Bewertungen von Dieter J. Maier
5
(82)
4
(3)
3
(1)
2
(3)
1
(4)
Bewertungen 93
TO
von T. O. am 30.07.2018 um 15:51 Uhr
Kompetente Beratung und persönliche Unterstützung in schwieriger Situation bei Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Ich habe Herrn Dieter Maier als kompetenten Fachanwalt im Arbeitsrecht kennengelernt, der mich in einer schwierigen Situation mit meinem Arbeitgeber nicht nur fachlich gut beraten sondern auch sehr gut Begleitet hat. Er hat auch immer in den teils brenzligen Situationen schnell geantwortet und reagiert.
Ich kann Herrn Maier bestens weiterempfehlen.
Ich kann Herrn Maier bestens weiterempfehlen.
EL
von E. L. am 18.07.2018 um 12:04 Uhr
Kündigungsklage
Arbeitsrecht
Habe Herr Maier schon zweimal beansprucht! Ich kann ihn ausnahmenslos weiter empfehlen. Zuverlässig, hartnäckig und verbindlich.
NT
von N. T. am 08.05.2018 um 10:27 Uhr
Rechtsberatung Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Ist immer für offene Fragen da, ruft ggf. zeitnah zurück und versucht alle unverständlichen Fragen zu erklären. Kann ihn nur weiter empfehlen.
IH
von I. H. am 29.09.2017 um 18:40 Uhr
Beratung zum Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Sehr komptetenter Anwalt, menschlich sowie fachlich überzeugend. Angemessenes Honorar für sehr gute Leistung.
PG
von P. G. am 20.01.2017 um 15:13 Uhr
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Die beste Kanzlei in München und Umgebung. Meine Angelegenheit war schwierig und es gab kaum eine Aussicht auf Erfolg. Ich kann wirklich sagen, dass ich nur durch Herrn Maier es geschafft habe, dass mir das Gericht sogar Schadensersatz zugesprochen hat. Absolut empfehlenswert!
PS
von P. S. am 23.12.2016 um 16:57 Uhr
Keine Schadensersatzanspruchprüfung, dafür unabgesprochene Rechnungen, jetzt Gerichtsprozess
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Maier prüfte Ansprüche wegen Geschäftsschädigung gegen mich als Freiberufler im Rahmen seiner "MandantenCard" für vorher ausgemachte 90 EUR Aufwand.
Nachdem er den Fall innerhalb von 1 Woche geprüft haben wollte, dauerte es 2! Monate bis zu einer endgültigen Rückmeldung. Verständnisrückfragen hatte er keine Wirklichen, obwohl von mir angesprochen und angeboten. Die bereits gezahlten 90 EUR hatte ich schon als Lehrgeld gegenüber einem schlechten Anwalt abgeschrieben und längst nicht mehr damit gerechnet, dass überhaupt noch irgendeine Antwort käme.
Als doch noch eine Beurteilung kam (ich hatte den Fall zwischenzeitlich natürlich längst einem ordentlichen Anwalt übergeben) war diese ein gelangweilter Achtzeiler, in der Herr Maier feststellte, dass kein Arbeitsvertrag zwischen mir und einer Agentur zustande kam.
Das hatte ich nie auch behauptet und auch nicht geprüft haben wollen.
Die Angelegenheit samt seiner Rechnung über jetzt unabgesprochene 160 EUR geht jetzt vor Gericht.
Nachdem er den Fall innerhalb von 1 Woche geprüft haben wollte, dauerte es 2! Monate bis zu einer endgültigen Rückmeldung. Verständnisrückfragen hatte er keine Wirklichen, obwohl von mir angesprochen und angeboten. Die bereits gezahlten 90 EUR hatte ich schon als Lehrgeld gegenüber einem schlechten Anwalt abgeschrieben und längst nicht mehr damit gerechnet, dass überhaupt noch irgendeine Antwort käme.
Als doch noch eine Beurteilung kam (ich hatte den Fall zwischenzeitlich natürlich längst einem ordentlichen Anwalt übergeben) war diese ein gelangweilter Achtzeiler, in der Herr Maier feststellte, dass kein Arbeitsvertrag zwischen mir und einer Agentur zustande kam.
Das hatte ich nie auch behauptet und auch nicht geprüft haben wollen.
Die Angelegenheit samt seiner Rechnung über jetzt unabgesprochene 160 EUR geht jetzt vor Gericht.
Antwort von Rechtsanwalt Dieter J. Maier
Daß der Mandant unzufrieden ist, bedauere ich. Richtig stellen möchte ich an dieser Stelle nur, daß meine zweite Email 13 Zeilen hatte und nicht langweilig war. Insbesondere war die dortige Idee, mit Blick auf das Anspruchsziel gegenüber der Gegenseite zu erwähnen, daß wegen der Art und Weise der tatsächlichen Durchführung der Leistungserbringung ggf. ein (noch nicht rechtswirksam gekündigtes) Arbeitsverhältnis vorliegt, recht gut.
SF
von S. F. am 22.11.2016 um 21:16 Uhr
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Maier war bereits seit dem ersten Beratungsgespräch sehr kompetent und hilfsbereit. Er hat die Sachlage sehr gut erklärt und welche Optionen uns zur Verfügung stehen. Die Berichterstattung und Kommunikation war immer sehr transparent und weitere Maßnahmen erfolgten immer in Abstimmung.
Wir bedanken uns sehr für die Unterstützung von Herrn Maier und seinem Team die einen positiven Ausgang für unser Anliegen erbrachte!
Wir bedanken uns sehr für die Unterstützung von Herrn Maier und seinem Team die einen positiven Ausgang für unser Anliegen erbrachte!
SW
von S. W. am 30.09.2016 um 09:01 Uhr
Schadenersatzrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Maier hat mich in meiner Verkehrsunfallsache kompetent vertreten und meine Ansprüche vollumfänglich realisiert. Mit seinem angenehmen und freundlichen aber auch durchsetzungsstarken Auftreten vermittelt Herr Maier zudem die Sicherheit, die man sich als Mandant wünscht. Ich bin froh, Herrn Maier mandatiert zu haben.
TF
von T. F. am 29.09.2016 um 05:01 Uhr
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Nach einigen in der letzten Zeit leider wenig erfreulichen Erfahrungen mit Rechtsanwälten, hoffe (denke) ich, dass ich mit Rechtsanwalt Dieter J. Maier nun einen erfahrenen, kompetenten Rechtsbeistand für meine Probleme gefunden habe !
DD
von D. D. am 28.09.2016 um 07:27 Uhr
Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Er hat sofort sich gemeldet und meinen Fall zugehört.