Bewertungen von Frank Engelbracht
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Bewertungen
SS
von S. S. am 25.09.2021 um 08:44 Uhr
Freundliche und schnelle Antwort
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Reaktion auf meine Anfrage, obwohl es nicht sein Fachgebiet war mit dem ich Ihn kontaktierte, bekomme ich eine hilfreiche Antwort von ihm. Vielen Dank dafür.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Vielen Dank für Ihre herausragende Bewertung. Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für die vertrauensvolle – und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
SH
von S. H. am 06.05.2021 um 18:46 Uhr
Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Wenn ich was im Verkehrsrecht habe, würd ich immer wieder hingehen, wissen was sie tun 🔝
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Ihre großartige Bewertung freut mein gesamtes Kanzleiteam und mich sehr. Wir bedanken uns sehr für Ihr Vertrauen!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
LP
von L. P. am 02.05.2021 um 15:51 Uhr
Erstklassige Regulierung Verkehrsunfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Der Fall war sehr kompliziert, weshalb ich sehr froh war über die fachkundige Hilfe der Kanzlei. Diese hat sämtliche meiner Ansprüche gegenüber der Versicherung professionell durchgesetzt. Ich wurde jederzeit über das weitere Vorgehen von einem Mitarbeiter informiert. Sämtliche meiner Fragen wurden freundlich und geduldig beantwortet. Ich wusste meinen Fall jederzeit in guten Händen. Es wurde sehr planmäßig vorgegangen, was an der hohen Sachkenntnis und der Vielzahl der Erfahrungen liegt, über welche die Kanzlei hinsichtlich der mich betreffenden Problemstellung offenbar verfügt. Ich würde ohne zu zörgern sofort wiederkommen. Vielen Dank.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Vielen Dank für Ihre herausragende Bewertung. Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für die vertrauensvolle – und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
FN
von F. N. am 30.04.2021 um 14:46 Uhr
Fahrerflucht
Strafrecht
Topp Vertretung durch Rechtsanwalt Engelbracht. Kommunikation war gut, Kanzlei ist immer zu erreichen. Sehr professionell, sehr freundlich und für mich am wichtigsten in dieser Sache sehr erfolgreich. Uneingeschränkt zu empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für Ihr Vertrauen und Ihre tolle Bewertung!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
HW
von H. W. am 02.04.2021 um 16:30 Uhr
Führerschein
Strafrecht
Sehr geehrter Herr Engelbracht +Team , völlig verzweifelt standen wir damals in Ihrer Kanzlei. Sofort hatten wir ein gutes Gefühl und sie übernahmen den Fall meines Sohnes mit einer Mischung aus exzellentem Fachwissen , Ehrlichkeit und Empathie. Wir sind immer noch beeindruckt und sehr dankbar , daß sie bei der Verhandlung für uns ein so herausragendes Ergebnis erzielt haben , welches wir uns garnicht hätten erträumt . Danke ,Danke ,Danke dafür.Auch den Sekretärinnen galt ein Dank für die Freundlichkeit bei Nachfragen. Sie haben uns so sehr geholfen , das werden wir Ihnen nie vergessen.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Ihre großartige Bewertung freut mein gesamtes Kanzleiteam und mich sehr. Wir bedanken uns sehr für Ihr Vertrauen!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrech
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrech
VW
von V. W. am 29.03.2021 um 08:43 Uhr
Verkehrsunfall/Sachschaden
Verkehrsrecht
Vielleicht bin ich einfach nur von meinem eigentlichen Anwalt verwöhnt. Habe mich hier nicht gut aufgehoben gefühlt und gemerkt, man sollte sich nicht nur auf viele positive Bewertungen verlassen. Wollte aus Faulheit und nur wegen ne Kleinigkeit nicht soweit fahren zu meinem Anwalt. Hätte ich aber lieber machen sollen.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Sehr geehrter Mandant,
Ihre Bewertung unkommentiert stehen zu lassen, birgt die Gefahr, dass potenziellen Mandanten ein negativer Eindruck unserer Arbeit vermittelt wird. Aus diesen Gründen erlauben wir uns auf die Angelegenheit sachlich näher einzugehen.
In Ihrem Fall ging es um eine Verkehrsunfallschadenregulierung vom 26.09.2020, die rechtlich als „Reparaturschaden“ zu qualifizieren war. Dies ist der Fall, wenn der Wiederbeschaffungswert (hier lt. Gutachten netto 13.725,79 €) höher ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten (hier laut Gutachten netto 8.588,76 €). Sie hatten sich jedoch gegen eine Reparatur und für den Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs entschieden.
Wir haben für Sie den Unfall gegenüber dem gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer deshalb wie folgt reguliert:
7.100,00 € zahlte der Restwertaufkäufer an Sie.
6.612,05 € Differenz zahlte der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer an Sie.
Darüber hinaus wurden
43,00 € für Ab- und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs
516,00 € für 12 Tage Nutzungsausfall,
25,00 € Unfallkostenpauschale
an Sie gezahlt.
Die gesamte Unfallregulierung erfolgte in einem Zeitraum vom 01.10.2020 (unsere Beauftragung) bis zum 21.12.2020, also innerhalb von 11 Wochen.
Danach erfolgte ausschließlich noch eine schriftliche Kommunikation mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer, weil dieser unsere Rechtsanwaltsgebühren ungerechtfertigt kürzte. Am 26.02.2021 wurde die Angelegenheit hier schlussabgerechnet und Ihnen Ihre Kaution am 09.03.2021 in voller Höhe zurückerstattet.
Es bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass sämtliche, der Ihnen zustehenden Ansprüche durch unsere Regulierung vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer vollständig gezahlt worden sind. Innerhalb eines Zeitraumes von 11 Wochen, was überdurchschnittlich schnell ist.
Persönlich sind Ihnen durch die unsere Verkehrsunfallschadenregulierung keine Rechtsanwaltsgebühren entstanden.
Es erschließt sich uns deshalb aus objektiven Gründen nicht, warum Sie eine Bewertung von lediglich zwei Sternen abgeben.
Wir hätten uns von Ihnen gewünscht, dass Sie uns persönlich und unter Nennung von Gründen angesprochen hätten, wenn Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden waren und wir dies hätten persönlich klären können.
Stattdessen wählten Sie den Weg, nach vollständigem Abschluss des Mandats falsche Rezensionen in öffentlichen Bewertungsportalen abzugeben.
Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht
zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ihre Bewertung unkommentiert stehen zu lassen, birgt die Gefahr, dass potenziellen Mandanten ein negativer Eindruck unserer Arbeit vermittelt wird. Aus diesen Gründen erlauben wir uns auf die Angelegenheit sachlich näher einzugehen.
In Ihrem Fall ging es um eine Verkehrsunfallschadenregulierung vom 26.09.2020, die rechtlich als „Reparaturschaden“ zu qualifizieren war. Dies ist der Fall, wenn der Wiederbeschaffungswert (hier lt. Gutachten netto 13.725,79 €) höher ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten (hier laut Gutachten netto 8.588,76 €). Sie hatten sich jedoch gegen eine Reparatur und für den Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs entschieden.
Wir haben für Sie den Unfall gegenüber dem gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer deshalb wie folgt reguliert:
7.100,00 € zahlte der Restwertaufkäufer an Sie.
6.612,05 € Differenz zahlte der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer an Sie.
Darüber hinaus wurden
43,00 € für Ab- und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs
516,00 € für 12 Tage Nutzungsausfall,
25,00 € Unfallkostenpauschale
an Sie gezahlt.
Die gesamte Unfallregulierung erfolgte in einem Zeitraum vom 01.10.2020 (unsere Beauftragung) bis zum 21.12.2020, also innerhalb von 11 Wochen.
Danach erfolgte ausschließlich noch eine schriftliche Kommunikation mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer, weil dieser unsere Rechtsanwaltsgebühren ungerechtfertigt kürzte. Am 26.02.2021 wurde die Angelegenheit hier schlussabgerechnet und Ihnen Ihre Kaution am 09.03.2021 in voller Höhe zurückerstattet.
Es bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass sämtliche, der Ihnen zustehenden Ansprüche durch unsere Regulierung vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer vollständig gezahlt worden sind. Innerhalb eines Zeitraumes von 11 Wochen, was überdurchschnittlich schnell ist.
Persönlich sind Ihnen durch die unsere Verkehrsunfallschadenregulierung keine Rechtsanwaltsgebühren entstanden.
Es erschließt sich uns deshalb aus objektiven Gründen nicht, warum Sie eine Bewertung von lediglich zwei Sternen abgeben.
Wir hätten uns von Ihnen gewünscht, dass Sie uns persönlich und unter Nennung von Gründen angesprochen hätten, wenn Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden waren und wir dies hätten persönlich klären können.
Stattdessen wählten Sie den Weg, nach vollständigem Abschluss des Mandats falsche Rezensionen in öffentlichen Bewertungsportalen abzugeben.
Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht
zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht
SG
von S. G. am 23.03.2021 um 19:18 Uhr
Beschuldigung der Fahrerflucht
Verkehrsrecht
Ich bin sehr gut vertreten worden. Ich bin sehr froh, dass ich in dieser Kanzlei war. Vielen Dank für alles!
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für Ihr Vertrauen und Ihre tolle Bewertung!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
SP
von S. P. am 28.01.2021 um 21:20 Uhr
Fahrverbot
Ordnungswidrigkeitenrecht
👍 Top Anwalt 🚔 jederzeit wieder ‼️
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Vielen Dank für Ihre herausragende Bewertung. Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für die vertrauensvolle – und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
HS
von H. S. am 24.01.2021 um 10:04 Uhr
Ermittlungsverfahren Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Ich konnte keine bessere Entscheidung treffen als mich von Herrn Engelbracht vertreten zu lassen. Seine gesamte fachanwaltliche Erfahrung setzte er ein, um das Ziel zu erreichen. Und er erreichte es zu meinen Gunsten, ich kann mich nur vielmals bedanken und eine bedenkenlose Empfehlung aussprechen 👍🥇
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Ihre großartige Bewertung freut mein gesamtes Kanzleiteam und mich sehr. Wir bedanken uns sehr für Ihr Vertrauen!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
FH
von F. H. am 03.12.2020 um 18:23 Uhr
Sehr gute Erfahrungen mit der Kanzlei gemacht
Verkehrsrecht
Die Kanzlei Engelbracht hat bereits mehrfach Fuhrparkschäden für uns reguliert. Die Kommunikation war immer sehr gut und schnell, ausschließlich digital. Für uns sehr hilfreich. Die Fachkenntnisse im Verkehrsrecht sind hoch, die Ergebnisse der Regulierung für uns erwartet gut. Wir haben mit der Kanzlei einen versierten, kompetenten Partner im Verkehrsrecht. Vielen Dank sagt M&K
Antwort von Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Mein gesamtes Kanzleiteam und ich bedanken sich für Ihr Vertrauen und Ihre tolle Bewertung!
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beste Grüße, Ihr
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht