
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Mediation
Über mich
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Quickborn und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie in deutscher Sprache persönlich, engagiert und effektiv. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem barrierefreien Anwaltsbüro.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Verkehrsrecht
Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder eine rote Ampel überfahren? Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Dies ist oftmals teuer und kann auch zum Führerscheinentzug oder einer Sperrfrist führen. Häufig sind jedoch die Messverfahren fehlerhaft und es kann eine Minderung des Bußgelds erwirkt werden. Ich prüfe Ihren individuellen Fall detailgenau und informiere Sie umgehend über weitere Schritte.
Mediation
Eine Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Lösung eines Konflikts, bei dem die beteiligten Parteien mithilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, gemeinsam versuchen, eine annehmbare Regelung für einen schwelenden Konflikt zu erreichen. Als ausgebildeter Mediator steuere ich das Mediationsverfahren und schaffe ein konstruktives Gesprächsklima. So fördere ich die Kommunikation zwischen den Beteiligten und gebe wertvolle Hilfe zur Selbsthilfe, damit selbstverantwortete Lösungen ermöglicht werden und sich beide Konfliktparteien letztlich als Gewinner sehen können.
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2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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