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UC

von U. C. am 03.08.2021 um 16:37 Uhr

Vorwurf der Bedrohung - eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO :-)
Strafrecht
Meine Frau und ich haben uns getrennt, was für sich schon eine große Belastung ist. Wir haben ein gemeinsames kleines Kind. Ich wollte nach der Trennung das Kind sehen und habe dazu meine Frau besucht. Dieser persönlich Kontakt ist aus dem Ruder geraten und es gab nur Geschrei. Als ob wir nicht genug Probleme haben, hat sie mich dann auch noch angezeigt, dass ich sie bedroht hätte. Mit frei erfundenen Sätzen, die ich niemals ausgesprochen habe, sollte ich ihr dieses und jenes antun wollen. Nachdem mich die Polizei dann zu einer Aussage geladen hat, habe ich auf eine Empfehlung Herrn Rechtsanwalt Gençer mit meiner Verteidigung beauftragt. Von der ersten Minute an war ich begeistert von der Art meines Rechtsanwalts. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und habe erkannt, dass ich mit den haltlosen Vorwürfen, aufgrund derer ich empfindlich bestraft hätte werden können, in den richtigen Händen war. Herr Gençer hat mich keine Aussage bei der Polizei tätigen lassen, hat dann die Akteneinsicht beantragt und mit mir den Akteninhalt sehr ausführlich besprochen. Er hat sehr viele Widersprüche in der Aussage meiner Frau gefunden und diese der Staatsanwaltschaft dargelegt. Er hat es mit einem einizigen längeren Schriftsatz geschafft, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorgerichtlich gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt hat. Das entspricht wohl dem Freispruch, nur dass dieser erst am Ende eines Verfahrens in einem Urteil ausgesprochen werden würde. Herr Gençer ist schlau wie Sherlock Holmes, höflich wie ein englischer Diplomat und sympatisch wie ein Freund. Ich bin begeistert, auch über das tolle Ergebnis in der Sache. Ich weiß auch, warum er so gut ist. Wie haben im Gespräch festgestellt, dass wir beide aus Bayındır bei Izmir in der Türkei stammen. :-) Das ist eine kleine Ortschaft mit ca. 25.000 Einwohnern. Ich kann Herrn Gençer ohne weiteres gerne weiter empfehlen. Ich habe ihm auch schon andere Fälle anvertraut.
Für eine solche ausführliche und sehr positive Bewertung möchte ich mich außerordentlich und von ganzem Herzen bedanken! Am meisten freue ich mich natürlich über den tollen Erfolg in der Sache für Ihre Person. Ein schöner Zufall, dass wir beide aus Bayındır stammen :-)
SS

von S. S. am 03.08.2021 um 15:06 Uhr

Vorwurf des Diebstahls
Strafrecht
Meinem Sohn wurde vorgeworfen, dass er zwei Diebstähle begangen hätte. Bei dem einen Fall soll er Kopfhörer im Supermarkt mitgenommen haben ohne zu bezahlen. Bei dem anderen Fall wurde ihm vorgeworfen, ein nicht abgeschlossenes Fahrrad mitgenommen zu haben. Der Vorwurf des Diebstahls mit den Kopfhörern konnte komplett eingestellt werden, weil es Herrn Gençer gelungen ist, das Gericht davon zu überzeugen, dass er sie eigentlich bezahlen wollte und das einfach nur vergessen hatte. Dazu musste ich als Mutter und Zeugin nicht einmal aussagen, obwohl ich eben bestätigen konnte, dass er die Kopfhörer mit meiner EC-Karte für mich kaufen sollte. Das zweite Verfahren kostete dann auch nur eine Arbeitsauflage über 15 Stunden gemeinnützige Arbeit. Wir sind super zufrieden und würden alle weiteren Verfahren auch Herrn Gençer anvertrauen.
Vielen Dank für die ausführliche positive Bewertung! Wir freuen uns mit Ihnen über das erfreuliche Ergebnis und stehen Ihnen jederzeit wieder gerne zur Verfügung.
HC

von H. C. am 30.07.2021 um 12:05 Uhr

Erstattung Flugticketkosten
Zivilrecht
Eine sehr gute Beratung, die auf eine ehrliche Risikobewertung der offenen Forderung offen legte. Wir sind sehr zufrieden und können Herrn Gençer gerne weiter empfehlen.
Vielen Dank für die Blumen! Wir stehen Ihnen jederzeit wieder zur Verfügung.
MT

von M. T. am 29.07.2021 um 00:57 Uhr

Bester Anwalt
Strafrecht
Hat mich sehr gut verteildigt..
Vielen lieben Dank für die knappe, aber sehr positive Bewertung! Ich freue mich, dass ich Sie mit meinen Leistungen zufrieden stellen konnte. Noch mehr freue ich mich über den vollen Erfolg in der Sache für Ihre Person.
BB

von B. B. am 28.07.2021 um 10:30 Uhr

Strafanzeige wegen Bedrohung
Strafrecht
Ein sehr ehrlicher Anwalt, der auf die Prozessrisiken hingewiesen hat. Wir haben uns sehr wohl gefühlt, weil wir kompetent beraten wurden. Das Team ist sehr freundlich und es gab sogar leckeren Kaffee.
Vielen lieben Dank für diese angenehme und positive Bewertung! Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Team jederzeit gerne wieder zur Verfügung.
RS

von R. S. am 19.07.2021 um 17:37 Uhr

Vorwurf der Sachbeschädigung
Strafrecht
Ich wohne in einer Dachschosswohnung und habe tatsächlich auch eine Druckluftpistole, deren Erwerb und Besitz erlaubt ist. Offensichtlich wurde ein Fenster gegenüber meiner Wohnung im Zeitraum des Jahreswechsels (Silversterknallerei!) beschädigt. Aufgrund dieses Umstands wurde meine Wohnung mit gerichtlichem Beschluss durchsucht und es wurde meine Druckluftpistole gefunden. Zack, hatte ich eine Anklage wegen Sachebschädigung! Die haben aber die Rechnung ohne Herrn Gençer gemacht. Er hatte mich schon einmal erfolgreich verteidigt in einer Sache wegen Körperverletzung, die er auch zack vorgerichtlich eingestellt bekommen hatte. Jedenfalls hat er es geschafft, dass das neue Verfahren jetzt in der Gerichtsverhandlung eingestellt wurde, aber sogar mit der Maßgabe, dass der Staat alle Kosten einschließlich der Verteidigergebühren übernommen hat. Herr Gençer sagte mir, dass sei ein faktischer Freispruch. In der Verhandlung schimpfte der Richter ganz viel mit den Polizisten, weil diese bei Sicherstellung der Druckluftpistole alle mit der Waffe gespielt hatten und keine Fingerabrücke mehr zugeordnet werden konnten. Herr Gençer hat dann auf seiner Facebook-Seite am 20.04.2021 den Fall sogar mit Erzählung aus der Verhandlung gepostet: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10159216198413048&id=668718047 Ich war superzufrieden und danke für die sehr gute Verteidigungsarbeit mit dem Ergebnis des Freispruchs der zweiten Klasse!
Vielen lieben Dank für die ausführliche und sehr positive Bewertung! Ich freue mich, dass ich Sie mit meinen Leistungen zufrieden stellen konnte. Noch mehr freue ich mich über den Erfolg in der Sache für Ihre Person.
RS

von R. S. am 19.07.2021 um 17:06 Uhr

Vorwurf der Körperverletzung
Strafrecht
Ein alter Kumpel und Kollege von mir empfahl Herrn Rechtsanwalt Gençer als ich damit beschuldigt wurde, dass ich angeblich eine Körperverletzung begangen hätte. Herr Gençer hat den Fall angenommen, hat mich beruhigt und hatte gleich eine Einschätzung wie der Fall ausgehen wird. Und genau das, was er sich vorgestellt hat, habe ich auch bekommen: eine Einstellung mangels Tatverdacht! Vielen Dank, Herr Gençer.
Vielen lieben Dank für die positive Bewertung! Ich freue mich, dass ich Sie mit meinen Leistungen zufrieden stellen konnte. Noch mehr freue ich mich über den Erfolg in der Sache für Ihre Person.
AF

von A. F. am 19.07.2021 um 14:06 Uhr

Steuerstrafrecht
Strafrecht
Ich wurde heute sehr kompetent und freundlich über die Regeln des Steuerstrafrechts beraten Ich kann Herrn Rechtsanwalt Gençer gerne weiter empfehlen.
Vielen lieben Dank für die positive Bewertung! Ich stehen Ihnen mit unserem ganzen Team jederzeit gerne zur Verfügung.
AK

von A. K. am 11.07.2021 um 10:41 Uhr

Unberechtigte Zahlungsaufforderung
Allgemeine Rechtsberatung
Alles super.
Vielen Dank für diese knappe, aber alles treffende positive Bewertung! Wir stehen Ihnen auch in Zukunft gerne wieder zur Verfügung.
MD

von M. D. am 23.06.2021 um 10:52 Uhr

Zeugenschaft in einem Strafverfahren
Strafrecht
Ein sehr sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt, der mir - seinem Mandanten - mit Wertschätzung begegnet und sein Fach sehr gut beherrscht. Mir hat auch sehr gut gefallen, dass Herr Gençer in seiner Kanzlei zahlreiche Fachanwälte hat, an die man sich wenden kann, wenn deren spezieller Rat gefragt ist.
Vielen lieben Dank für diese umfassende positive Bewertung! Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Team jederzeit gerne zur Verfügung.