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JA

von J. A. am 17.07.2023 um 02:37 Uhr

Begleitung eines Studierendenvereins
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Als Studierende einer privatwirtschaftlich organisierten Hochschule waren wir gezwungen, uns für unsere studentische Selbstverwaltung vereinsrechtlich selbst zu organisieren. In einer Gruppe vereinsunerfahrener junger Studierender war das natürlich eine besondere Herausforderung. Herr Dr. Mecking hat uns von der Gründung unseres Medizinstudierendenvereins bis zur Ausweitung des Vereins auf alle Studierenden der Hochschule als Gesamtstudierendenverein dabei vom ersten Tag an begleitet. Ob bei der Arbeit an der Satzung oder in der Mitgliederversammlung, in Kontakt mit Gericht/Finanzamt oder bei der Vertragsgestaltung mit der Hochschulleitung: Auf Herrn Dr. Mecking war zu jeder Zeit Verlass. Mit seiner großen Fachkompetenz wusste er unsere Fragen in beeindruckender Weise in all unseren Treffen zu beantworten und war auch spontan erreichbar, wenn es einmal schnell gehen musste. Verlässlich wie ein Uhrwerk hat er großen Anteil an der tollen Entwicklung unseres Vereins über mehrere Jahre. Kürzlich haben wir erfahren, dass auch er einst studentische AStA-Erfahrung gesammelt hat, was das Gefühl der guten Seele hinter dem mehrfach ausgezeichneten Fachmann noch weiter unterstreicht. Ich danke Herrn Dr. Mecking sehr für seine zügige und großartige Arbeit und kann die Zusammenarbeit nur wärmstens empfehlen.
IE

von I. E. am 08.04.2022 um 09:05 Uhr

Anspruch auf Vergütung aus Vorstandstatigkeit
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Sehr freundliche Ausstrahlung, nahm wir damit meine Aufregung. Kompetent und fachkundig. Zeigte einen Weg auf, wie ich das Problem angehen kann. Bin sehr zufrieden! Danke!!!
Vielen Dank für die Einschätzung. Es freut mich, dass wir in guter Atmosphäre die Problemkreise besprechen und Lösungen finden konnten, die für Sie als ehemaliges und engagiertes Vorstandsmitglied und den Verein nützlich sein können. Mit bestem Gruß, Rechtsanwalt Christoph Mecking
AK

von A. K. am 10.02.2021 um 02:28 Uhr

Beratung zu einer angespannten Situation im Verein
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Vielen herzlichen Dank Ihnen auch noch einmal für Ihre kompetenten
Blicke in die Rechts- und Situationslage. Es war sehr angenehm, dass
Sie als Anwalt neben den puren Rechtslagen auch die Befindlichkeits-,
Kommunikations- und politischen Ebenen mit begleiten und betrachten
konnten. Bei manchen Anwälten fühlt man sich damit sehr/mehr allein
gelassen. Und es gehört doch immer dazu...
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Ein Rechtsanwalt muss sich immerzu durch den Pragraphendschungel kämpfen; dabei versuche ich aber immer, auch vor dem Hintergrund meiner Mediatorenausbildung, nicht zum Paragraphenreiter zu werden, sondern nach gangbaren Wegen zu suchen, die bei Möglichkeit unterschiedliche Anforderungen und Interessen aufnehmen und aus Konflikten herausführen. Gerade bei gemeinnützigen Vereinen, Gesellschaften und Stiftungen, wo viele ihr Bestes geben wollen, erscheint mit diese Haltung sinnvoll. Mit bestem Gruß, Rechtsanwalt Christoph Mecking
WB

von W. B. am 07.10.2020 um 18:06 Uhr

Kompetenz hat einen Namen
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Super Betreuung in vereinsrechtlichen Fragen sowie Durchsetzung .
Ich freue mich, dass ich dem Verein, der einen wichtigen Beitrag für ein buntes und freies Leben in der Hauptstadt leistet, in einer Auseinandersetzung mit einem Mitglied behilflich sein konnte. Es ist immer schade, wenn interne, persönliche Streitigkeiten dazu führen, dass ein Verein seinem eigentlichen Auftrag nicht mehr nachkommen kann. Hier hat nun die Entscheidung des Gerichts zu der Beendigung eines langjährigen Streits geführt. Möglicherweise hätte eine Mediation im Vorfeld helfen können, diesen für alle Beteiligten nervenraubenden Weg zu vermeiden. In diesem Fall ist die Entscheidung aber wenigstens zugunsten meines Mandanten gefallen, was mich sehr freut.

Dr. Christoph Mecking
Rechtsanwalt in Berlin
SM

von S. M. am 09.06.2020 um 18:06 Uhr

Gemeinnütziger Verein
Allgemeine Rechtsberatung
Als Eltern von Kindern, die am SYNGAP-Syndrom - einer seltenen genetischen Mutation - leiden, hatten wir bereits vor ca. 2 Jahren einen Verein gegründet. Seitdem verzagten wir am zuständigen Finanzamt, der uns die Gemeinnützigkeit nicht anerkennen wollte, obwohl wir lediglich Aufklärung, Patientenhilfe und Forschung auf diesem Gebiet voranbringen wollten. Immer wieder beanstandete das Finanzamt die Formulierungen in der Satzung und verweigerte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Erst durch die verständnisvolle und kompetente Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking konnten wir die nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Finanzamt in nicht einmal vier Wochen zu einem positiven Abschluss bringen. Dafür danken wir ihm herzlich.
Leider erleben wir Blockadesituationen bei der Satzungsprüfung durch das Finanzamt immer wieder. Es ist schade, wenn dadurch wichtige gemeinnützige Vorhaben aufgehalten und behindert werden. Um so mehr hat es mich gefreut, dass wir in Ihrem Fall dann doch zum Ziel gekommen sind. Nun wünsche ich viel Erfolg bei der weiteren engagierten Arbeit zu dieser seltenen Krankheit.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking
RG

von R. G. am 11.05.2020 um 09:41 Uhr

Gründung eines international tätigen Vereins
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Sachorientierte und fundierte Unterstützung bei der Gründung eines international tätigen, gemeinnützigen Vereins im Gesundheitsbereich. Die Gründungsmitglieder stammen aus Regierung, Industrie und Zivilgesellschaft. RA Dr. Mecking hat die Grundlagen geschaffen für die Einbindung in ein global wirksames Netzwerk und als Empfängerorganisation für Spenden und öffentliche Mittel.
Ein rechtlich wie tatsächlich herausfordernder Beratungsprozess! Ich wünsche weiter viel Erfolg für die Verwirklichung der wichtigen Aufgaben des Vereins.
JP

von J. P. am 06.05.2020 um 08:05 Uhr

Pauschalreise Corona
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Versuche, beim Veranstalter den Preis für eine schon bezahlte, dann aber wegen Corona abgesagte Reise erstattet zu bekommen, gingen ins Leere, was sehr enttäuschend und unbefriedigend war. Daraufhin hat Rechtsanwalt Dr. Mecking unseren Anspruch förmlich geltend gemacht. Auch wenn das Gesetz an sich eindeutig ist, hat sich der Reiseveranstalter auf seine Liquiditätsschwierigkeiten verwiesen, denn auch die Hotels und Fluglinien mauern. Und er hat sich auf die Absicht der Bundesregierung herausreden wollen, ein rückwirkendes Gesetz auf den Weg zu bringen, das eine Gutscheinlösung bringt. Er hat sich geweigert zu zahlen und auf den langwierigen Rechtsweg verwiesen. Dabei sind wir als Solo-Selbstständige auf das Geld auch angewiesen. In Verhandlungen hat Dr. Mecking für uns einen Vergleich erreichen können, der uns sofort die Hälfte der Summe gebracht hat und den Rest vorläufig stundet. Damit ist uns schon geholfen. Wir waren sehr zufrieden für die schnelle Erledigung.
Selbst berechtigte Forderungen bei Unternehmen in notleidenden Branchen durchzusetzen, ist in diesen Zeiten nicht einfach. Um so mehr hat es mich gefreut, bei diesem Vergleich mitwirken zu können.
LL

von L. L. am 05.05.2020 um 21:26 Uhr

Hilfe bei Reiseärger in der Corona Pandemie
Allgemeine Rechtsberatung
Durch die Corona-Pandemie hat es umfassende Reiseeinschränkungen gegeben. Länder haben Einreisen verboten. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgegeben. Airlines haben Flüge ausfallen lassen. Und so hat uns der Reiseveranstalter meine Reise nach Indien storniert. Und er hat sich geweigert, den schon bezahlten Reisepreis zu erstatten. Da blieb mir nur, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dr.
Christoph Mecking hat sehr schnell reagiert und mit einem Schriftsatz die Rückerstattung des Reisepreises gefordert. Auch wenn das Reiserecht nicht zum Schwerpuunkt der Tätigkeit von Dr. Mecking gehört, der sich ja überwiegend um Vereine, Stiftungen und Gemeinnützigkeit kümmert: Ich habe mich sehr gut und erfolgreich vertreten gefühlt
Ein Ausflug in das Reiserecht, einschließlich Praxis und Politik: sehr instruktiv. Vielen Dank für die Gelegenheit und die freundlichen Worte!
VL

von V. L. am 23.02.2020 um 17:40 Uhr

Vereinsrecht Mitgliedschaft
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Dr. Mecking hat uns mit Bravour in Sachen Vereinsrecht vertreten.
Er hatte stets die wesentlichen Dinge im Blick. Er hat uns umfangreich und verständlich über die Vorgehensweise informiert. Somit war die Klage vor dem Amtsgericht ein Spaziergang.
Absolut empfehlenswert und immer wieder gerne.
Herzlichen Dank
Volker Lüchow und Katrin Buneß
Vielen Dank für die freundlichen Worte.
Es war bedauerlich, dass dieser vereinsrechtliche Streit überhaupt vor Gericht gelandet ist, denn die Ausschließung war aus verschiedenen Gründen rechtswidrig. Das hätte der Vereinsvorstand erkennen müssen.
Dr. Christoph Mecking
BS

von B. S. am 22.05.2019 um 14:40 Uhr

Rechtsberatung bei der Stiftungsgründung
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Dr. Christoph Mecking hat uns bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die deutschlandweit agiert, kompetent begleitet. Von der Vision über die Ausgestaltung, die zunächst in der nicht rechtsfähigen Variante sinnvoll war, bis zur Unterstützung bei der Konstituierung von Vorstand, Kuratorium und Fördererversammlung hat uns Dr. Mecking sehr gut beraten und unterstützt. Die Stiftungsgründung war ein Erfolg, sowohl von der Anzahl der MitstifterInnen als auch von der Höhe des Anfangskapitals. Dr. Mecking begleitet die Stiftung nach wie vor in der Abstimmung bei Fragen der Berichterstattung und Rechnungslegung, Sitzungsvorbereitungen sowie weiteren Formalien der Stiftung.
Besonders hervorheben möchte ich, dass es Dr. Christoph Mecking sehr gut versteht, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden: Er kann Vor- und Nachteile verschiedener rechtlicher Möglichkeiten verständlich darlegen und daraus geeignete und umsetzbare Lösungen vorschlagen. Besonders wichtig für uns war auch sein umfassendes Verständnis von Fundraising und Mittelbeschaffung. Da viele der Stiftungselemente auch eine Fundraising-Wirkung haben und haben sollen, war sein Input zur Nutzung und Entwicklung von Fundraising-Initiativen und -instrumenten sehr wertvoll.
Wir würden Dr. Christoph Mecking jederzeit weiterempfehlen.
Vielen Dank für das erfreuliche Feedback!
Die Begleitung in der Gründungsphase dieser besonderen Stiftung, die viele Alleinstellungsmerkmale in sich vereint und an der Schnittstelle von medizinischer Forschung, Gesundheitspflege und wichtigen gesellschaftlichen Anliegen arbeitet, war nicht zuletzt wegen der handelnden Personen außerordentlich bereichernd. Deutlich sehe ich aus der laufenden fachlichen Begleitung, dass die damals angestellten Überlegungen zur Zweckverwirklichung und zum Fundraising sich in der Wirklichkeit bestens umsetzen lassen. Weiter viel Erfolg!
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking