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Rechtsanwalt

Dr. Christopher von Harbou

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christopher v. Harbou
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christopher v. Harbou
www.rechtsanwalt-harbou.de
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne auch online, beispielsweise über Teams.
MM
von M. M. am 15.04.2025 um 07:34 Uhr
Sachliche und emphatische Beratung
Arbeitsrecht
Herr Dr. Harbou hat mich ausführlich, in Ruhe und auf sympathische Weise zu meinem Thema beraten. Ich würde mich wieder an ihn wenden, sollte es nötig sein.

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Schnell. Engagiert. Durchsetzungsstark.

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Es gibt viele Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Was zeichnet mich aus?

Aus fachlichen Gründen berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dadurch bin ich in der Lage, die Stärken und Schwächen der jeweiligen Gegenseite gut einzuschätzen.

Arbeitgeber profitieren von meiner Erfahrung aus der früheren Tätigkeit als Jurist in der Personalabteilung eines großen Unternehmens. Ich kenne die unternehmensinternen Abläufe in Personalangelegenheiten und die daraus folgenden Erfordernisse auch außerhalb des rein Rechtlichen. Mandanten in der Dauerberatung freuen sich über den direkten Draht zu mir bei ad hoc auftretenden Fragen und die schnelle pragmatische Lösungsfindung.

Arbeitnehmer schätzen mein großes Engagement und meine Beharrlichkeit bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Verfolgung ihrer jeweiligen Ziele. Sie fühlen sich und ihr Anliegen in guten Händen. Aus Überzeugung übernehme ich Arbeitnehmer-Mandate ungeachtet von Position oder Einkommen. Jeder hat das Recht auf eine gute anwaltliche Beratung. Ob hochrangige Führungskraft oder Tarifangestellter, ich kämpfe mit vollem Einsatz für das Recht meiner Mandanten.

Oft ist eine außergerichtliche Beilegung der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung für beide Seiten die bessere Alternative. Sollte dies nicht möglich sein, bin ich ein starker und erfahrener Interessenvertreter vor Gericht.

Ich lege größten Wert auf die Transparenz der Kosten meiner Tätigkeit. Im Erstgespräch kläre ich umfassend über die zu erwartenden Kosten auf. Bei Arbeitnehmer-Mandanten erfolgt die Kostenabrechnung grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG), d.h. streitwertbezogen. Bei Arbeitgeber-Mandanten erfolgt die Kostenabrechnung auf Basis einer Honorar-Vereinbarung, wobei sich der Stundensatz nach der Unternehmensgröße richtet.

Eine Erstberatung kostet max. 190,00 EUR zzgl. USt. und ist im Einzelfall bei sehr geringem Zeitaufwand auch kostenfrei möglich.

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Dr. Christopher von Harbou ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Deutscher Anwaltverein
  • Münchener Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

Bewertungen 70

MM

von M. M. am 15.04.2025 um 07:34 Uhr

Sachliche und emphatische Beratung
Arbeitsrecht
Herr Dr. Harbou hat mich ausführlich, in Ruhe und auf sympathische Weise zu meinem Thema beraten. Ich würde mich wieder an ihn wenden, sollte es nötig sein.
SV

von S. V. am 12.04.2025 um 05:59 Uhr

Der beste Anwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Nach fast 12 Monaten einer maximal anstrengenden, gerichtlichen Auseinandersetzung erreichte Herr Dr. von Harbou einen grandiosen Erfolg zu meinen Gunsten. Eine Sternstunde der Gerechtigkeit 🙏 Er brilliert durch einen messerscharfen Verstand, der Bereitschaft, dem Orkan standhaft ins Auge zu schauen, stets die perfekte Strategie an der Hand, um den Kurs Richtung Erfolg zu halten und die Kraft, das Verfahren sicher zu navigieren. Er ist immer erreichbar, super zuverlässig, sehr genau und ein wahrer Meister aller juristischen Schlagkraft, die es braucht - durch eine unfassbare Kompetenz mit außergewöhnlicher Berufsethik, der seinem Fach alle Ehre macht. Ganz zu schweigen von der starken Persönlichkeit, dessen Klarheit, Ruhe, Souveränität und Empathie alles in bester Weise abrundet. Von der ersten Beratung bis zur Verhandlung erlebte ich größtmögliche Achtsamkeit, erstklassige Beratung und bärenstarken Rückhalt, so dass ich mich stets SICHER fühlte. Eine Qualität von unschätzbarem Wert, um den Weg bis zum Ende gehen zu können. Er hat jede Entwicklung im Voraus glasklar prognostiziert und die Navigation stets mit klarem Blick gehalten und war stets einen Schritt voraus. Er erreichte für mich einen Erfolg, der in die Annalen eingeht: Abfindungsfaktor 3! Wer einen Anwalt mit höchster Güte sucht, ist hier goldrichtig. Ich empfehle uneingeschränkt jedem Arbeitnehmer, sich von Herrn Dr. von Harbou vertreten zu lassen. Er ist das STOP Schild, das gewissenlose Arbeitgeber brauchen und der Fels in der Brandung für jeden seiner Mandanten. Danke für diese so wichtige und wertvolle Erfahrung! 🙏
JM

von J. M. am 01.03.2025 um 11:49 Uhr

Positive Bewertung für Rechtsanwalt Dr. von Harbou
Arbeitsrecht
Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit gegenüber Herrn Dr. von Harbou zum Ausdruck bringen, der mir in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit höchster Professionalität und Fachkompetenz geholfen hat. Dank seiner fundierten Kenntnisse und strategischen Herangehensweise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit meinem Arbeitgeber erfolgreich lösen. Dr. von Harbou zeichnet sich nicht nur durch exzellentes Fachwissen im Arbeitsrecht aus, sondern auch durch seine engagierte, zuverlässige und empathische Betreuung. Er nahm sich stets die Zeit, meine Fragen ausführlich zu beantworten, und stand mir während des gesamten Verfahrens mit klarem Rat zur Seite. Ich kann Herrn Dr. von Harbou uneingeschränkt empfehlen und bin sehr dankbar für seine herausragende Unterstützung. Dr. Jelena Milosevic

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Kontaktdaten von Dr. Christopher von Harbou

  • Adresse

    Karl-Theodor-Straße 48
    80803 München

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Kanzlei-Impressum

Rechtsanwalt Dr. Christopher v. Harbou  ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München.

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die vorgenannten Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München, und bezieht sich auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten als Rechtsanwalt über in Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros. Die Versicherungssumme beträgt 1 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 2 Mio. EUR.
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  • Wie kann ich Kontakt zu Dr. Christopher von Harbou aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Dr. Christopher von Harbou stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Dr. Christopher von Harbou weitere Kontaktwege.