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Christoph Klein

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JG
von J. G. am 02.05.2024 um 12:40 Uhr
Sachlich und professionell
Familienrecht
Vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin wurde ich sachlich und professionell von der Kanzlei vertreten und kompetent beraten und über jeden Schritt informiert!

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Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen in Neuburg an der Donau zur Verfügung! Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem Anwaltsbüro.

Arbeitsrecht

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und Kündigungsschutzklage erheben möchten. Ebenso prüfe ich gerne Ihr Arbeitszeugnis und verhandle über eine mögliche Abfindung. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Familienrecht

Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen. Gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, ist es sinnvoll, deeskalierend aufzutreten und eine einvernehmliche Regelung hinisichtlich Umgang, Sorgerecht und Unterhalt – auch für Ehegatten – zu finden, damit sich die Beteiligten auch hinterher noch in die Augen sehen können. Selbstverständlich setze ich mich auch in streitigen Fällen mit Engagement für Ihre Rechte ein. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.

Sozialrecht

Das Sozialrecht sorgt für die Sicherstellung sozialer Sicherheit sowie sozialer Gerechtigkeit und trägt dazu bei, allen Bürgern eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Meine Tätigkeit auf diesem Gebiet reicht vom Sozialhilferecht über Probleme mit Jobcentern, was z. B. Hartz IV anbelangt, bis hin zum Behindertenrecht und dem Bereich der Eingliederungshilfe. Als Anwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen versiert beim Stellen aller erforderlichen Anträge, wahre Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und biete Ihnen persönliche Betreuung in Widerspruchsverfahren sowie Klageverfahren.


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JG

von J. G. am 02.05.2024 um 12:40 Uhr

Sachlich und professionell
Familienrecht
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KB

von K. B. am 03.03.2022 um 12:45 Uhr

Urlaubsanspruch
Arbeitsrecht
RA Klein hat mich, obwohl die Rechtslage nicht ganz eindeutig war, optimal vertreten und mich kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Ich kann Ihn in jeder Hinsicht nur empfehlen.
MB

von M. B. am 19.10.2020 um 06:44 Uhr

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Arbeitsrecht
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Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, lassen die Beiträge häufig durch den Arbeitgeber abführen (sog. "Firmenzahlverfahren"). Dies ist tückisch, da

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Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München (www.rak-muenchen.de)

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Einzelheiten hierzu sind erhältlich auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Berufshaftpflichtversichert bei Allianz Vers. AG, 10900 Berlin, www.allianz.de.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
(Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.)

Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 € ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, zuständig. Die entsprechende Internetseite erreichen Sie über www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de bzw. www.s-d-r.org.
Wir weisen darauf hin, dass die Kanzlei Rechtsanwälte nb Neuburg, nicht verpflichtet und auch grundsätzlich nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

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