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Online-Rechtsberatung
Über mich
Ihr Recht geht vor. Sie sollen als Erster ankommen. Ich bin wie Sie ungern Zweiter.
Geschäftlich
Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übersetzen wir Ihre wirtschaftlichen oder technischen Konzepte in eine rechtliche Form. Egal, ob Sie eine Gesellschaft gründen, übernehmen oder verkaufen, Ihre Geschäftsbedingungen neu formulieren oder ein Patent bzw. eine Marke anmelden wollen - Sie erhalten eine schnelle und verständliche Lösung Ihrer Rechtsfragen.
Geht es um Lizenzverträge, unlauteren Wettbewerb, ein NDA oder Datenschutz, sind Sie in unserem Hause ebenfalls gut aufgehoben.
Suchen Sie einen neuen Arbeitsvertrag oder müssen leider eine Kündigung aussprechen, beraten wir Sie gerne.
Privat
Für Ihren privaten Bereich als Familienunternehmer gestalten wir mit Ihnen alle notwendigen Dokumente wie Nachfolgeregelung, Stiftung oder Testament. Wir sind zur Stelle, wenn unvorhergesehen eine Regelung gefunden werden muss.
Außergerichtliche Einigung
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht, so etwa in einem Gesellschafterstreit. Alternativ lösen Sie Konflikte mit uns außergerichtlich. So bestimmen Sie das Ergebnis mit. In unserem privaten Institut für außergerichtliche Streitbeilegung (www.ifas-online.de) finden Sie ferner ein Team von Experten. Überdies bieten wir Schulungen in unseren Fachgebieten an, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Papierlose Kanzlei
Sie können mit uns papierlos kommunizieren. Elektronischen Gerichtsbriefkasten und Signaturkarte nutzen wir seit Jahren. Wir schulen Kollegen und sind von den Vorzügen der Papierlosigkeit überzeugt. Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Web-Akte als internetgestützte Kommunikationsplattform. Mit jedem Browser von jedem Ort zu jeder Zeit können Sie direkt Ihre Rechtsanwaltsakte einsehen, Nachrichten und Dateien für uns hinterlassen. So kennen wir die Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs, vor allem Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO) aus erster Hand.
Fachgebiete
Wirtschaftsrecht
Die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH, das kaufmännische Bestätigung eines Fertigungsauftrags oder die Abmahnung eines Wettbewerbers wegen irreführender Werbung: Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen Ihres Unternehmens. Sowohl innerhalb des Unternehmens (=> Gesellschaftsrecht) als auch außerhalb des Unternehmens (=> Handelsrecht) gilt das Wirtschafts- oder Unternehmensrecht.
Während die Bestellung des Geschäftsführers beim Notar üblicherweise juristisch begleitet wird, sind Sie als Familienunternehmer bei der Auftragsbestätigung regelmäßig auf sich gestellt: Notleidende Aufträge können vor Gericht oft nur mit präziser Formulierung gewonnen werden. Wer den Auftrag nicht schlicht bestätigt, sondern geändert zurücksendet, macht nämlich ein neues Angebot, was wiederum vom Auftraggeber bestätigt werden muss dieses Hin- und Her erschwert die Feststellung der genauen Qualifikation des Auftrags. Darüber hinaus verweisen die Vertragspartner gerne wechselseitig auf ihre Geschäftsbedingungen, die sie damit regelmäßig komplett ausschließen. Unabhängig davon können Geschäftsbedingungen nur bis spätestens zum Vertragsschluss gestellt werden, nicht aber erst mit Versand der Rechnung.
Wichtige Gesetze sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Umwandlungsgesetz, das Produkthaftungsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Software und andere Fragen der IT werden durch das Telemediengesetz (TMG) und das Urhebergesetz organisiert.
Für moderne Unternehmen wird aber auch der Gewerbliche Rechtsschutz immer wichtiger: Wenn es um Patente und Marken geht, ist anwaltlicher Rat im Wirtschaftsrecht kaum verzichtbar.
Um Ihr Know-how im Unternehmen zu schützen, bietet sich nicht zuletzt eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder Non-Disclosure-Agreement an, wenn sie mit Geschäftspartnern über die Vermarktung verhandeln. Darin verspricht der Geschäftspartner, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, im Zweifel diese Vertraulichkeit zu beweisen und bei Verletzung der Vertraulichkeit eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Vertragsrecht
Aufgrund der von Verfassungs wegen garantierten Vertragsfreiheit können Sie Verträge abschließen, grundsätzlich worüber und mit wem Sie wollen. Vertragshändlerverträge, Lizenzverträge oder auch Geheimhaltungsverträge können wir so nach Ihren Vorstellungen anfertigen.
Aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung wissen wir aber auch, wo Ihnen zwingendes Recht Grenzen setzt. Kartellrecht (GWB) aber auch Verbraucherschutz erfordern die durchdachte Abstimmung Ihrer Verträge. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihr Mustervertrag oder die Geschäftsbedingungen Ihres Webshops ungültig sind und Sie so keinen Vorteil aus der Vertragsgestaltung haben.
Internationales Recht
In einer arbeitsteiligen Welt hört Rechtsberatung nicht an der deutschen Grenze auf. Ihre Lieferung nach Italien, Ihr Franchisevertrag mit einem englischen Hersteller oder Ihr Outsourcing in die Ukraine werden durch das internationale Recht geregelt. Mit dem Internationalen Privatrecht („IPR“) klären wir, welches Recht anzuwenden ist. Ist kein deutsches Recht anzuwenden, können wir aufgrund unserer Rechts- und Sprachkompetenz (Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch) eine erste Einschätzung abgeben und für Sie mit einem Rechtsanwalt im Ausland ohne weiteres kommunizieren.
Außerdem spielt in den nun mehr 27 Staaten der Europäischen Union auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Unsere Fachkenntnisse in diesem Bereich helfen Ihnen, zum Beispiel eine europäische Marke anzumelden oder das Produkthaftungsrisiko in der Schweiz zu beurteilen.
Persönliche Qualifikation
Ich bin
zugelassen beim Oberlandesgericht Stuttgart
Staatlich anerkannte Gütestelle
Lehrbeauftragter für “International Commercial Law” und "Business Law" an der Hochschule Esslingen
Dozent für Fachanwälte (u.a. bei der Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., im Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht, Arber-Seminare, oder bei der Deutsche Anwaltsakademie (DAA))
“Gesellschaftervereinbarungen rechtssicher gestalten”
“Geschäftsführer sein”
“Papierlose Kanzlei” oder "Im Austausch mit Kollegen"
“Die papierlose Kanzlei – wie die Umstellung gelingt und welche Vorteile sie bringt”
“Optimale Gestaltung von Gesellschaftsverträgen”
„Gesellschafterstreit –Vertragsgestaltung und Gerichtsprozess“
„Geschäftsbedingungen und Rahmenverträge für Hightech“
Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Lausanne und München
Beruflicher Werdegang:
- Wirtschaftskanzlei Pünder, Volhard, Weber & Axster (jetzt Clifford Chance), Frankfurt
- Patentanwaltskanzlei Gleiss & Große, Stuttgart
Auslandsaufenthalte:
- London
- New York
- Florenz
Fremdsprachen:
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
Meine Fortbildungsbescheinigungen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
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Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- International Bar Association
- Deutscher Anwaltverein
- Verband Deutscher Anwälte
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung
- Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht
Bewertungen 4
von M. B. am 01.03.2024 um 11:50 Uhr
von P. S. am 28.11.2022 um 12:50 Uhr

von M. H. am 07.07.2021 um 22:07 Uhr

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