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Rechtsanwältin

Elisabeth Pfleger

Kanzlei Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger
www.elisabeth-pfleger.de
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
AZ
von A. Z. am 21.06.2024 um 05:17 Uhr
Sehr kompetente Vertretung
Familienrecht
Mit Frau Pfleger habe ich mich jederzeit sehr gut vertreten und beraten gefühlt. Frau Pflegers ruhige Art und ihr großes Fachwissen schaffen es, einen durch den Scheidungsprozess zu bringen. Ich kann sie nur empfehlen, mit Frau Pfleger an…

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger !

Fachanwältin Familienrecht 

Rechtsanwältin Pfleger – diese Anwältin wird sich für Ihr Recht stark machen! 


Rechtsanwältin Pfleger ist nach erfolgreichem Studium mit Auslandsaufenthalt seit 2003 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Seitdem berät und betreut sie ihre Mandanten äußerst engagiert und zuverlässig in verschiedenen Rechtsgebieten. Erfahren und einfühlsam wird sie Ihr individuelles Anliegen mit Ihnen besprechen und versuchen Ihre rechtlichen Ziele zu erreichen. Oberste Prämisse ist hierbei immer die außergerichtliche Einigung; sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird sie Ihre Rechte auch vor Gericht konsequent verfolgen und effizient durchsetzen.

Rechtsanwältin Pfleger ist berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen und
arbeitet darüber hinaus im Augsburger Netzwerk Trennung und Scheidung (ANTS).


Familienrecht

Einfühlsam und sensibel wird Rechtsanwältin Pfleger Sie auf Ihrem Weg von der Trennung bis zur Scheidung begleiten. Aus Erfahrung weiß sie, dass es sich gerade im Familienrecht lohnt, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn es dann doch so weit kommt, und eine Trennung oder Scheidung unvermeidbar ist, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Pfleger wenden. Sie wird Sie in dieser schwierigen Phase begleiten und mit Ihnen gemeinsam über den Unterhalt, das Sorgerecht, Vaterschaftsfragen oder das Umgangsrecht sprechen. Sicher werden Sie gemeinsam eine Lösung finden!

Arbeitsrecht

Egal, ob Sie sich als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber mit Ihrem Anliegen an Rechtsanwältin Pfleger wenden – bei ihr sind Sie in jedem Fall in guten Händen! Gerne unterstützt sie Sie bei der Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages oder Zeugnisses und beantwortet Fragen zu Arbeitsvergütung, Probezeit, Befristung eines Arbeitsverhältnisses, Teilzeit, Urlaub etc.
Natürlich steht Sie Ihnen auch dann zuverlässig zur Seite, wenn es um eine Abmahnung oder auch um eine Kündigung geht.

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall, haben in dieser Schrecksituation leichtfertig ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und nun beruft sich die Gegenpartei auf dieses Schreiben? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie Rechtsanwältin Pfleger! Sie kümmert sich auch gerne um die Regulierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und findet Lösungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Falschparken. Zögern Sie nicht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder sogar wegen Fahruntüchtigkeit angeklagt werden, möglichst zeitnah Rat bei Rechtsanwältin Pfleger zu suchen, denn nur dann hat sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen den Verfahrensablauf noch günstig zu beeinflussen.

Privates Baurecht

Ein Bauwerk stellt meistens hohe Anforderungen, sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Dies folgt zum einen aus der Tatsache, dass viele Parteien (Handwerker, Bauunternehmen, Architekt, Bauherr) an einem Bauvorhaben beteiligt sind und somit auch die unterschiedlichsten Gewerke zu verantworten haben. Deswegen fällt die Zuordnung der Verantwortung für etwaige Baumängel und Bauschäden häufig schwer. Zum anderen existieren eine Vielzahl an Normen und technischen Anforderungen, die beachtet werden müssen.
Lassen Sie sich hierzu gerne von Rechtsanwältin Pfleger beraten!

Bürgschaftsrecht

Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Bürgschaft vorliegen und wie kann ich mich als Bürge möglicherweise gegen die Forderung des Gläubigers wehren? Als erfahrene Anwältin weiß Rechtsanwältin Pfleger, dass die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft aus zahlreichen Gründen rechtswidrig sein kann. Zudem kann dem Bürgen aus verschiedenen Gründen auch ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Nehmen Sie zuverlässige Hilfe in Anspruch!

Elisabeth Pfleger ist gelistet in Rechtsanwälte Augsburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 15

AZ

von A. Z. am 21.06.2024 um 05:17 Uhr

Sehr kompetente Vertretung
Familienrecht
Mit Frau Pfleger habe ich mich jederzeit sehr gut vertreten und beraten gefühlt. Frau Pflegers ruhige Art und ihr großes Fachwissen schaffen es, einen durch den Scheidungsprozess zu bringen. Ich kann sie nur empfehlen, mit Frau Pfleger an seiner Seite macht man alles richtig!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung und vor allem für die sehr gute Zusammenarbeit!
IN

von I. N. am 03.01.2024 um 15:43 Uhr

Super kompetent und sehr nett
Familienrecht
Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und erklärte sehr verständlich. Frau Pfleger ist ein wirklich sehr guter Rechtsbeistand und kurzfristig stets erreichbar. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre tolle Bewertung und die angenehme Zusammenarbeit!
BB

von B. B. am 10.07.2022 um 12:49 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Für war sehr positiv die ruhige Art des Auftretens von Frau Pfleger auch bei schwierigen persönlichen Themen angesichts einer Scheidung. Sie war stehts darauf bedacht eine einvernehmliche Lösung zu finden, sodass es dadurch nie zu Eskalationen mit dem Partner gekommen ist. Zu jeder Zeit habe ich mich immer sehr gut beraten gefühlt und würde jederzeit Frau Pfleger als Anwältin für Familienrecht wählen. Vielen Dank nochmals für alles.
Ich freue mich sehr über Ihre sehr positive Bewertung und möchte mich ebenfalls für die jederzeit sehr gute, angenehme und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich habe Sie sehr gerne begleitet und bin natürlich gerne auch weiterhin für Sie da. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Kontaktdaten von Elisabeth Pfleger

  • Adresse

    Frauentorstr. 51 a
    86152 Augsburg

    7.065,93 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Frauentorstraße 51a | 86152 Augsburg
kanzlei@elisabeth-pfleger.de
Tel.: 0821 / 32877555 | Fax: 0821 / 32872217
Umsatzsteuer-Nr. 103/285/60572

Dieses Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile:

Xing: https://www.xing.com/profile/Elisabeth_Pfleger
Google+: https://plus.google.com/115100629720331753691

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Vorstand der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
Diese Berufsbezeichnung wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Die oben genannten Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter "Berufsrecht".
Zusatzinformationen gem. Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV):
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00 je Versicherungsfall zu unterhalten.
Rechtsanwältin Pfleger unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Versicherung AG, Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutschland. Im europäischen Ausland sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie mit Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten erfasst.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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FAQ

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    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Elisabeth Pfleger möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Elisabeth Pfleger über ihr Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Elisabeth Pfleger eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Elisabeth Pfleger stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Elisabeth Pfleger variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Elisabeth Pfleger aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Elisabeth Pfleger stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Elisabeth Pfleger weitere Kontaktwege.