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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

FK

von F. K. am 25.09.2020 um 11:44 Uhr

Sehr kompetent und angenehme Kommunikation
Arbeitsrecht
vor 7 Minuten
Ich hatte mit Herrn Köbisch stets eine sehr nette und wertschätzende Kommunikation bei der Klärung von Fragen rund um eine Kündigung.
Besonders gut hat mir gefallen, dass er mich beim Erstgespräch gefragt hat, was meine Idealvorstellung einer Lösung wäre und mich über dem gesamten Prozess auch danach beraten, vertreten und dies am Ende auch erreicht! Dementsprechend kann ich definitiv empfehlen.
Vielen Dank für die außergewöhnliche Bewertung.

Es freut mich sehr, dass ich mithelfen konnte, Ihre Idealvorstellung bezüglich der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber umzusetzen.

Zugegebenermaßen war auch Glück dabei, da der Arbeitgeber durch sein Abfindungsangebot frühzeitig ein starkes Entgegenkommen gezeigt hat.

Dass der Arbeitgeber im Rahmen meines Vergleichstextes auch noch eine unwiderrufliche sofortige Freistellung erklärt, Ihnen Ihre freie Verfügbarkeit über Ihre Arbeitskraft zugesichert hat und mit der Lohnfortzahlung auch im Krankheitsfall einverstanden war, haben Sie sich wohl auch durch Ihre hervorragende langjährige Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber verdient.

Alles Gute wünscht Ihnen Ihr

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
AA

von A. A. am 24.09.2020 um 16:01 Uhr

Kündigungsfrist
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr empathischer Rechtsanwalt, recherchiert sehr akribisch und kann rechtliche Sachverhalte Nichtjuristen verständlich erklären. Er zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten auf und strebt Kompromisse an, um mögliche Eskalationen bis zur Klage zu vermeiden.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.

Es freut mich, dass es mir auch in Ihrem Fall gelungen ist, die Mietrechtsangelegenheit einvernehmlich zu beenden und Sie meinen Erklärungen folgen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
TH

von T. H. am 24.09.2020 um 14:39 Uhr

Statusfeststelungsverfahrem
Allgemeine Rechtsberatung
In meinem Mandat habe ich sehr schlechte und vor allem teure Erfahrung mit Rechtsanwalt Köbisch machen müssen.
Ich bin in Höchstmaße unzufrieden vor allem was die Kosten betrifft!!!
Herr Köbisch hat mich bezüglich eines Statusfestellungsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung vertreten. Hierbei hatte er mir mitgeteilt, dass bei gesetzlicher Vergütung eines Anwalts der Streitwert der Sozialversicherungsbeiträgen von drei Jahren angesetzt werden kann. In meinem Fall wären dies über 100.000€ so Carsten Köbisch. Abgeschreckt von der Summe, habe ich eine Vereinbarung unterschrieben, die in meinen Augen sehr Zweifelhaft ist. Hierbei sollte in meinem Verfahren NICHT nach den Gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Wodurch ich letztlich fast das VIERFACHE an Anwaltskosten zu zahlen hatte gegenüber dem was durch das Gericht festgesetzt wurde. Herr Köbisch wusste im Kostenfestsetzungsantrag sehr genau welche Mittelgebühr fällig werden würde leider wurde mir dies im Vorfeld nie Mittgeteilt. Stattdessen wurde mir zu einer für Herrn Köbisch vorteilhaften und für mich teuren Abrechnungsvariante geraten. Ich führe aktuell ein vergleichbares Verfahren mit einem anderen Anwalt und kann sagen, dass hier die Kosten wesentlich transparenter und fairer sind als es bei Herrn Köbisch der Fall war.
Daher würde ich jedem abraten Carsten Köbisch zu beauftragen.
Leider haben Sie wohl vergessen, wie erfolgreich wir in den vergangenen Jahren zusammen gearbeitet haben.
Sie waren so zufrieden mit mir, dass Sie mich auch für das Statusfeststellungsverfahren bevollmächtigt haben, von dem Sie wussten, dass ich solch ein Verfahren zuvor noch nicht durchgeführt hatte. Es war Ihnen besonders wichtig, diesen Gerichtsprozess, auch wegen weiterer möglicher ähnlicher Auseinanderstzungen mit der Rentenversicherung, zu gewinnen, weshalb wir beide viel Zeit mit diesem Verfahren verbracht haben.

Dieses langwierige Verfahren habe ich für Sie in 1. und 2. Instanz vollumfänglich gewonnen!

Wie in früheren Verfahren habe ich, gemäß unserer Vergütungsvereinbarung, bei einem vergleichsweise günstigen Stundenhonorar, in kurzen Zeitabständen abgerechnet und Sie haben die Rechnungen bezahlt.

Am Ende des Verfahrens waren Sie enttäuscht, dass nicht alle Ihre Ausgaben an mich lt. Kostenfestsetzungsbeschluss (Kfb) von der Gegenseite erstattet werden sollten. Dies hätten Sie zumindest teilweise ändern können, wenn Sie mich, wie von mir angeraten, beauftragt hätten, gegen den Kfb Beschwerde einzulegen. Nachdem Sie erfahren hatten, dass dies Kosten verursachen könnte, die Sie zu tragen hätten, wenn die Beschwerde erfolglos sein würde, haben Sie Ihre Beauftragung zur Beschwerde wieder zurückgezogen.

Sie haben sich also selbst die Chance genommen, noch mehr Geld von der Gegenseite erstattet zu bekommen.

Da ich es traurig fand, dass unser gemeinsam erreichtes Ziel plötzlich nebensächlich wurde, habe ich Ihnen sogar einen Teil meines Honorars angeboten, nur damit Sie das Erreichte wieder wertschätzen können.
Dies habe ich getan, weil ich mich mit meinen Mandanten über eine erfolgreich beendete Angelegenheit gemeinsam freuen möchte.

Als Sie auch dieses Angebot abgelehnt haben, musste ich feststellen, dass ich Ihnen einfach nicht mehr weiterhelfen kann.

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
AV

von A. V. am 21.09.2020 um 12:16 Uhr

Zweite Instanz in Berufung gewonnen!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich möchte mich sehr beim Rechtsanwalt Köbisch bedanken.

Würde unberechtigterweise für einen Transportschäden verklagt und hab es durch meinen ersten Rechtsanwalt, der sich kaum gekümmert hat und einen nur abzocken wollte, in der ersten Instanz verloren.

Dann habe ich mich an Herrn Köbisch gewendet und war von erster Minute an von ihm als Anwalt und Mensch überzeugt. Herr Köbisch hat eine sehr respektvolle und angenehme Art. Er ist sehr professionell und hat mich perfekt vor dem Berufungsgericht vertreten.

Beim Gericht fiel er sehr durch seine höflich, aber dennoch bestimmende Art auf. Man hat gesehen, dass er den Fall ernst genommen hat und sich ausgiebig damit befasst.

Während des Prozesses hielt er mich stets am Laufenden und hat sich mit Elan und Überzeugung für mich eingesetzt.

Die Rechnungen, die Herr Köbisch ausstellt, waren alle transparent und fair.
Er war immer geduldig mit mir und wirkte nie abgehoben.

Durch seinen Einsatz habe ich das Gerichtsverfahren in zweiter Instanz gewonnen!

Vielen lieben Dank dafür!

LG Anastasia
Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung.
Es freut mich, dass ich das Verfahren, bei dem es um ein Frachtgeschäft nach dem Handelsgestzbuch (HGB) ging, mit Ihrer wertvollen Zuarbeit in der zweiten Instanz noch retten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
ML

von M. L. am 29.08.2020 um 08:25 Uhr

Gesellschafterstreit
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich möchte mich bei Herrn Köbisch für seinen Einsatz in meinem Fall bedanken. Von der Erstberatung bis zum Abschluss des Auflösungsvertrages fühlte man sich bei ihm gut aufgehoben und sehr kompetent beraten. Er zeigte auf, was möglich ist, hatte immer ein offenes Ohr und die Kommunikation verlief reibungslos bzw war er immer erreichbar oder antwortete sehr zeitnah, was ja auch nicht immer selbstverständlich ist. Mit dem letztendlich getroffenen Auflösungsvertrag bin ich sehr zufrieden und kann Herr Köbisch einfach nur weiterempfehlen! Falls ich mal wieder rechtlichen Beistand benötige, weiss ich wo ich mich hinwende.
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und Sie so zufrieden sind.
Es ging um die Auflösung einer GbR und darum, wie Ihre Interessen am besten geschützt werden, wenn Sie aussteigen und das Unternehmen ohne Sie weitergeführt wird.

Glücklicherweise haben Sie so vernünftige Vorstellungen von einer Trennung und einer Ihnen zustehenden Auseinandersetzungszahlung gehabt, dass es nicht zu einer langwierigen und kostenintensiven Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz durch einen Steuerberater kommen musste.
Vielmehr hat die Gegenseite erfreulich rasch den Vergleichsbetrag bezahlt.

Alles Gute wünscht Ihnen weiterhin

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
RN

von R. N. am 24.06.2020 um 19:11 Uhr

Transparent, verständlich, freundlich-bestimmt
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir haben uns durch Herrn RA Köbisch in unserer Mieterrecht-Sache sehr gut vertreten gefühlt. Er hat uns umfassend und ehrlich beraten, verschiedene Problemlösungen und Szenarien mit deren Erfolgschancen und Kosten verständlich erklärt, seine Schritte mit uns abgesprochen, sodass wir das Gefühl hatten, entsprechend unserer Interessen immer einbezogen worden zu sein. Dazu trug auch bei, dass Herr RA Köbisch für uns immer schnell erreichbar war, telefonisch oder per Mail. Uns ging es um eine außergerichtliche Mediation. Auch wenn noch nicht alles für uns geklärt ist, sind wir mit dem Ergebnis zufrieden. Vielen Dank für die freundlich-bestimmte, ruhige, sachliche und ergebnisorientierte Interessenvertretung. Eheleute Naumann
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.

In Ihrer Mietrechtsangelegenheit ging es um die Installation von Rauchwarnmeldern, die der Vermieter verpflichtet ist, einzubauen. Sie wurden vom Vermieter aufgefordert, die Styropor - Deckenplatten zuvor selbst zu entfernen.

Aus verschiedenen Gründen konnte ich nachweisen, dass dies die Aufgabe des Vermieters ist. Telefonisch wurde mir von der Gegenseite auch ausdrücklich mitgeteilt, dass Sie die Deckenplatten nicht und auch nicht auf eigene Kosten entfernen müssten.

Leider kam die angekündigte schriftliche Bestätigung hierüber trotz wiederholter Aufforderung nicht. Daraufhin hätte Ihnen nur eine negative Feststellungsklage rechtliche Sicherheit geben können. Dies wollten Sie verständlicherweise nicht. Wer will schon ohne Not den eigenen Vermieter verklagen? Zumal Sie verstanden hatten, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und die gute sowie erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
TH

von T. H. am 08.06.2020 um 09:33 Uhr

sehr gute Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Unsere anfängliche Aufregung vor diesem Beratungstermin wurde uns durch eine nette Begrüssung und vertrauensvolle, unkomplizierte Atmosphähre sehr schnell genommen. Es folgte ein gutes und offenes Gespäch, wo wir uns sehr verstanden und vertreten fühlten.
Hr. Köbisch beriet uns sehr einfühlend und professionell, er brachte uns auf Gedanken und mögliche Lösungsansätze auf die wir sonst nicht gekommen wären. Dankbar und erleichtert, mit einer klareren Sicht und einem guten Lösungsgedanken gingen wir beruhigt nach Hause.
Sehr geehrte Ratsuchende,

es freut mich, dass ich Ihnen mit meiner Erstberatung zum Thema Erbrecht, bei der es um den Nachlass des Erblassers ging, helfen konnte.

Ich hoffe, dass die Ideen zur außergerichtlichen Konfliktlösung helfen, die Auseinandersetzung dauerhaft zu befrieden.

Alles Gute, nicht nur dabei, wünscht Ihnen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
TM

von T. M. am 02.06.2020 um 21:03 Uhr

In den allerbesten Händen!!!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich arbeite schon seit einigen Jahren mit RA Köbisch zusammen und bin mit der Arbeit mehr als zufrieden.
Wir haben schwere Zeiten zusammen gut gemeistert.
Bezüglich einer Aufforderung der ILB die mir gezahlte Corona Soforthilfe zurückzahlen zu müssen, hat mir RA Köbisch sehr schnell und kompetent weitergeholfen. RA Köbisch möchte gern weiterempfehlen und mich für Unterstützung bei ihm bedanken.
T.M.
Vielen Dank für die gute Bewertung.
Es freut mich, dass ich Ihnen auch im Rahmen der zurückgeforderten Corona-Soforthilfe wieder helfen konnte.

Glücklicherweise hat die ILB innerhalb von weniger als einer Woche (!), also ungewöhnlich schnell, auf meine Stellungnahme reagiert. Dabei hat sie ausdrücklich erklärt, dass kein Rechtsgrund für eine rückwirkende Aufhebung der erteilten Zahlungszusage besteht.
Damit dürfen Sie die Ihnen bereits vollständig ausgezahlte Soforthilfe in der Coronakrise behalten.

Das Argument, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon vor der Corona-Krise bestanden haben, konnte ich mit Ihrer Hilfe schnell widerlegen.

Alles Gute weiterhin wünscht Ihnen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
JS

von J. S. am 03.03.2020 um 19:55 Uhr

Vermieter an Vertrag gebunden
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ruhig, sachlich, fachlich kompetent.
Ich wurde im Zuge des Verfahrens stets auf dem Laufenden gehalten. Alle rechtlichen Schritte wurden sowohl mit den positiven Seiten, aber auch mit den eventuell entstehenden Risiken eingehend besprochen. Gerade diese Transparenz gab mir das Gefühl, bei Herrn RA Köbisch in besten Händen zu sein, was der überaus erfolgreiche Ausgang des Verfahrens beweist. Herzlichen Dank nochmal dafür.
Joachim Schulz
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.
Es freut mich, dass ich Ihnen in der Mietangelegenheit gegen Ihren ehemaligen Vermieter helfen konnte, Ihr Recht vollständig durchzusetzen.
Gerade im Mietrecht sind viele Urteile stark richterabhängig, so dass man fast nie sagen kann, ob der Rechtsstreit gewonnen werden wird. Glücklicherweise haben Sie sich davon überzeugen lassen, Ihre Rechte aus dem Mietaufhebungsvertrag vollständig einzuklagen, so dass es zu keinem inakzeptablen Vergleich gekommen ist und Sie nicht nur eine Teilzahlung erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
MO

von M. O. am 01.02.2020 um 13:36 Uhr

In den besten Händen
Arbeitsrecht
Nach der Elternzeit war mein Arbeitgeber nicht bereit meine wöchentliche Arbeitszeit beim Wiedereinstieg zu reduzieren, was für mich aber nicht praktikabel war.
Herr Köbisch hat sich viel Zeit für mein Problem genommen, gut zugehört und dann die weiteren Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber in die Hand genommen. Bis zur einvernehmlichen Klärung mit dem Arbeitgeber hatte mein Anwalt immer ein offenes Ohr für mich. Wenn Rücksprachen notwendig waren, bekam ich schnell einen Termin, so dass ich mir während der ganzen Zeit sicher sein konnte, dass alles in meinem Sinne geregelt würde.
Es gab am Ende zwar kein Zurück zum alten Arbeitgeber aber ich hatte in und nach dieser unschönen Situation durch den Einsatz meines Anwalts Zeit und Ruhe, eine Stelle zu finden, die viel besser zu meiner veränderten Lebenssituation passt. Ein durchdachter Auflösungsvertrag und eine gute Abfindung waren dabei sehr hilfreich.
Ich fühlte mich von Herrn Köbisch rundum gut beraten - ja ich kann wirklich sagen, während dieser Zeit in den besten Händen. Vielen Dank!
Vielen Dank für die wertschätzende Bewertung.
Entscheidend war, dass Sie früh genug zu mir gekommen sind, so dass ich für Sie im Rahmen des Auhebungsvertrags eine Freistellung und eine Abfindung erreichen konnte. Dadurch hatten Sie dann keine Nachteile bei der Arbeitsagentur und konnten sich um eine neue Stelle bemühen.
Es freut mich, dass ich dabei helfen konnte.

Rechtsanwalt
Carsten Köbisch
Alles Gute wünscht Ihnen