

Erfolg bedeutet für mich, das Beste für meine Mandanten zu erreichen
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Steuerrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
Herzlich willkommen bei Frau Rechtsanwältin Dr. Natascha Fischbach, Ihrer kompetenten Anwältin in Königsbrunn – seit über 20 Jahren!
Sie können sich auf eine umfangreiche Beratung sowie Vertretung von ihr in allen Bereichen des Familienrechts, Verkehrsrechts, Arbeitsrechts und Steuerrechts verlassen!
Nach dem erfolgreichen Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums erhielt Rechtsanwältin Dr. Fischbach ihre anwaltliche Zulassung im Jahr 1998. Im gleichen Jahr ließ sie sich im Bezirk Augsburg nieder und vertritt dort seitdem ihre Mandanten. Anschließend promovierte sie zum Thema Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen am Lehrstuhl von Prof. Dr. Möllers in Augsburg.
Familienrecht
Rechtsanwältin Dr. Fischbach steht Ihnen in allen familienrechtlichen Belangen stets mit Rat und Tat zur Seite.
Beginnend mit der umfassenden Beratung und Aufklärung über die Rechte und Pflichten, die nach einer Eheschließung entstehen, erstellt und überprüft sie in diesem Zusammenhang auch Eheverträge, Trennungsvereinbarungen beziehungsweise Scheidungsvereinbarungen. Aber auch gerade, wenn Sie sich bereits in einer Trennungssituation befinden, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Dr. Fischbach wenden. Selbstverständlich können Sie sie dazu auch Online kontaktieren, mit Ausnahme des Scheidungstermins selbst kann alles über das Internet abgewickelt werden.
Sie kümmert sich um die Unterhaltsberechnung sowie um die Regelungen bezüglich des Umgangsrechts und des Sorgerechts. Ferner kann sie Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung sowie bei der Hausratsteilung und bei der Durchführung eines Versorgungsausgleichs bzw. Zugewinnausgleichs behilflich sein.
Verkehrsrecht
Kontaktieren Sie zeitnah Rechtsanwältin Dr. Fischbach, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Bei Sachschaden oder Personenschaden korrespondiert sie unverzüglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und kümmert sich um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld. Selbstverständlich beachtet sie hierbei die erforderlichen Fristen und Formen bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche sowie der Prüfung von Gutachten.
Auch wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wurde oder Ihnen ein Bußgeldbescheid im Zuge einer Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel Trunkenheit am Steuer beziehungsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, vorliegt, können Sie sich gerne an Rechtsanwältin Dr. Fischbach wenden.
Mahn- und Inkassoverfahren
Auch rechtssichere Mahnungen, außergerichtliche Einigungen, Beantragung gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen und Lohnpfändungen gehören zum Aufgabespektrum der Kanzlei.
Arbeitsrecht
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dr. Fischbach bildet das Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich vertrauensvoll mit ihren rechtlichen Belangen an sie wenden.
Bei der Erstellung sowie Überprüfung eines Arbeitsvertrags beziehungsweise Dienstvertrags ist sie Ihnen gerne behilflich. Aber auch im Falle von unberechtigten oder unerwarteten Kündigungen, drohender Arbeitslosigkeit und jeglichen Fragen bezüglich eintretender Elternzeit ist Rechtsanwältin Dr. Fischbach die passende Ansprechpartnerin für Sie. Falls Ihr Arbeitszeugnis nicht der Wahrheit entsprechen sollte oder Sie eine Lohnklage beziehungsweise Gehaltsklage anstreben wird sie alles Erforderliche tun, dass Sie mit ihrer Hilfe zu Ihrem Recht finden werden.
Steuererklärungen
Von der Kanzlei werden auch Einkommenssteuererklärungen sowie der Lohnsteuerjahres-ausgleich übernommen. Auch die Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen in einfach gelagerten Fällen kann Frau Dr. Fischbach für Sie erledigen, ebenso die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung.
Erbrecht
Nach einem Todesfall sind Streitigkeiten und Auseinandersetzungen wegen des Nachlasses keine Seltenheit. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie sich rechtszeitig mit der sinnvollen Nachfolgeregelung oder der Verfassung eines Testamentes beschäftigen. Rechtsanwältin Dr. Fischbach übernimmt die Gestaltung von maßgeschneiderten Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen, berät in diesem Zusammenhang auch zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge und setzt im Rahmen des Pflichtteils entsprechende Ansprüche durch.
Strafrecht
Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? Oder sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Rechtsanwältin Dr. Fischbach bietet von Anfang an eine konsequente Rechtsbetreuung an, da bereits hier erste wichtige Weichen gestellt werden können und ggf. bei leichteren Straftaten die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden kann. Sollte es trotzdem zur Anklageerhebung kommen, die Zustellung der Anklageschrift erfolgt sein und ein Strafverfahren vor Gericht bevorstehen, können Sie sich auf ihr umfangreiches Fachwissen verlassen. In der Hauptverhandlung steht sie Ihnen konsequent zur Seite und wahrt Ihre Rechte vor Gericht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen rund um den Mietvertrag sowie sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen, werden im Mietrecht geregelt. Rechtsanwältin Dr. Fischbach übernimmt die rechtssichere Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und berät eingehend bei Mieterhöhungen und zu Mietzinsforderungen. Auch die Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigung) sowie die Führung von Prozessen (wegen Räumungsklagen, Zahlungsrückständen, Vertragsverstößen, Mietkaution etc.) gehören zu ihrem Leistungsspektrum.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 1 in Königsbrunn und kann sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW sehr gut erreicht werden.
Falls sie mit ersterem anreisen möchten, empfiehlt es sich, ab dem Gymnasium bei St. Anna in Augsburg mit der Buslinie 739 (Richtung: Eichenplatz) bis zur Haltestelle „Heidestraße" zu fahren. Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich direkt an der Haltestelle.
Wenn Sie es bevorzugen mit dem Auto anzureisen, ist es ratsam, von er B17 auf die Augsburger Straße abzufahren und dieser zu folgen, bis Sie rechterhand auf die Haunstetter Straße, welche in die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße übergeht, abbiegen können. Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.
Die Kanzlei kann problemlos mit einem Rollstuhl erreicht werden.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Bundesanwaltskammer
Bewertungen 25
von T. S. am 13.02.2025 um 08:54 Uhr
von C. A. am 04.11.2024 um 19:43 Uhr
von H. M. am 03.08.2024 um 11:21 Uhr
Rechtsprodukte 2
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99 € inkl. USt
Kontaktdaten von Dr. Natascha Fischbach
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Kanzlei-Impressum
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Dr. Natascha Fischbach
Rechtsanwältin
Bgm.-Wohlfarth-Str. 1
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Tel. +49 (0) 8231 1348
Fax: +49(0) 8231 33853
E‑Mail: info@anwalt-fischbach.de
Steuer Nr.: 102 / 217/00851
Betriebshaftpflicht: Allianz GHV 40/0457/4902686/170
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwältin Dr. Natascha Fischbach ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der zuständigen Kammer
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk München
Tal 33, 80331 München
Tel.: 089 5329440, Fax: 089 532944–28, E‑Mail: info@rak‑m.de.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die aktuellen Gesetzestexte sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).
Zuständige Kammer
Zuständige Kammer ist dieRechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München, Tel.: 089 5329440, Fax: 089 53 29 44–28, E‑Mail: info@rak‑m.de.
Berufsbezeichnung
Die vom Diensteanbieter geführte Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland).Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Diese berufsrechtlichen Regelungen können u.a. auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter „Berufsrecht“ – www.brak.de – eingesehen werden.
Informationen zu § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsvertrag ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft,Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, Tel.: 030 284444170; Fax: 030 2844441712, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
zuständig.
Rechtsanwälte sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Rechtsanwältin Meral Bayar ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung bei derAllianz Versicherung, Königinstraße 28, 80802 München, Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 (0)89 3800 0, Fax: +49 89 3800 3425
entsprechend der Vorgaben von § 51 BRAO versichert. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
ZUSTANDEKOMMEN EINES MANDATSVERHÄLTNISSES
Ein Mandatsverhältnis wird nicht durch das Übersenden einer E‑Mail oder eines Schreibens an mich begründet. Zur Begründung eines Anwaltsvertrags bedarf es einer ausdrücklichen Beauftragung Ihrerseits und einer Bestätigung durch mich. In eiligen Fristsachen sollten Sie mich daher telefonisch kontaktieren, damit schnellstmöglich geklärt werden kann, ob ich Ihren Fall bearbeiten kann oder nicht.KEINE HAFTUNG FÜR INHALTE UND LINKS
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