Bewertungen von Cüneyt Gençer
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Bewertungen
YA
von Y. A. am 04.04.2021 um 22:12 Uhr
Schadensersatz wegen Körperverletzung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind mit Herrn Gencer und seinem ganzen Team sehr zufrieden.
Er hat unseren Prozess gegen
Schadenersatz sehr gut verteidigt und war erfolgreich.Er ist ein sehr vertrauenswürdiger und ehrlicher Mensch.Ich empfehle lhn zu 100% weiter.
Er hat unseren Prozess gegen
Schadenersatz sehr gut verteidigt und war erfolgreich.Er ist ein sehr vertrauenswürdiger und ehrlicher Mensch.Ich empfehle lhn zu 100% weiter.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen lieben Dank für Ihre positive Bewertung! Ich freue mich mit Ihnen über das gute Ergebnis in der Sache.
SG
von S. G. am 23.03.2021 um 19:35 Uhr
Ein Extrem schwerer Vorwurf
Strafrecht
Mir wurde von sehr vielen Anwälten gesagt das mein Fall sehr schwierig und so gut wie unmöglich wäre, schuldfrei oder einen Freispruch zu bekommen. Herr Gençer sagte mir direkt Er würde sein bestes geben, und hat mir die Hoffnung gegeben die ich gebraucht habe. Herr Gençer ist ein sehr guter Anwalt. Nach sehr harter Gerichtsverhandlung und langem hin und her hat Herr Gençer, die Lücken und Lügen der etlichen Geschichten der vernommenen der Richterin klargemacht. Ende der Geschichte ein klarer FREISPRUCH!!!
Ich empfehle Herr Gençer jeden vom ganzen Herzen.
Ich empfehle Herr Gençer jeden vom ganzen Herzen.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen lieben Dank für die positive Bewertung! Ich freue mich mit Ihnen über die Krone des Strafrechts - den Freispruch!
MD
von M. D. am 04.03.2021 um 12:10 Uhr
Beratung im Strafrecht wegen einer Freiheitsstrafe in Serbien
Strafrecht
Leider habe ich mir eine Freiheitsstrafe über 2 Jahre in Serbien gefangen, obwohl ich nur eine Gasdruckpistole bei mir geführt habe, was dort wohl so verboten ist. Das wusste ich nicht, sonst hätte ich es nicht gemacht. Nachdem mir nunmehr eine Ladung zum Strafantritt in Serbien an meine Wohnanschrift in Deutschland zugestellt wurde, habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Gencer gewandt. Dieser konnte mich gut beruhigen, weil ich als deutscher Staatsbürger wohl nicht an Serbien ausgeliefert werde. Durch einer Kommunikation mit meinem Rechtsanwalt in Serbien hat er auch in Erfahrung gebracht, wann die Vollstreckung verjährt. Herr Rechtsanwalt ist sehr offen, warmherzig in der Art und sehr freundlich. Sein Team ist sehr zuvorkommend. Ich hatte sofort einen Termin bekommen. Ich habe mich sehr wohlgefühlt.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Es freut mich, dass ich mit meiner Beratung Sie zufriedenstellen konnte. Ich danke Ihnen für die positive Bewertung.
GÖ
von G. Ö. am 25.02.2021 um 15:38 Uhr
Beratung Erbschaft in der Türkei
Erbrecht
Für die ausführliche und detaillierte Beratung mit der Kompetenz im deutschen und türkischen Recht danke ich. Die volle Sternenzahl ist in Sache Kompetenz ist ohenhin gerechtfertigt, aber auch die sehr freundliche Art des Herrn Gençer verdient nochmal so viele Sterne. Volle Weiterempfehlung!
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen lieben Dank für die positive und sehr schöne Bewertung!
SA
von S. A. am 23.02.2021 um 13:36 Uhr
Vorwurf des Betruges
Strafrecht
Die Mitarbeiter der Kanzlei sind sehr nett. Alles war einfach toll und perfekt.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Es freut uns, dass Sie sich wohl gefühlt haben und mit unserer Beratung zufrieden waren. Wir danken Ihnen für die positive Bewertung!
DÖ
von D. Ö. am 19.02.2021 um 10:32 Uhr
Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gencer hat uns sehr gut, offenherzig und ehrlich beraten. Wir sind nach der Beratung erleichtert und nehmen viele seiner Vorschläge zur Problembewältigung mit. Wir empfehlen ihn gerne weiter.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen Dank für die positive Bewertung! Ich wünsche Ihnen, dass meine Vorschläge bei der Problemlösung tatsächlich Wirkung zeigen werden.
ÜM
von Ü. M. am 17.02.2021 um 17:58 Uhr
Beratung Betäubungsmittelrecht
Strafrecht
Ehrlicher und korrekter Experte, der mich sehr gut beraten hat und nicht nur auf das Honorar schaut.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Korrekte Bewertung, danke Bro 😎
AS
von A. S. am 10.02.2021 um 12:13 Uhr
Vorwurf des Betruges
Strafrecht
Ich bin Geigenlehrer und habe am Anfang der Corona-Pandemie einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. Nach 2 Monaten wurde der Antrag bewilligt. In der Zwischenzeit habe ich von der Regierung Bayern eine Corona-Hilfe für freiberufliche Künstler angeboten bekommen. Beim Hotline-Service in München wurde mir erklärt, dass die Soforthilfe Corona und Künstlerhilfe Corona zwei verschiedene Ziele verfolgen und daher beide in Anspruch genommen werden können. Aus den Antragsunterlagen konnte ich nicht entnehmen, wieviel Künstlerhilfe ich in Anspruch nehmen könne, wenn ich schon Soforthilfe bekommen habe. Daher habe ich den Antrag nach bestem Wisen und Gewissen ausgefüllt und abgegeben. Nach einigen Tagen habe ich eine E-Mail von der Regierung bekommen, dass ich aufgrund der Gewährung von Soforthilfe keinen Anspruch auf die Künstlerhilfe habe. Nach Telefonaten mit der Hotline habe ich meinen Antrag auf Künstlerhilfe schriftlich zurückgezogen. Zu meiner Überraschung habe ich nach mehr als 3 Monaten einen Anruf von der Kriminalpolizei wegen Verdachts des Betruges erhalten. Ich wurde damit beschuldigt, dass ich trotz Gewährung von Corona Soforthilfe einen Antrag auf Künstlerhilfe gestellt habe. Wegen dieses Sachverhaltes habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Gençer gewandt. Er hat sich die Akte kommen lassen und mit mir gemeinsam eine detaillierte Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft verfasst. Zu meiner großen Zufriedenheit wurde meinem Anwalt nach einem Monat die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 StPO mitgeteilt. Herr Gençer erklärte mir, dass das eine Einstellung mangels Tatverdacht ist und damit einem Freispruch im Gerichtsverfahren gleichsteht. Ich kenne Herrn Gençer seit mehreren Jahren. Ich möchte an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen, dass in allen Angelegenheiten, die ich ihm anvertraut habe, er mir mit höchster Aufmerksamkeit geholfen hat. Er nimmt sich immer viel Zeit, um jedes Detail des Falles zu erkennen und zu meinen Gunsten herauszuarbeiten. Er ist auch als Jurist sehr kompetent und das hilft bei der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Deswegen kann ich jedem empfehlen bei Beschuldigungen aller Art sich an Herrn Gençer zu wenden. Ich bin sicher, dass Sie bei ihm die beste juristische Hilfe bekommen werden. Zusätzlich möchte ich noch anmerken, dass er auch ein sehr freundlicher und menschlicher Berater ist. Man fühlt sich bei diesen ganzen Eigenschaften sehr wohlbehütet.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen lieben Dank für diese ausführliche und tolle Bewertung! Ich freue mich mit Ihnen über das sehr positive Ergebnis.
RG
von R. G. am 04.02.2021 um 11:44 Uhr
Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs
Strafrecht
Herr Gençer ist ein sehr ehrlicher, hilfsbereiter und kompetenter Rechtsanwalt. Ich habe ihn mir als Pflichtverteidiger gewünscht. Er setzt sich auch für die geringeren Pflichtverteidigergebühren für mich ein wie ein Anwalt, der teuer bezahlt wurde. Mir wurde vorgeworfen, dass ich einen Kennzeichenmissbrauch an einem Roller vorgenommen hätte, den ich zwar gekauft hatte, der mir aber gleich gestohlen wurde. Er hat gleich im Ermittlungsverfahren die Verteidigung gegenüber dem Staatsanwalt aufgenommen und einen ausführlichen Schriftsatz mit mir gemeinsam angefertigt. Dieser überzeugte den Staatsanwalt so sehr, dass das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO (entspricht nach seinem Bekunden dem Freispruch im Strafverfahren im Stadium des Ermittlungsverfahrens) mangels Tatverdacht wieder eingestellt wurde. Ich bin ihm unendlich dankbar, auch für die Wertschätzung für einen jungen Schüler einer alleinerziehenden Mutter, der einfach kein Geld für den Rechtsanwalt hat. Ich hatte auch früher andere Pflichtverteidiger, bei denen ich mich gar nicht wohl gefühlt habe. Ich kann jedem, der einen richtig guten Strafverteidiger braucht, Herrn Gençer empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Auch ich freue mich mit Ihnen über das sehr gute Ergebnis und danke Ihnen für die positive Bewertung!
EV
von E. V. am 04.02.2021 um 09:48 Uhr
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Strafrecht
Leider habe ich meinem Ehemann erlaubt mit meinem Auto zu fahren, obwohl ich wusste, dass er zurzeit keinen Führerschein hat. Er wurde mit ordentlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und da ich neben ihm saß, sah man auch, dass ich dabei war. Im Ergebnis erhielt ich nur 10 Tagessätze Geldstrafe, was wenig ist. Weil aber meine Tagessatzhöhe mehr als doppelt so viel zu hoch berechnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Gençer diese auf das richtige Maß reduzieren, so dass ich doch eine ganze Menge Geld gespart habe. Ich danke dem freundlichen und komptenten Herrn Gençer und kann ihn gerne weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
Vielen Dank für die positive Bewertung!