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Rechtsanwalt

Patrick P. de Backer

Lieber gleich zum Spezialisten, denn …guter Rat zahlt sich aus!

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • IT-Recht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Schwerbehindertenrecht
Über 33 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1991 und über 33 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
RH
von R. H. am 14.12.2023 um 08:01 Uhr
Verbesserung meiner Schufa
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Alle Bewertungen anzeigen (78)

Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwalt.de! 

Ihr Recht ist mein Ziel!  Als Spezialist helfe ich Ihnen bei der Löschung eines falschen oder rechtswidrigen SCHUFA - Negativ-Eintrages, insbesondere helfe ich einen Restschuldbefreiungseintrag bei der Schufa löschen zu lassen. (Hier gibt es neue Urteile!). Auch bei Problemen mit anderen Auskunfteien wie Creditreform, Boniversum GmbH, Bürgel Wirtschaftsinformations GmbH, Infoscore Consumer Data GmbH, CRIF GmbH etc. sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Achtung: Die Regierung hat den Unternehmen wegen der Corona-Krise (Covid-19) Kredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der Hausbank in Aussicht gestellt. Mit einem negativen Schufa-Eintrag werden Sie einen solchen Kredit aber NICHT bekommen! Es ist also höchste Zeit, gegen einen negativen Schufa Eintrag vorzugehen!

Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos. Rechtsschutzversicherungen übernehmen zudem oftmals die Anwaltskosten in Schufa- Angelegenheiten!


Auf Ihre Kontaktaufnahme freut sich: 

Rechtsanwalt Patrick P. de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht  

  • SCHUFA
  • SCHUFA Eintrag löschen
  • negativer SCHUFA Eintrag
  • SCHUFA Score verbessern
  • falscher SCHUFA Eintrag
  • Restschuldbefreiungseintrag bei SCHUFA löschen lassen
  • Klage gegen SCHUFA oder Einmelder auf Löschung oder Widerruf
  • Rechtswidrige Datenverarbeitung oder Datenweitergabe, Verstoß gegen Bankgeheimnis
  • Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach Art. 82 EU- DSGVO gegen den Einmelder oder Auskunftei (z.B. SCHUFA).  

Rechtsanwalt Patrick P. de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Ich kann Ihnen schnelle und kompetente Hilfe anbieten bei: 

Der (vorzeitigen) oder sofortigen Löschung /Widerruf rechtswidriger oder falscher SCHUFA-Negativeinträgen gemäß §§ 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 28 Abs.1 Nr. 2 BDSG oder (neu) § 28 a Abs. 1 BDSG bzw. (seit 25.05.2018) der EU-DSGVO. Geltendmachung von Schadensersatz wegen rechtswidriger oder falscher Schufa-Negativ-Einträgen. Widerruf falscher SCHUFA - Negativ-Einmeldungen; Löschung eines Restschuldbefreiungseintrages oder eines Eintrages im Schuldnerregister. Gerichtliche einstweilige Verfügung wegen Widerrufs oder Löschung rechtswidriger Einträge oder Meldungen von Schufa oder Inkassounternehmen gemäß §§ 12, 823 Abs.1, 1004 Abs. 1 BGB. Hilfe für Score-Wert-Berichtigungen. Anwaltliche Hilfe in Verfahren vor dem Zivilgericht. Grundsätzlich ist eine rechtzeitige, kompetente anwaltliche Beratung sehr hilfreich ! Oftmals übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten meiner Tätigkeit. Gerne können Sie mir Ihre Anliegen bzw. Fragen auch zunächst per E - Mail mitteilen. Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich ! Gerne bin ich auch unter der Rufnummer 069/959091-12 für Sie Wochentags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Über E-Mail bin ich auch Abends oder am Wochenende erreichbar. 

Wissen ist Macht! 


Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwalt-gegen-schufa.de

Patrick P. de Backer ist gelistet in Rechtsanwälte Frankfurt am Main und Rechtsanwälte Deutschland.

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