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Rechtsanwalt / Fachanwalt

Dr. jur. Dario Arconada LL.M.

Fachkanzlei für Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht Dr. Arconada
Fachkanzlei für Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht Dr. Arconada
Qualität ist niemals Zufall.
Sie ist das Ergebnis hoher Ziele,
aufrichtiger Bemühungen,
intelligenter Vorgehensweise und
geschickter Ausführung.
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Strafrecht
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YM
von Y. M. am 29.03.2025 um 20:47 Uhr
Strafverteidigung wegen Betrugs
Strafrecht

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Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht, Master of Laws in taxation (LL.M., Steuerrechtswissenschaften) Dr. jur. Dario Arconada!

Im Strafrecht legt Dr. Arconada seinen Fokus auf die Verteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Dabei setzt sich Dr. Arconada täglich mit den Straftatbeständen der Steuerhinterziehung, Bannbruch, Subventionsbetrug und Insolvenzstraftaten auseinander. Für seine Mandanten erstattet er jählich eine hohe Anzahl von strafbefreienden Selbstanzeigen.

Als Spezialist für Steuerrecht darf sich Rechtsanwalt Dr. Arconada nicht nur Fachanwalt für Steuerrecht nennen, sondern leistet auch fachkundigen Rechtsbeistand in den Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts. Er ist ebenfalls Sachverständiger für Steuerrecht sowie Steuerberatergebühren.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit fungiert er außerdem als Testamentsvollstrecker, Stiftungsvorstand, Honorardozent sowie Lehrbeauftragter an verschiedenen Einrichtungen und wirkt ebenso als Fachbuchautor.

Selbstanzeigen im Steuerrecht / Ermittlungen der Steuerfahndung

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht ist Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., spezialisiert auf die Erstattung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Einen besonderen Schwerpunkt mit langjähriger Erfahrung bilden dabei Nacherklärungen über bisher unerklärte Einkünfte.

Betriebsprüfungsbegleitung / Steuerfahndungsprüfung

Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerstrafverfahren verwickelt werden – als Beschuldigter oder als Zeuge. Gerade unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen ziehen aufgrund der verschärften Vorschriften wie zum Beispiel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach sich. Um im Zuge einer Betriebsprüfung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten im Vorfeld schon alle möglichen Fragestellungen geklärt sein.

Klagen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Kommt es zum Streit mit dem Finanzamt muss dies nicht immer vor dem Finanzgericht enden. Lässt sich ein Verfahren vor dem Finanzgericht nicht vermeiden, stehen Ihnen Steuerfachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., im Einspruchsverfahren und Klageverfahren zur Seite. Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., informiert sie gerne zum finanzgerichtlichen Verfahren, Ablauf und Kosten eines Prozesses und gibt Einblick in Fallen und Fehlerquellen bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Steuerfachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., vertritt sie auch im Fall der Revision, der Beschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof.

Weitere Spezialgebiete im Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., ist spezialisiert auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, speziell bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung – Bundesweit. Als Strafverteidiger liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Arconada insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts.

Für die Spezialmaterie des Wirtschaftsstrafrechts wird die Zuständigkeit, neben dem Amtsgerichten, in vielen Fällen den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zugewiesen. Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern liegt insbesondere auf folgenden Straftaten (Beispiele in Klammern):

  • Steuerstrafrecht (der Steuerhinterziehung, der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei, die Wertzeichenfälschung, leichtfertige Steuerverkürzung, die Steuergefährdung und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen).
  • Betrug (des Subventionsbetruges, des Kapitalanlagebetruges, des Kreditbetruges, des Computerbetruges, der Untreue, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Wuchers, der Vorteilsannahme, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Korruption (wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen)
  • Insolvenzdelikte (der Bankrott, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Gläubigerbegünstigung und der Schuldnerbegünstigung)
  • Untreue sowie Diebstahl geistigen Eigentums (dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der Insolvenzordnung, dem Aktiengesetz)

Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0511/31060032 gebeten.

Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich in der Heinrichstr. 4 in 30175 Hannover. Parkplätze für Mandanten mit PKW sind in der Nähe der Kanzlei zu finden. In der Nähe befindet sich die Bushaltestelle „Emmichplatz/Musikhochschule" und bietet Anschlüsse mit den Buslinien 128 sowie 134. Nach 8 bis 10 Minuten ist der Hauptbahnhof außerdem fußläufig erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.steuerberatung-niedersachsen.de

www.kasur.de

sowie 

www.testamentsvollstrecker-in-hannover.de

Dr. jur. Dario Arconada LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Spanisches Recht

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Steuerberaterverband
  • Mitglied im Anwaltsverein
  • Mitglied im Vereins- und Unternehmernetzwerk
  • DATEV eG

Bewertungen 38

YM

von Y. M. am 29.03.2025 um 20:47 Uhr

Strafverteidigung wegen Betrugs
Strafrecht
Herr Dr. Arconada hat mich vor dem Amtsgericht in einem sehr belastenden Verfahren wegen des Vorwurfs des Betrugs verteidigt. Dank seines Fachwissens, seiner ruhigen und professionellen Art sowie seiner durchdachten Strategie konnte am Ende ein Freispruch erreicht werden. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt. Herr Dr. Arconada hat nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch menschlich. Ich bin ihm sehr dankbar und kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen!
EK

von E. K. am 24.03.2025 um 10:32 Uhr

Kompetente und freundliche Beratung zur Grundsteuer
Steuerrecht
Ich habe eine telefonische Beratung zur Grundsteuer in Niedersachsen in Anspruch genommen und bin rundum zufrieden. Der Anwalt hat sich Zeit genommen, meine Fragen verständlich und detailliert zu beantworten. Besonders gut fand ich, dass er auch auf individuelle Besonderheiten eingegangen ist und konkrete Handlungsempfehlungen geben konnte. Die Beratung war nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern auch freundlich und klar strukturiert. Ich fühle mich jetzt deutlich besser informiert und würde die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen!
JD

von J. D. am 11.03.2025 um 11:18 Uhr

Kompetente und engagierte Unterstützung im Steuerstrafrecht
Strafrecht
Herr Arconada hat mich in einem komplexen Steuerstrafverfahren hervorragend vertreten. Von Anfang an überzeugte er mit seiner fachlichen Kompetenz, seiner ruhigen Art und einer klaren Strategie. Er nahm sich ausreichend Zeit, um alle Fragen verständlich zu beantworten, und war stets erreichbar, wenn ich Unterstützung brauchte. Dank seines engagierten Einsatzes konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens betreut gefühlt und kann Herrn Arconada uneingeschränkt weiterempfehlen!!!

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Kontaktdaten von Dr. jur. Dario Arconada LL.M.

  • Adresse

    Heinrichstr. 4
    30175 Hannover

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Kanzlei-Impressum

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:
Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. jur. D. Arconada, LL.M. (Taxation)
Heinrichstraße 4
30175 Hannover

Telefon: 0511/31 06 00 – 32
Fax: 0511/31 06 00 – 33
E-Mail: post@steuerberatung-niedersachsen.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 283697922

Zweigstelle/Steuerbüro:
Dr. jur. D. Arconada, LL.M., Tannenstraße 11, 30890 Barsinghausen

Informationen nach § 2 DL-InfoV:
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Rechtsanwalt” sowie Fachanwaltsbezeichnungen (noch nicht beantragt) wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Celle verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29221 Celle, Tel. 05141-92820, Fax 05141-928242

Berufshaftplichtversicherung:
R & V Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit 250.000 € Mindestversicherungssumme gemäß § 51 BRAO.

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die genannten gesetzlichen Bestimmungen finden Sie bei Juris oder BRAK.
Außergerichtliche Schlichtungsstelle:

Die o.g. Rechtsanwaltskammer Celle führt eine Schlichtungsstelle gem. § 73 Abs. 2 BRAO zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant über Vergütung und Schadensersatz. Alternativ kann die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer angerufen werden.
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