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Rechtsanwalt und Notar

Jan Eggers

Kanzlei am Forum - Jan Eggers
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  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Mediation
BF
von B. F. am 26.04.2025 um 06:50 Uhr
Sehr gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Eggers und sein Team haben alle Aufträge super freundlich und fließend abgewickelt, Herr Eggers ist schon seit Jahren unser Notar/Anwalt und wird es auch bleiben.

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Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Quickborn und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie in deutscher Sprache persönlich, engagiert und effektiv. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem barrierefreien Anwaltsbüro.

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder eine rote Ampel überfahren? Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Dies ist oftmals teuer und kann auch zum Führerscheinentzug oder einer Sperrfrist führen. Häufig sind jedoch die Messverfahren fehlerhaft und es kann eine Minderung des Bußgelds erwirkt werden. Ich prüfe Ihren individuellen Fall detailgenau und informiere Sie umgehend über weitere Schritte.

Mediation

Eine Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Lösung eines Konflikts, bei dem die beteiligten Parteien mithilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, gemeinsam versuchen, eine annehmbare Regelung für einen schwelenden Konflikt zu erreichen. Als ausgebildeter Mediator steuere ich das Mediationsverfahren und schaffe ein konstruktives Gesprächsklima. So fördere ich die Kommunikation zwischen den Beteiligten und gebe wertvolle Hilfe zur Selbsthilfe, damit selbstverantwortete Lösungen ermöglicht werden und sich beide Konfliktparteien letztlich als Gewinner sehen können.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Jan Eggers ist gelistet in Rechtsanwälte Quickborn und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 60

BF

von B. F. am 26.04.2025 um 06:50 Uhr

Sehr gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Eggers und sein Team haben alle Aufträge super freundlich und fließend abgewickelt, Herr Eggers ist schon seit Jahren unser Notar/Anwalt und wird es auch bleiben.
FT

von F. T. am 20.01.2025 um 13:22 Uhr

Kompetente Beratung bei Immobilientransaktionen
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Notar Eggers steht auch kurzfristig mit Rat und fachlich durchdachten Vertragsentwuerfen bei Immobilientransaktionen zur Verfügung.
KE

von K. E. am 25.11.2024 um 12:48 Uhr

Vorsorge- und Generalvollmacht
Allgemeine Rechtsberatung
Wegen der Erstellung einer Vorsorge- und Generalvollmacht haben wir telefonisch in der Kanzlei angefragt. Nach einem kurzen Gespräch mit einer freundlichen Mitarbeiterin erhielten wir postwendend per Email einen Fragebogen, in dem alle Daten für die Vollmacht abgefragt wurden. Bei einem ersten Besuchstermin wurde uns dann die auf der Grundlage unserer Angaben vollständig vorbereitete Vollmacht ausgehändigt, wir konnten sie mitnehmen und zu Hause in Ruhe durchgehen. Bei einem zweiten Termin wurden alle unsere Fragen umfassend, verständlich und mit Geduld beantwortet. Auch auf zusätzliche Fragen, die nicht unbedingt mit dem Thema zu tun hatten, ist Herr Eggers eingegangen. Aus unserer Sicht eine freundliche und professionelle Abwicklung – wir sind sehr zufrieden.

Kontaktdaten von Jan Eggers

  • Adresse

    Bahnhofstraße 63
    25451 Quickborn

    7.721,26 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.


(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

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