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GS

von G. S. am 16.07.2024 um 12:29 Uhr

Unfall bei Glätte
Verkehrsrecht
Guten Tag mein Fall wurde zuerst von Herrn Bock persönlich bei mir zu Hause aufgenommen da ich eine Sprunggelenksfraktur Weber c bei einem Glätte Unfall hier in unserer Gemeinde hatte .Unsere Gemeinde nimmt es mit ihrer Streupflicht nicht so genau .Nach fast drei Monaten hab ich nur gedacht warum dauert das denn alles so lange und warum bekomme ich denn kein Schreiben nix zugesandt .Habe dann bei der Rws Beratung angerufen und gefragt warum das so lange dauert .Die Dame dann am Telefon wurde denn ein Aktenzeichen angelegt ich so ja .Oh ja ich seh schon ,oh dann hat man sie wohl vergessen .Na super hab ich nur gedacht, ja wir kümmern uns drum. Dann ging alles weiter bekam dann eine neue Anwältin eine ganz junge unerfahrene Dame.In Osnabrück beim Gericht kam die Anwältin ganz knapp vorher mit dem Zug auf den letzten drücker,man konnte sich nochmal nicht mal mehr unterhalten über meinen Fall,so das wir gleich schon rein mussten in den Gerichtssaal. Dort wurde ich so gelöchert von der Richterin und meine junge Anwältin hat fast nix gesagt. Ich musste so weinen . Ich habe natürlich den Fall verloren was für uns irgendwie schon klar war wenn man nicht gegen kontern kann .Dann wollte sich die Anwältin im Dezember nochmal bei uns melden aber bis jetzt hat sie sich nicht mehr bei uns gemeldet. Wir sind so Enttäuscht von dieser Kanzlei ,hätte ich mal nie dort angerufen.
Wir können die Enttäuschung absolut nachvollziehen. Die Mandantin war mit ihrem Fahrrad auf einer abschüssigen Straße wegen Glatteis gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Wir haben die Gemeinde wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Gestalt der Verletzung der Streupflicht in Anspruch genommen. Die bei Gericht eingereichte Klageschrift war mit der Mandantin genau abgestimmt. Im Gerichtstermin ist die Mandantin von der Richterin sehr eingehend befragt worden. Zudem sind Zeugen benannt worden, die der Mandantin erste Hilfe geleistet und bestätigt haben, dass es an der Unfallstelle sehr glatt war. Ebenso ist der für die Streuung verantwortliche Gemeindemitarbeiter vernommen worden. Dieser sagte aus, dass grds. nur gestreut würde, wenn alles glatt ist. Er sei am Unfalltag frühmorgens durch die Gemeinde gelaufen und habe bestimmte Stellen untersucht; dort sei es nicht glatt gewesen. Auf der Grundlage dieser Aussage hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Der Nachweis einer allgemeinen Glätte sei der Mandantin nicht gelungen. Das Oberlandesgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt.
So unbefriedigend und enttäuschend das Ergebnis für die Mandantin auch ist, dafür kann der Rechtsanwalt nicht verantwortlich gemacht werden. Der Unfallhergang ist genau vorgetragen und durch die Vernehmung der Zeugen vollständig ausermittelt worden. Mehr können wir als Anwalt nicht tun, die Entscheidung trifft das Gericht. Dieses Ergebnis wäre bei jedem anderen Anwalt ebenso erzielt worden.
Dr. Christian Bock.
MS

von M. S. am 19.05.2021 um 10:36 Uhr

Danke für professionelle Hilfe
Allgemeine Rechtsberatung
Schnell und klare Bewertung meines Anliegens! Top Beratung!!

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
AO

von A. O. am 28.01.2021 um 08:34 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsrecht
Bis jetzt war alles sehr gut.