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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

GB

von G. B. am 17.09.2013 um 16:23 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr gute Zusammenarbeit. Herr Maier kann einem Laien juristische Sachverhalte gut erklären.
ZK

von Z. K. am 01.07.2013 um 16:55 Uhr

Bad Tölz u. a.
Arbeitsrecht
Hoher persönlicher Einsatz, verständliche und nachvollziehbare Info + Beratung, top Administration.
Sehr nette Persönlichkeit.
WR

von W. R. am 27.05.2013 um 16:51 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Das war gut: den persönlichen Kontakt!
Das war nicht so gut: keine Aussage
AP

von A. P. am 23.05.2013 um 09:08 Uhr

Zustimmungsersetzungsverfahren
Arbeitsrecht
BS

von B. S. am 23.04.2013 um 14:48 Uhr

Schadensersatz
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Mayer ist sehr freundlich, sehr besonnen, angenehm unaufgeregt, dabei präsize in der Sachverhaltsbeurteilung und engagiert im Rechtsstreit, er behält immer den roten Faden und gibt hilfreiche Praktikertipps, die wirklich weiterhelfen.
Ich kann Herrn Mayer wirklich uneingeschränkt empfehlen. Ein anderer Bewerter hat geschrieben, dass es fast Spaß mache, zusammen mit Herrn Mayer Rechtsstreitigkeiten zu führen. Ich stimme dem insofern zu, als man mit Herrn Mayer einen kompetenten, umsichtigen Mitstreiter zur Seite hat, der den Blick für das Mögliche hat. Die durchgehend angenehme Kommunikation mit Herrn Mayer zeichnet sich durch Transparenz und Stimmigkeit aus.
HA

von H. A. am 19.04.2013 um 12:08 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
DS

von D. S. am 15.04.2013 um 11:40 Uhr

Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
1. Das System, einer "Beratungskarte". Für einen überschaubaren Betrag kann man zum Einstieg eine Stunde Beratungszeit erwerben, die entweder sofort oder nach und nach verbraucht werden kann. Dadurch weiss man von Anfang an, auf welche Kosten man sich bei einer unverbindlichen ersten Beratung einläßt.
2. Herr Maier betreibt seine Kanzlei allein. Man wird nicht von irgendwelchen Vorzimmerdamen am Telefon oder bei einem Besuch empfangen, sondern von ihm persönlich.
RZ

von R. Z. am 15.03.2013 um 11:13 Uhr

Nichteinhalten eines mündlichen Vertrags
Allgemeines Vertragsrecht
Zuhören und Kommunikation während der Vorbereitungszeit auf das Gerichtsverfahren, Beratung inbezug auf Erfolgsaussicht und während des Gerichts-verfahrens bei Entscheidungsfragen, Hineinversetzen in die Lage des Mandanten,
AM

von A. M. am 04.03.2013 um 19:47 Uhr

Streitigkeiten mit Kabel Deutschland
IT-Recht
Das war gut: Das Einzige, was zuverlässig klappte, war die Zügigkeit, mit der die Rechnung an meine Rechtsschutzversicherung gestellt wurde.
Das war nicht so gut: Als geschockter Laie, der sich von Kabel Deutschland betrogen fühlte und sich um Hilfe an einen Fachmann wandte, kam ich mir leider bei Herrn Maier absolut verloren vor. Nach dem ersten persönlichen Gespräch war ich noch zuversichtlich, aber im weiteren Verlauf wurde dann nur noch schleppend per e-mail geantwortet und ich sollte Informationen beibringen, die ich von Kabel Deutschland gar nicht bekommen konnte. Nach einigem Hin und Her kam von Herrn Maier gar nichts mehr und die Sache verlief im Sand. Mir fehlte einfach die Energie, ständig nachzuhaken. Ob ich zu meinem Recht gekommen wäre, werde ich leider nicht mehr erfahren.
Letztendlich habe ich das Gefühl, dass der Streitwert in meinem Fall den Aufwand einfach nicht lohnte.
Daß die Mandantschaft mit dem Ergebnis in diesem doch länger zurückliegenden Fall unzufrieden ist bedauere ich. Es konnte jedenfalls die vorzeitige entschädigungslose Entlassung aus dem Laufzeitvertrag erreicht werden. Für die erfolgreiche Geltendmachung von darüberhinausgehenden eigenen Schadensersatzansprüchen ist es unverzichtbar, daß dargelegt und bewiesen werden kann, welcher KONKRETE Schaden aufgrund des monierten Verhaltens der Gegenseite eingetreten ist. Hier ist der Anwalt auf die Mitwirkung des Mandanten zwingend angewiesen. Informationen der Gegenseite braucht man hierzu nicht und wurden auch nicht verlangt. Letztlich zählt hier aber, daß bei der Mandantschaft anscheinend der Eindruck entstanden ist, daß nichts erreicht wurde, was ich bedauere.
TR

von T. R. am 10.09.2012 um 09:14 Uhr

Arbeitsrecht - Vertragsverhandlung
Arbeitsrecht
Bereits im ersten unverbindlichen Gespräch hat Rechtsanwalt Dieter J. Maier sich viel Zeit genommen, um den Sachverhalt und mein Problem nachzuvollziehen.
Durch seine kompetente Betreuung und Kommunikation bin ich bestens vorbereitet in das Gespräch meiner Vertragsverlängerung gegangen und konnte optimal verhandeln.
Ideal für alle, die bisher noch keine Erfahrungen mit Rechtsanwälten haben und den ersten Kontakt scheuen.
Die angebotene MandantenCard ist der ideale Einstieg zum Kennenlernen. Sie ermöglicht einen fairen Preis und ein hohes Maß an Kompetenz und Betreuung.