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Rechtsanwalt

Dr. Florian Aspöck

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  • Arbeitsrecht
  • Internationales Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Allgemeines Vertragsrecht
MV
von M. V. am 13.05.2024 um 07:38 Uhr
Hohe Fachexpertise - TOP Anwalt
Arbeitsrecht
Beste Kommunikation, Lösungsorientiert. Insbesondere im Arbeitsrecht sozialer Träger versiert. Kann nur empfohlen werden.

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Vertrauen, persönlicher Einsatz und Fachkompetenz

Immer im Mittelpunkt: Ihre Interessen. Es ist mir ein großes Anliegen, die beste Lösung für Sie zu finden, Ihre Interessen zu verstehen und mit vollem persönlichen Einsatz und juristischer Fachkompetenz zu vertreten. 

Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt (RAK Wien) Dr. Florian Aspöck. Ich bin in der Kanzlei Görler und Partner in Düsseldorf tätig und steht Ihnen als international erfahrener und engagierter Rechtsanwalt vor allem im Arbeitsrecht, in allen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere im Vertragsrecht, sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Seite. Aufgrund meiner umfassenden internationalen Erfahrung berate ich Sie auch bei grenzüberschreitenden Fragen mit großer fachlicher Kompetenz. Die internationalen Schwerpunkte liegen in deutsch-österreichischen und deutsch-spanischen Fragen.  Gerne bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in deutscher, spanischer, englischer und katalanischer Sprache. 

Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden von mir betreut, wenn es um die Erstellung und Beurteilung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen oder Dienstverträgen geht. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem fundierten Fachwissen gerne zur Seite. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen behilflich und vertrete bei Bedarf Ihre Rechte mit großer Entschlossenheit vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Zivilrecht

Im täglichen Rechtsverkehr kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Wenn es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten kommt, überprüfe ich, welche Rechte für Sie aus dem entsprechenden Vertrag resultieren und setze diese erfolgreich durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren. Vertrauen auch Sie meiner Fachkompetenz auf diesem Gebiet!

Allgemeines Vertragsrecht

Nicht viele Rechtsgebiete wirken sich so stark auf das tägliche Leben aus wie das Vertragsrecht. Mit kreativem Sachverstand setze ich Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse in einen rechtssicheren Vertrag oder bei Bedarf in ein umfangreiches Vertragswerk um. Außerdem prüfe ich in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Verträge und unterstütze Sie fundiert bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wichtige Teile meiner vertragsrechtlichen Tätigkeit stellen auch die Abwicklung von Verträgen, die Sicherung von Vertragsrechten wie Hypotheken sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen dar.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Ob Existenzgründung oder Unternehmensalltag: Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bin ich der passende Ansprechpartner. Gerne berate ich Sie zur Wahl der passenden Rechtsform (z. B. AG, GmbH), zu den Finanzierungsmöglichkeiten eines Start-ups und zu steuerlichen Optimierungen, kläre Haftungsfragen und gestalte alle wichtigen Verträge, z. B. für Gesellschafter, aber auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verträge für Handelsvertreter. Zur Seite stehe ich Ihnen auch bei Fragen zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie bei Umstrukturierungen.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

Dr. Florian Aspöck ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Katalanisch

Recht international

  • Liechtensteiner Recht
  • Österreichisches Recht
  • Spanisches Recht

Bewertungen 20

MV

von M. V. am 13.05.2024 um 07:38 Uhr

Hohe Fachexpertise - TOP Anwalt
Arbeitsrecht
Beste Kommunikation, Lösungsorientiert. Insbesondere im Arbeitsrecht sozialer Träger versiert. Kann nur empfohlen werden.
SA

von S. A. am 06.12.2023 um 11:47 Uhr

Sehr Zuverlässig & Kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Ich kann nur sagen, dass Herr Dr. Aspöck ein sehr zuverlässiger und stets vorbildlicher Anwalt ist. Ich bin mit dem vom ihm erreichten Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann ihn bedingungslos weiterempfehlen.
FH

von F. H. am 25.07.2022 um 15:46 Uhr

Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr guter Berater, Begleiter, Stratege und Anwalt im Familienrecht! Fühlte mich stets bestens betreut. Herr Aspöck ist nicht der knochenharte Anwalt, sondern einer, der sehr gut vermitteln kann und dadurch gute Kompromisse erzielt, die nachhaltig sind. Im Familienrecht das genau richtige Vorgehen m.E.!

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Unser Ziel ist es, das bestmögliche Resultat für Ihr Anliegen zu erwirken. Mit fachlicher Expertise und hoher Einsatzbereitschaft setzen wir uns für Ihr Recht ein.

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    Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
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    a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
    b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
    c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
  • Schlichtung
    Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf) unterhält.
    Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (Ombudsmann Berlin, Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin) mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
    Ist die Schlichtung bei einer der beiden Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.
  • Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
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