Die AWV-Selbstanzeige - was ist zu beachten?

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Die Abgabe einer Selbstanzeige gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) kann für Unternehmen und Personen, die im internationalen Handel tätig sind, von entscheidender Bedeutung sein. Die AWV regelt die Meldepflichten für bestimmte Geschäfte und Transaktionen mit dem Ausland und dient der Überwachung und Kontrolle von Devisen- und Außenhandelsgeschäften.


Eine Selbstanzeige nach der AWV ist ein Instrument, das es Unternehmen und Personen ermöglicht, Verstöße gegen die meldepflichtigen Vorschriften der AWV selbst anzuzeigen und dadurch möglichen Sanktionen oder gar Strafverfahren vorzubeugen. Durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige können mögliche Bußgelder vermieden oder reduziert werden und das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen minimiert werden.


Hier sind einige wichtige Punkte, die es bei der Abgabe einer Selbstanzeige nach der AWV zu beachten gilt:


Freiwilligkeit und Vollständigkeit: Eine Selbstanzeige sollte freiwillig und vollständig erfolgen. Das bedeutet, dass alle relevanten Informationen und Daten zu den nicht gemeldeten Transaktionen oder Geschäften offen gelegt werden müssen. Eine unvollständige oder ungenaue Selbstanzeige kann ihre Wirkung verlieren und sogar zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.


Fristen: Es ist wichtig, dass die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt. Nachdem ein Verstoß gegen die AWV festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden können, besteht eine Frist von einem Monat für die Abgabe der Selbstanzeige. Eine verspätete Selbstanzeige kann nicht mehr strafbefreiend wirken und kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.


Form und Inhalt: Die Selbstanzeige muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich einer genauen Beschreibung der nicht gemeldeten Transaktionen oder Geschäfte sowie der Gründe für die Nichtmeldung. Es empfiehlt sich, die Selbstanzeige von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.


Wirkung der Selbstanzeige: Eine rechtzeitig und vollständig abgegebene Selbstanzeige führt in der Regel zur Strafbefreiung für den Betroffenen. Das bedeutet, dass keine Bußgelder verhängt werden und keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Allerdings kann die Selbstanzeige dazu führen, dass die nicht gemeldeten Transaktionen oder Geschäfte nachträglich von den zuständigen Behörden überprüft werden.


Insgesamt ist die Abgabe einer Selbstanzeige gemäß der AWV ein wichtiges Instrument, um mögliche rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen die meldepflichtigen Vorschriften zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, freiwillig und vollständig erfolgt und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der bei der Abgabe der Selbstanzeige unterstützen kann.

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