Bewertungen von Christian Mauritz LL.M.
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Bewertungen
MS
von M. S. am 20.03.2024 um 17:44 Uhr
Volle Zufriedenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Mauritz hat meine Fragen umgehend
und sehr freundlich beantwortet.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
Freut mich, wenn Sie zufrieden waren. Sie sollten in dieser Angelegenheit nicht nachgeben. Melden Sie sich gerne, wenn Bedarf besteht.
SH
von S. H. am 19.10.2023 um 12:54 Uhr
Schnell und kompetent
IT-Recht
Wir sind in eine Abofalle von Digi-Medien gerutscht. Herr Mauritz hat sehr schnell auf unsere Anfrage reagiert, sofort und zu einem fairen Preis (im Vergleich zu anderen Anwälten) gehandelt. Wir sind sehr zufrieden.
GA
von G. A. am 19.09.2023 um 08:45 Uhr
Rechtsberatung bzgl. Fitnesstudio Beitragserhöhung
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle und kompetemte Beratung.
JS
von J. S. am 09.09.2023 um 12:18 Uhr
Kurze Fragen kompetent beantwortet
Allgemeine Rechtsberatung
Netter Kontakt
LW
von L. W. am 09.08.2023 um 13:24 Uhr
Sonderkündigung
Allgemeines Vertragsrecht
Super schnell, sehr freundlich, kompetent, menschlich
CL
von C. L. am 30.03.2023 um 10:39 Uhr
Vorwurf der Uhreberrechtsverletzung durch eine andere Anwaltskanzlei
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Mauritz ist äußerst kompetent, zuverlässig und nimmt sich Zeit. Ich habe über ihn nur positives zu berichten.
MF
von M. F. am 18.08.2022 um 11:30 Uhr
Schadensersatzforderungen
Zivilrecht
KLar, strukturiert, engagiert, freundlich und vor allem kompetent, so habe ich Herrn Mauritz erlebt! Absolut zuverlässig, dabei fair und transparent was die Abrechnung betrifft!
Ich hatte schon mehrfach mit Anwälten zu tun - einen Anwalt, der sich in meiner Sache so engagiert hat und mit dem eine so gute Kommunikation möglich war, habe ich selten erlebt!
Von daher kann ich H.Mauritz nur absolut weiter empfehlen!
Vielen Dank für Ihre Mühe!!!
Ich hatte schon mehrfach mit Anwälten zu tun - einen Anwalt, der sich in meiner Sache so engagiert hat und mit dem eine so gute Kommunikation möglich war, habe ich selten erlebt!
Von daher kann ich H.Mauritz nur absolut weiter empfehlen!
Vielen Dank für Ihre Mühe!!!
Antwort von Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
Vielen Dank für die freundlichen Worte!
NS
von N. S. am 28.07.2022 um 11:38 Uhr
Vertragsprüfung
Allgemeines Vertragsrecht
Ich bin mit einem Vertrag zu Herrn Mauritz gekommen, welchen ich auf Richtigkeit prüfen lassen wollte, mit der Absicht, aus diesem herauszukommen. Die Kommunikation mit Herrn Mauritz war sehr unkompliziert, freundlich, kompetent und hilfreich. Er hat mich bestens beraten und mir definitiv weiterhelfen können. Man hat das Gefühl, ehrlich und fair beraten zu werden. Eine klare Empfehlung meinerseits, vielen Dank noch mal an dieser Stelle.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
Vielen Dank für die positive Rückmeldung - das freut mich! Ich wünsche gutes Gelingen! Sollte sich Ihr Vertragspartner weiterhin "quer stellen", dann geben Sie mir gerne Bescheid.
RA
von R. A. am 23.06.2022 um 14:30 Uhr
Wucher Preise
Urheberrecht & Medienrecht
Ich rate jedem ab sich von diesem Anwalt vertreten zu lassen. Er tut seine Arbeit nicht richtig ausführlich und sieht keine Einsicht bezüglich seiner misslungenen Arbeit. Dazu schickt er Mahngebühren raus ohne jemals eine schriftliche Rechnung geschickt zu haben. Einmal und nie wieder, vertrauen investieren sie ihr Geld wo anders und nicht an jemanden der ein für ein 18 Zeiligen Text 1700€ verlangt.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
Zu Ihren Vorwürfen: Die Kosten eines RA sind grundsätzlich gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Streitwert. Das Ihr Fall ein hohes Kostenrisiko hat, war Ihnen dadurch bewusst, dass der Gegner von Ihnen 3.865,00 € bei einem Streitwert von 250.000,00 € verlangt hat (tatsächlich der übliche Streitwert in derartigen Angelegenheiten).
Ihnen wurde mitgeteilt, dass ich intern einen Streitwert von 30.000,00 € ansetze und sich meine Kosten daher auf 1.501,19 € belaufen und zwar bevor ich mit der Gegenseite in Kontakt getreten bin. Sie hätten mir mitteilen können, dass Ihnen das zu teuer ist und Sie von meiner Beauftragung absehen möchten.
Von diesen Kosten wurden ca. 2/3 durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen, was Ihnen ebenfalls bekannt war. Durch Verhandlungen mit der Gegenseite ist es mir gelungen, die von Ihnen zu zahlenden Kosten auf 1.501,19 € (in 5 monatlichen Raten) zu drücken. Im Übrigen wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie Chancen haben, ein Klageverfahren zu gewinnen, dass Sie dann aber wahrscheinlich persönlich vor Gericht erscheinen müssten. Das wollten Sie vermeiden und haben sich daher dafür entschieden, den Vergleich anzunehmen.
Ich habe Ihnen am 08.09.2021 meine Rechnung zukommen lassen, die Sie nachweislich erhalten haben. Um Ihnen entgegenzukommen, habe ich mich dazu bereit erklärt, mit der Bezahlung des von Ihnen zu bezahlenden Teils der Rechnung zu warten, bis Sie alle Raten an die Gegenseite gezahlt hätten. Als ich im März 2022 darum bat, dass Sie Ihr Drittel der Rechnung begleichen möchten, haben Sie versucht, mit mir zu feilschen und nur die Hälfte zu bezahlen.
Ich wollte Ihnen nochmals entgegenkommen und ließ Ihnen die Bezahlung in zwei monatlichen Raten nach, erhielt aber nie eine Antwort. Angeblich haben Sie meine E-Mail nicht bekommen, was ich nicht überprüfen kann. Da wir zwischen dem 25.08.2021 und dem 10.04. 2021 insgesamt 31 E-Mails problemlos ausgetauscht haben, darf ich hinter Ihre Behauptung ein vorsichtiges Fragezeichen setzen.
Aufgrund des geschlossenen Zahlungsvergleichs wäre ich dazu berechtigt, Ihnen eine (gesetzlich geregelte) Einigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Auch hierauf habe ich (bislang) entgegenkommenderweise verzichtet, ohne Ihnen dies überhaupt mitzuteilen. Angesichts Ihres jetzigen Verhaltens sollte ich mein Entgegenkommen noch einmal überdenken.
Dass ich nach nunmehr ca. 10 Monaten offizielle Schritte eingeleitet habe, damit die offene Rechnung beglichen wird, sollte nachvollziehbar sein. Es ist im Übrigen in Ordnung, mich negativ zu bewerten, wenn das Ihrer Meinung entspricht, auch wenn Sie während des Mandats mit allem einverstanden waren. Allerdings wird eine Linie überschritten, wenn Sie dabei unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen und hierauf einen Boykottaufruf stützen. Ich mache daher darauf aufmerksam, dass gegen unberechtigte negative Bewertungen rechtlich vorgegangen werden kann.
Ihnen wurde mitgeteilt, dass ich intern einen Streitwert von 30.000,00 € ansetze und sich meine Kosten daher auf 1.501,19 € belaufen und zwar bevor ich mit der Gegenseite in Kontakt getreten bin. Sie hätten mir mitteilen können, dass Ihnen das zu teuer ist und Sie von meiner Beauftragung absehen möchten.
Von diesen Kosten wurden ca. 2/3 durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen, was Ihnen ebenfalls bekannt war. Durch Verhandlungen mit der Gegenseite ist es mir gelungen, die von Ihnen zu zahlenden Kosten auf 1.501,19 € (in 5 monatlichen Raten) zu drücken. Im Übrigen wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie Chancen haben, ein Klageverfahren zu gewinnen, dass Sie dann aber wahrscheinlich persönlich vor Gericht erscheinen müssten. Das wollten Sie vermeiden und haben sich daher dafür entschieden, den Vergleich anzunehmen.
Ich habe Ihnen am 08.09.2021 meine Rechnung zukommen lassen, die Sie nachweislich erhalten haben. Um Ihnen entgegenzukommen, habe ich mich dazu bereit erklärt, mit der Bezahlung des von Ihnen zu bezahlenden Teils der Rechnung zu warten, bis Sie alle Raten an die Gegenseite gezahlt hätten. Als ich im März 2022 darum bat, dass Sie Ihr Drittel der Rechnung begleichen möchten, haben Sie versucht, mit mir zu feilschen und nur die Hälfte zu bezahlen.
Ich wollte Ihnen nochmals entgegenkommen und ließ Ihnen die Bezahlung in zwei monatlichen Raten nach, erhielt aber nie eine Antwort. Angeblich haben Sie meine E-Mail nicht bekommen, was ich nicht überprüfen kann. Da wir zwischen dem 25.08.2021 und dem 10.04. 2021 insgesamt 31 E-Mails problemlos ausgetauscht haben, darf ich hinter Ihre Behauptung ein vorsichtiges Fragezeichen setzen.
Aufgrund des geschlossenen Zahlungsvergleichs wäre ich dazu berechtigt, Ihnen eine (gesetzlich geregelte) Einigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Auch hierauf habe ich (bislang) entgegenkommenderweise verzichtet, ohne Ihnen dies überhaupt mitzuteilen. Angesichts Ihres jetzigen Verhaltens sollte ich mein Entgegenkommen noch einmal überdenken.
Dass ich nach nunmehr ca. 10 Monaten offizielle Schritte eingeleitet habe, damit die offene Rechnung beglichen wird, sollte nachvollziehbar sein. Es ist im Übrigen in Ordnung, mich negativ zu bewerten, wenn das Ihrer Meinung entspricht, auch wenn Sie während des Mandats mit allem einverstanden waren. Allerdings wird eine Linie überschritten, wenn Sie dabei unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen und hierauf einen Boykottaufruf stützen. Ich mache daher darauf aufmerksam, dass gegen unberechtigte negative Bewertungen rechtlich vorgegangen werden kann.
AH
von A. H. am 27.04.2022 um 08:24 Uhr
Mihaylow
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetent freundlich und hilfsbereit