Bewertungen von Christian Fuhrmann
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Bewertungen
EG
von E. G. am 30.03.2023 um 17:51 Uhr
Bewertung
Verkehrsrecht
Herr Fuhrmann hat sich für mich sehr eingesetzt und das beste rausgeholt. Sehr Kompetent, freundlich, und Hilfsbereit. Ich würde immer wieder zu ihm gehen.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Ich bedanke mich recht herzlich. Ich freue mich, dass wir Ihren Führerschein gerettet haben.
JS
von J. S. am 27.03.2023 um 14:54 Uhr
Anzweiflung Laser
Verkehrsrecht
absolut Fachkompetent,
alles wurde perfekt organisiert und geregelt
absolut empfehlenswert
immer wieder gerne
alles wurde perfekt organisiert und geregelt
absolut empfehlenswert
immer wieder gerne
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen lieben Dank für Ihre netten Worte.
Allg. Info: in diesem Verfahren konnten wir eine Handlasermessung mit dem Messgerät Riegl Fg21 erfolgreich angreifen und das Verfahren zur Einstellung bringen.
Allg. Info: in diesem Verfahren konnten wir eine Handlasermessung mit dem Messgerät Riegl Fg21 erfolgreich angreifen und das Verfahren zur Einstellung bringen.
LZ
von L. Z. am 26.03.2023 um 18:32 Uhr
Rotblitzer
Verkehrsrecht
Ein sehr zuverlässiger Rechtsanwalt , wir waren sehr zufrieden wir empfehlen gerne weiter .
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Danke!
AE
von A. E. am 24.03.2023 um 12:01 Uhr
A. El-Kurd
Verkehrsrecht
Mega Anwalt !!!
Setzt sich 100% ein für seine Mandanten !!
Versucht auf jeden Fall das beste Ergebnis zu erziehen !!
Sehr zu Empfehlen !!
Setzt sich 100% ein für seine Mandanten !!
Versucht auf jeden Fall das beste Ergebnis zu erziehen !!
Sehr zu Empfehlen !!
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank für ihre lobenden Wort.
Allg. Hinweis: dieser Fall zeigte mal wieder, dass auch moderne technische Messungen fehlerbehaftet sein können. Für den Mandanten konnten dadurch 2 Monate Fahrverbot eingespart werden.
Allg. Hinweis: dieser Fall zeigte mal wieder, dass auch moderne technische Messungen fehlerbehaftet sein können. Für den Mandanten konnten dadurch 2 Monate Fahrverbot eingespart werden.
TW
von T. W. am 22.03.2023 um 21:14 Uhr
Lasermessung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Hr. Fuhrmann, welcher mich gut beraten und sicher vor Gericht vertreten hat. Seine Tipps und Arbeit haben mir gut geholfen meinen Führerschein behalten zu dürfen.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Ihr Verfahren hat einmal mehr gezeigt, dass eine frühe Stellungnahme im Verfahren und die damit verbundene Vorbereitung durch das später zuständige Amtsgericht (hier Amtsgericht Stuttgart), positiv gewürdigt wurde und am Ende die Aufhebung des Fahrverbots erfolgte.
DK
von D. K. am 21.03.2023 um 11:05 Uhr
Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bin auf einer zweispurigen Ringstraße (70 kmh), die für ca. 800 - 900 m auf 50 kmh begrenzt war, mit 31 kmh gemessen worden, die auch noch als innerorts gewertet wurde.
Aufgrund der genauen Meßmethode TraffiStar S350 war ein Meßfehler um 1 kmh, der "nur" zu 1 Punkt und keinem Fahrverbot geführt hätte, auszuschließen.
Herr Fuhrmann hat mich verkehrsrechtlich mit seinem sehr guten Fachwissen, seiner professionellen Herangehensweise und seiner umgänglichen Art höchst kompetent, sehr freundlich und zeitnah beraten.
Er schätzte meinen Fall in allen Punkten ehrlich ein und erläuterte mir Möglichkeiten zum bestmöglichen, weiteren Vorgehen.
Ich kann Herrn Christian Fuhrmann nur besten Gewissens weiterempfehlen.
Herr Fuhrmann, für Ihre Hilfe nochmals recht herzlichen Dank!
Aufgrund der genauen Meßmethode TraffiStar S350 war ein Meßfehler um 1 kmh, der "nur" zu 1 Punkt und keinem Fahrverbot geführt hätte, auszuschließen.
Herr Fuhrmann hat mich verkehrsrechtlich mit seinem sehr guten Fachwissen, seiner professionellen Herangehensweise und seiner umgänglichen Art höchst kompetent, sehr freundlich und zeitnah beraten.
Er schätzte meinen Fall in allen Punkten ehrlich ein und erläuterte mir Möglichkeiten zum bestmöglichen, weiteren Vorgehen.
Ich kann Herrn Christian Fuhrmann nur besten Gewissens weiterempfehlen.
Herr Fuhrmann, für Ihre Hilfe nochmals recht herzlichen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank für ihre ausführliche Rezension. Ich freue mich über Ihre Darstellung!
AL
von A. L. am 15.03.2023 um 17:35 Uhr
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ein sehr kompetenter, Zuverlässiger, und professioneller Rechtsanwalt. 100 % Weiterempfehlung
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank.
Allg. Hinweis: in diesem Verfahren konnten wir bei einem zweimonatigen Fahrverbot, trotz einer nachgewiesenen Nötigung im Straßenverkehr, ein sog. "beschränktes Fahrverbot" für den Mandanten erreichen. Das bedeutet, dass der Mandant zumindest die Fahrerlaubnisklasse D und D1 zum Führen von Omnibussen in der Zeit des Fahrverbots behält und somit seinen Beruf als Busfahrer weiter ausüben darf. Privat muss er auf das Führen eines PKWs verzichten. Im Ergebnis eine für den Mandanten sehr gute Lösung.
Allg. Hinweis: in diesem Verfahren konnten wir bei einem zweimonatigen Fahrverbot, trotz einer nachgewiesenen Nötigung im Straßenverkehr, ein sog. "beschränktes Fahrverbot" für den Mandanten erreichen. Das bedeutet, dass der Mandant zumindest die Fahrerlaubnisklasse D und D1 zum Führen von Omnibussen in der Zeit des Fahrverbots behält und somit seinen Beruf als Busfahrer weiter ausüben darf. Privat muss er auf das Führen eines PKWs verzichten. Im Ergebnis eine für den Mandanten sehr gute Lösung.
GN
von G. N. am 13.03.2023 um 22:58 Uhr
Bester Anwalt den ich bis jetzt hatte!
Verkehrsrecht
Sehr nett und immer zu erreichen!
Bester Anwalt den ich bis jetzt hatte!
Bester Anwalt den ich bis jetzt hatte!
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Danke für Ihre Rezension.
SC
von S. C. am 08.03.2023 um 16:23 Uhr
Problemlösung hat Vorfahrt
Verkehrsrecht
Ich habe Herr Fuhrmann als sehr kompetenten Anwalt kennen gelernt, der mir mein Verkehrsrechtsproblem "abgenommen" und genau zum gewünschten und machbaren Ergebnis gebracht hat. Professionelle Betreuung und Übernahme der Fragestellung mit Dialog auf Augenhöhe.
Immer gerne wieder. (Auch wenn hoffentlich nicht so schnell notwendig)
Immer gerne wieder. (Auch wenn hoffentlich nicht so schnell notwendig)
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank für Ihre Rezension.
Ein Beispiel wie man ein Verfahren in 500 km Entfernung für den Mandanten erfolgreich lösen kann, ohne vor Ort zu sein. Die Digitalisierung macht es möglich. Hier konnte die Aufhebung eines drohenden Fahrverbots erreicht werden.
Ein Beispiel wie man ein Verfahren in 500 km Entfernung für den Mandanten erfolgreich lösen kann, ohne vor Ort zu sein. Die Digitalisierung macht es möglich. Hier konnte die Aufhebung eines drohenden Fahrverbots erreicht werden.
BL
von B. L. am 08.03.2023 um 13:17 Uhr
Bußgeldverfahren mit Fahrverbot und Punkten
Verkehrsrecht
Der Kontakt war sehr unkompliziert und die Kommunikation via E-Mail war sehr angenehm.
Das Verfahren wurde zügig bearbeitet und bei Rückfragen wurde schnell, kompetent und verstädnlich geantwortet.
Das Verfahren wurde mit Hilfe von Herrn Fuhrmann zu meinen Gunsten eingestellt.
Sehr gerne wieder.
Das Verfahren wurde zügig bearbeitet und bei Rückfragen wurde schnell, kompetent und verstädnlich geantwortet.
Das Verfahren wurde mit Hilfe von Herrn Fuhrmann zu meinen Gunsten eingestellt.
Sehr gerne wieder.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Wunderbar. Das freut mich sehr, wenn Sie mit dem gesamten Ablauf, nicht nur wegen des Ergebnisses, zufrieden waren.