematik kompetent beraten. Ich konnte jeder Zeit
meine Fragen stellen, auf die ich immer umgehend eine ausführliche und verständliche Antwort
erhielt. Ein sehr netter Anwalt, den ich jeder Zeit wieder in Anspruch nehmen würde und unbedenklich empfehlen kann.
meine Fragen stellen, auf die ich immer umgehend eine ausführliche und verständliche Antwort
erhielt. Ein sehr netter Anwalt, den ich jeder Zeit wieder in Anspruch nehmen würde und unbedenklich empfehlen kann.

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Vielen Dank für die positive Bewertung.
In Ihrem Fall ging es um die insolvenzrechtliche Frage, ob eine Bank als absonderungsberechtigte Pfandrechtsgläubigerin ihr Absonderungsrecht noch durchsetzen kann. Die Besonderheit lag darin, dass Ihnen inzwischen die Restschuldbefreiung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensweise erteilt worden war. Auch hatte die Bank mehr als 20 Jahre keinerlei Anzeichen gemacht, ihr Pfandrecht durchsetzen zu wollen .
Als es um die Auszahlung Ihrer Anteile ging, machte die Bank nun ihr Recht erstmalig geltend. Dies haben Sie zu Recht als grob unbillig empfungen, auch, da sich die Gläubigerin nicht am Insolvenzverfahren beteiligt hatte und deshalb auch nicht von den vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Auszahlungen an alle anderen Gläubiger profitierte.
Ihnen wurde also die Möglichkeit während des Insolvenzverfahrens genommen, auch die Forderung der Pfandrechtsgläubigerin zu reduzieren.
Glücklicherweise konnte eine vergleichsweise Einigung erzielt werden, mit der Sie zufrieden waren, so dass Ihnen ein langjähriges Gerichtsverfahren erspart geblieben ist. Für die angenehme, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Carsten Köbisch
In Ihrem Fall ging es um die insolvenzrechtliche Frage, ob eine Bank als absonderungsberechtigte Pfandrechtsgläubigerin ihr Absonderungsrecht noch durchsetzen kann. Die Besonderheit lag darin, dass Ihnen inzwischen die Restschuldbefreiung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensweise erteilt worden war. Auch hatte die Bank mehr als 20 Jahre keinerlei Anzeichen gemacht, ihr Pfandrecht durchsetzen zu wollen .
Als es um die Auszahlung Ihrer Anteile ging, machte die Bank nun ihr Recht erstmalig geltend. Dies haben Sie zu Recht als grob unbillig empfungen, auch, da sich die Gläubigerin nicht am Insolvenzverfahren beteiligt hatte und deshalb auch nicht von den vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Auszahlungen an alle anderen Gläubiger profitierte.
Ihnen wurde also die Möglichkeit während des Insolvenzverfahrens genommen, auch die Forderung der Pfandrechtsgläubigerin zu reduzieren.
Glücklicherweise konnte eine vergleichsweise Einigung erzielt werden, mit der Sie zufrieden waren, so dass Ihnen ein langjähriges Gerichtsverfahren erspart geblieben ist. Für die angenehme, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Carsten Köbisch
DG
von D. G. am 19.08.2022 um 12:59 Uhr
Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
sehr sympathischer, aufgeschlossener und kompetenter Anwalt (auch nur ein Mensch), der uns rechtlich und mental durch dieses lange Verfahren geführt hat, letztendlich auch erfolgreich. Wir sind RA Köbisch unendlich dankbar, dass er sich so sehr eingesetzt hat. Wir können ihn nur weiter empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Vielen Dank für die tolle Bewertung.
Es freut mich, dass ich Ihnen im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht nach zähen Verhandlungen schlussendlich zu einer angemessenen Abfindung verhelfen und das Gerichtsverfahren doch noch mit einem Vergleich einvernehmlich beendet werden konnte.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Es freut mich, dass ich Ihnen im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht nach zähen Verhandlungen schlussendlich zu einer angemessenen Abfindung verhelfen und das Gerichtsverfahren doch noch mit einem Vergleich einvernehmlich beendet werden konnte.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
JR
von J. R. am 15.06.2022 um 08:42 Uhr
Kurz & bündig! Top-Beratung!
Allgemeine Rechtsberatung
Die Beratung entsprach voll meinen Erwartungen!
Vielen Dank!
Vielen Dank!

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Es freut mich, dass ich Sie zum Thema Corona-Soforthilfe und der Vorgehensweise der ILB zufriedenstellend beraten habe.
Alles Gute wünscht
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Alles Gute wünscht
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
CS
von C. S. am 24.05.2022 um 17:35 Uhr
Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Herr Köbisch hatte uns in einer Erbschaftsangelegenheit vertreten. Er wurde uns empfohlen und wir können die guten Bewertungen gut nachvollziehen. Er hat für uns immer ein offenes Ohr gehabt, schnell auf Mails und Anrufe reagiert und seine Briefe waren am Gleichen Tag bzw sehr Zeitnah verschickt. Zu immer wieder neu aufgetretenen Probleme durch die Gegenseite hervorgerufen, zeigte er immer Lösungsorientierte Varianten auf. Er ließ sich nicht von den überzogenen Forderungen der Gegenseite beeindrucken. Sein fachkundiges Auftreten hat uns in den 2 Jahren gut unterstützt und der Auftrag wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. Wenn wir nochmal einen Anwalt bräuchten würden wir ihn wieder in Anspruch nehmen.

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für die ausführliche und tolle Bewertung.
Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte und Sie auch noch nach der langen Verfahrensdauer zufrieden sind.
Zum Glück hatten Sie verstanden, dass eine Erbschaft, in die mehrere Grundstücke fallen, nicht so schnell abgschlossen werden kann.
Nachdem einzelne Vermächtnisse von der Miterbin bzw. der Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagen worden waren, wurde es dann recht kompliziert.
Glücklicherweise kam es dann doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung und durch den Vergleichsschluss konnte ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt Carsten Köbisch
vielen Dank für die ausführliche und tolle Bewertung.
Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte und Sie auch noch nach der langen Verfahrensdauer zufrieden sind.
Zum Glück hatten Sie verstanden, dass eine Erbschaft, in die mehrere Grundstücke fallen, nicht so schnell abgschlossen werden kann.
Nachdem einzelne Vermächtnisse von der Miterbin bzw. der Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagen worden waren, wurde es dann recht kompliziert.
Glücklicherweise kam es dann doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung und durch den Vergleichsschluss konnte ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt Carsten Köbisch
NA
von N. A. am 13.05.2022 um 21:54 Uhr
Erstberatung zum Erbrecht
Erbrecht
Herr Köbisch ist sehr freundlich und erklärte uns ausführlich und verständlich die Sachlage/Möglichkeiten. Er klärte ausnahmslos alle Fragen mit uns und machte zusätzlich von sich aus noch auf einige wichtige Dinge aufmerksam. Seine Erstberatung von bis zu 60 Minuten bietet er zu einem sehr fairen Preis an!
Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen!
Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen!

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Sehr geehrte Ratsuchende,
es freut mich, dass ich Ihnen und Ihrer Mutter Ihre umfangreichen Fragen zum Erben/ Vererben samt Regelung des Nachlasses innerhalb der einstündigen Erstberatung so beantworten konnte, dass Sie zufrieden sind.
Ein gutes Gelingen beim Formulieren des Testaments wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
es freut mich, dass ich Ihnen und Ihrer Mutter Ihre umfangreichen Fragen zum Erben/ Vererben samt Regelung des Nachlasses innerhalb der einstündigen Erstberatung so beantworten konnte, dass Sie zufrieden sind.
Ein gutes Gelingen beim Formulieren des Testaments wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
KM
von K. M. am 24.03.2022 um 09:52 Uhr
Coronasoforthilfe
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Köbisch hat sehr schnell auf meine Anfrage reagiert. Er konnte mich nach unserem Gespräch beruhigen. Ich empfinde Ihn als kompetent und beim Gespräch war er sehr freundlich.

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.
Es freut mich, dass ich Sie hinsichtlich der verwirrenden Richtlinien im Land Brandenburg bezüglich der erhaltenen Corona-Soforthilfe aufklären konnte.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Es freut mich, dass ich Sie hinsichtlich der verwirrenden Richtlinien im Land Brandenburg bezüglich der erhaltenen Corona-Soforthilfe aufklären konnte.
Alles Gute wünscht Ihnen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
MP
von M. P. am 19.03.2022 um 09:22 Uhr
Insolvenzrecht und Folgen
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich war posititiv über die schnelle Antwort beeindruckt. Zumal mir meine Gedanken damit bestätigt wurden. Danke!!!

Antwort von Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. In Ihrem Fall ging es um Fragen zur Rückforderung der ILB der Corona-Soforthilfe im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragen.
Es freut mich, dass ich Sie beruhigen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Es freut mich, dass ich Sie beruhigen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Carsten Köbisch