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KO

von K. O. am 19.11.2017 um 10:18 Uhr

Flugausfall
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Köbisch vertrat mich hervorragend im Fall einer ausbleibenden Zahlung einer Fluggesellschaft.

Aufgrund einer überbuchten Maschine konnte ich nicht meine Reise nicht antreten, darüber wurde ich beim einchecken informiert.
Man vertröstete mich mit einem Reiseantritt am nächsten Tag, Übernachtung und Verpflegung in einem naheliegenden Hotel und einer Schadensersatzzahlung von 250,00 Euro.(Später stellte sich heraus , dass mein Anspruch bei 400,00 Euro lag.)
Diese Zahlung erfolgte nicht.
Die Fluggesellschaft reagierte lediglich verworren ( in englischer und später in französischer Sprache) auf meine e-mails.
Daraufhin wandt ich mich an Herrn Köbisch.
Er reagierte prompt und vertrat mein Anliegen professionell.Ich erlebte ihn außerordentlich unkompliziert, kompetent,freundlich. Mich beeindruckten außerdem die klaren Worte , die Herr Köbisch gegenüber der Fluggesellschaft fandt.
Innerhalb weniger Tage wurde die mir zustehende Summe von der Fluggesellschaft überwiesen.

Ich bin Herrn Köbisch sehr dankbar und kann ihn nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Leider werden auch eindeutige Ansprüche im Reisevertragsrecht gem. §§ 651 a ff BGB von den Fluggesellschaften häufig nicht anerkannt. In Ihrem Fall hat mein Anwaltsschreiben genügt, um den Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.

Ihr Rechtsanwalt Carsten Köbisch
MB

von M. B. am 11.11.2017 um 12:54 Uhr

Erstberatung Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
kompetent & freundlich
NS

von N. S. am 08.11.2017 um 17:35 Uhr

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir sind durch Weiterempfehlung auf Herrn Köbisch aufmerksam geworden. Die durchweg gute Bewertung können wir voll und ganz Nachvollziehen. Er hat seit dem ersten Telefonat einen freundlichen, kompetenten und erfahrenen Eindruck auf uns gemacht. Er hat wie es ihm als Mediator entspricht zuerst versucht es im guten Aussergerichtlich zu klären. Die Gegenseite wurde freundlich darauf hingewiesen das wir ein erhöhtes Gesundheitliches Risiko zu erwarten haben, durch die Baumängel die sogar durch ein Gutachten bestätigt wurden und die Vermietung bitte schnellstmöglich reagieren sollte. Die Gegenseite hat darauf nicht Reagiert. Leider hat die Gegenseite in knapp 1.5 Jahren mit fristloser Kündigung gedroht und versuchte sie zu vollziehen. Wir selber waren schon am verzweifeln, doch Herr Köbisch Stand immer an unserer Seite.
Er hat viel Zeit und Geduld in unseren Fall gesteckt.
Wir haben ihn oft um Rat gefragt und er hatte immer ein offenes Ohr für uns. Er hat immer Zeitnah auf unsere E- Mail geantwortet, was ich nur Hervorheben kann.
Man hat gemerkt das er sein Beruf liebt und das zeigt sich auch in seinen Können als Anwalt wieder.
Den Rechtsstreit haben wir durch eine Gerichtliche Einigung dank der guten Arbeit von Herrn Köbisch zu unseren Gunsten abgeschlossen.

Wir können ihn nur Wärmstens Weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre tolle und ausführliche Bewertung. Eine fristlose Kündigung im Mietrecht lässt fast keinen Mieter kalt, insofern waren Ihre Sorgen verständlich. Es freut mich, dass ich mithelfen konnte, die Auseinandersetzung zu Ihrer Zufriedenheit zu beenden.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Rechtsanwalt und Mediator Carsten Köbisch
DJ

von D. J. am 07.11.2017 um 12:17 Uhr

Ausbleibende Haus- und Gartenpflege
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ein großes Lob für Herr Köbisch!
Wir, eine Hausgemeinschaft, hatten diverse Probleme mit unserem Vermieter. Hartnäckig hielten sich Missstände über Monate in der Haus- und Gartenpflege. Herr Köbisch wurde uns empfohlen - wir werden ihn jederzeit weiterempfehlen!
Zeitnah erhielten wir einen Termin und dann wurde die Hausgemeinschaft fachlich sehr kompetent beraten. Er hat uns erklärt, was möglich ist und was nicht. Wie man die Situation klären kann, ohne zu eskalieren. Alles wurde dann zu unserer vollsten Zufriedenheit geklärt und Abhilfe geschaffen. Danke!
Vielen Dank für die positive Bewertung. Ihre Hausgemeinschaft war eine sehr angenehme Gruppe, die sich voll auf meinen Rat verlassen hat. Daher war es am Ende möglich, den Vermieter und die Hausverwaltung trotz dessen zusätzlicher anwaltlicher Vertretung zu einem Tätigwerden zu bewegen. Es freut mich, dass sich mein Einsatz für Sie im Mietrecht gelohnt hat und hoffe, dass der gute Zustand der Immobilie auch zukünftig Bestand hat.

Es grüßt Sie alle herzlich
Ihr Rechtsanwalt und Mediator Carsten Köbisch
JA

von J. A. am 07.06.2017 um 09:17 Uhr

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Mir ist von einer deutschen Firma mein Handelsvertretervertrag fristlos gekündigt worden. Das war unberechtigt und ich habe aus Spanien nach einem Anwalt in Deutschland gesucht.
Zum Glück habe ich Herrn Köbisch gefunden, der bereit war mit Erfolgshonorar für mich zu arbeiten, sonst hätte ich es mir nicht leisten können.
Ich habe mich für Herrn Köbisch entschieden, da er auf Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, internationale Erfahrung hat und ein Studium in Mediation hat.
Meine Interessen hat er vor dem Landgericht voll durchgesetzt.
Er hat mich professionell beraten, hatte viel Geduld (ich beherrsche die deutsche Sprache nicht perfekt); war sehr flexibel. Er hat sehr schnell auf meine Anfragen reagiert und mich immer freundlich behandelt und alles gut erklärt. Ich konnte mich auf alle Absprachen verlassen und die Überweisung an mich erfolgte sofort.
Ich kann die Kanzlei von Herrn Köbisch ohne Einschränkung empfehlen und bedanke mich herzlich für die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es war auch für mich eine erfreuliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Es freut mich, dass ich Ihnen als Handelsvertreter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung der von Ihnen getätigten provisionspflichtigen Geschäfte verholfen habe.
Es zeigt, dass sich auch auf größere Entfernung gut zusammenarbeiten lässt.
Alles Gute wünscht Ihnen
TS

von T. S. am 20.03.2017 um 20:14 Uhr

Rechtsstreit Mietwohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Köbisch ist als Anwalt einmalig. Wir waren von seiner Freundlichen und Kompetenten Art sehr positiv überrascht. Er hat für uns immer ein offenes Ohr gehabt, schnell auf Anrufe und Mails reagiert und seine Schreiben waren Zeitnah verfasst worden, wenn nicht sogar noch am Selben Tag.
Unseren Rechtsstreit hat er versucht erst Aussergerichtlich zu einigen nur die Gegenseite war zu keiner Einsicht bereit. Durch sein fachkundiges Auftreten und Argumentieren wurde der Rechtsstreit voll und ganz zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Solch einen Anwalt kann man mit ruhigen Gewissen Weiterempfehlen. Wenn wir nochmal einen Anwalt bräuchten würden wir ihn wieder in Anspruch nehmen.
Herzlichen Dank für die ausführliche Bewertung. Auch wenn es zunächst nicht so schien, als liefe der Fall zu Ihren Gunsten, haben Sie mir vertraut und sind ruhig geblieben. Nur so konnte ich Ihnen schlussendlich zum Erfolg verhelfen. Es war eine knifflige und zeitaufwändige Angelegenheit mit außerordentlicher fristloser Kündigung des Mietverhältnisses auf beiden Seiten, die fast alles beeinhaltete, was das Mietrecht so bietet. Ich hoffe, Sie haben mit Ihrem neuen Vermieter mehr Glück.

Viele Grüße sendet Ihnen
Ihr Rechtsanwalt Carsten Köbisch
JG

von J. G. am 12.01.2017 um 19:18 Uhr

Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung in Deutschland und im Ausland
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Köbisch hat mich in einer komplizierten Arbeitsrechtssache gegen meinen Arbeitgeber wegen der Kündigung erfolgreich vertreten. Es ging im Arbeitsrecht auch um Steuerrecht und Sozialversicherung in Deutschland und im Ausland.
Insgesamt war das eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit die viel schneller als erwartet zum Erfolg geführt hat.
Ich bin sehr zufrieden und kann diesen Anwalt nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für die aussagekräftige Bewertung. In Ihrem Fall kamen auch Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit Bezug zum Strafrecht, dem Steuerrecht und des Sozialversicherungsrechts zur Anwendung. Ich bin froh, dass die Angelegenheit mit Ihrer Hilfe so schnell einvernehmlich beendet werden konnte und der Gerichtstermin obsolet wurde. Dieser Fall zeigt deutlich, dass gerade komplizierte Sachverhalte mit großem Konfliktpotential auch geeignet sind, um sie mit Hilfe von mediativen Techniken zu klären. Selbstverständlich war auch ein bißchen Glück dabei, dass die Gegenseite zu der von uns angestrebten Konfliktlösung bereit war.
MS

von M. S. am 12.12.2016 um 12:25 Uhr

Mediation
Mediation
Herr Köbisch hat mich in meiner Schuldenbereinigung unterstützt und ausführlich beraten. Durch seine Hilfe und Korrespondenzen mit den Gläubigern ist es gelungen, langjährige Altlasten durch Vergleiche stark zu reduzieren, so dass es mir möglich war, ohne den Weg der Privatinsolvenz gehen zu müssen jetzt schuldenfrei zu sein. Ich werde auch in zukünftigen Rechtsfragen sehr gerne Herrn Köbischs Hilfe in Anspruch nehmen und kann ihn wirklich nur bestens empfehlen!
In Ihrem Fall haben Sie selbst so gut mitgearbeitet, dass ich mich hierfür ebenfalls bedanken möchte. Dass schlussendlich mit allen Gläubigern eine Einigung erzielt werden konnte und das Insolvenzrecht mit Restschuldbefreiung nicht mehr bemüht werden musste, hat neben dem Willen, nicht aufzugeben, wohl auch ein wenig mit Glück zu tun.
Es ist erfreulich, dass unsere gemeinsamen Bemühungen mit den geschlossenen Vergleichen belohnt wurden.
TS

von T. S. am 03.12.2016 um 13:06 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Köbisch hat mich als Eigentümer einer Eigentumswohnung in Berlin Spandau in einer Auseinandersetzung mit einem Mieter und dem Hausverwalter beraten. Dabei ging es um die Erstattung von Renovierungskosten in einer vom Mieter 23 Jahre lang bewohnten Wohnung. Glücklicherweise konnte ich mit Herrn Köbisch wiederholt telefonisch Rücksprache halten, um die komplizierte Dreiecksbeziehung zu klären. Die Hinweise und Tipps waren so gut, dass ich aus der Einigung mit der Gegenseite vom Mieter noch 3.000,- € erhielt und das innerhalb kürzester Zeit. Keine schriftliche Bevollmächtigung, keine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Anwälten, die der Kunde zu bezahlen hat und vor allem keine zeitraubende Klage! Alles schnell, verständlich erklärt, präzise und erfolgreich in der Sache. Absolut empfehlenswert!
Es freut mich, dass meine Beratungen zur Beilegung des außergerichtlichen Konflikts beigetragen haben und Sie meine Arbeit so positiv bewerten. Gerade bei Auseinandersetzungen, die emotional stark belasten ist es häufig hilfreich zur Konfliktlösung Methoden aus der Mediation anzuwenden. Auch im Mietrecht, das sich meist im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter abspielt, kann dies, wie Ihr Fall beweist, ein Gerichtsverfahren entbehrlich machen. Schön, dass es so schnell geklappt hat.
MM

von M. M. am 21.07.2016 um 21:01 Uhr

Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
sofortigen Beratungstermin erhalten, Super Beratung-verständlich erklärt, freundlich und kompetent, jederzeit telef. erreichbar, E-Mails werden umgehend beantwortet, Herr Köbisch ist wirklich weiter zu empfehlen...
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Im Insolvenzrecht sind insbesondere die Fragen zur Versagung der Restschuldbefreiung, der vorsätzlichen unerlaubten Handlung und des Widerspruchs gegen die Anmeldung eines solchen Forderungsgrundes kompliziert und schwer zu verstehen. Es freut mich, dass ich Ihnen diese Vorgänge verständlich dargelegt habe.

Rechtsanwalt Carsten Köbisch