Bewertungen von Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

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RM

von R. M. am 23.12.2014 um 20:55 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Arbeitsrecht, Urlaubsrecht
Arbeitsrecht
Ich habe meinen Arbeitsvertrag bei meiner Firma gekündigt. Dieser wollte mir nun meinen Urlaub nicht geben. Ich habe aber eine Reise gebucht. Trotzdem sollte ich keinen Urlaub bekommen. Da ich eine RV habe wurde mir RA Hr. Mayer zur Seite gestellt. Die Beratung sowie die weitere Unterstützung waren super. Am Telefon ging es los, dann der schriftliche Kram, alles ging schnell, sogar der Weg zum Arbeitsgericht. Dank der schnellen und kompetenten Hilfe kann ich nun unbeschwert in den Urlaub fliegen.
AK

von A. K. am 07.11.2014 um 09:28 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Hilfe bei Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Ich kam auf Empfehlung meines Steuerberaters zu Herrn Mayer. Bislang war ich leitende Angestellte Architektin in einem Architekturbüro. Dort sollte ich Partner werden. Nach einem Jahr Angestelltenverhältnis hatte sich für mich die Perspektive der Partnerschaft jedoch als nicht wünschenswert herausgestellt und ich kündigte, da ich mich selbstständig machen wollte. Der Kündigung folgten einige turbulente Tage, da der Büro-Inhaber mich keinen Tag länger im Büro arbeiten lassen wollte, aber eine Freistellung nicht in Erwägung ziehen wollte, vielmehr hat er mir nahegelegt eine Aufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen. Herr Mayer hat mir hierbei sehr kurzfristig zur Verfügung gestanden. In nur 3 Tagen war vom Erstkontakt bis zur unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung alles geregelt. Herr Mayer klärte mich bei der Erstellung der Aufhebungsvereinbarung dabei über alle Risiken sowie Vor- und Nachteile dieser Vereinbarung auf. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut beraten. Vielen Dank noch einmal.
AK

von A. K. am 07.11.2014 um 09:27 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Hilfe bei Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Ich kam auf Empfehlung meines Steuerberaters zu Herrn Mayer. Bislang war ich leitende Angestellte Architektin in einem Architekturbüro. Dort sollte ich Partner werden. Nach einem Jahr Angestelltenverhältnis hatte sich für mich die Perspektive der Partnerschaft jedoch als nicht wünschenswert herausgestellt und ich kündigte, da ich mich selbstständig machen wollte. Der Kündigung folgten einige turbulente Tage, da der Büro-Inhaber mich keinen Tag länger im Büro arbeiten lassen wollte, aber eine Freistellung nicht in Erwägung ziehen wollte, vielmehr hat er mir nahegelegt eine Aufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen. Herr Mayer hat mir hierbei sehr kurzfristig zur Verfügung gestanden. In nur 3 Tagen war vom Erstkontakt bis zur unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung alles geregelt. Herr Mayer klärte mich bei der Erstellung der Aufhebungsvereinbarung dabei über alle Risiken sowie Vor- und Nachteile dieser Vereinbarung auf. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut beraten. Vielen Dank noch einmal.
MA

von M. A. am 17.09.2014 um 16:21 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Nachdem ich meinem Arbeitgeber gesagt hatte, dass ich eine Kur beantragen würde, folgten zunächst in kurzem zeitlichem Abstand mehrere Abmahnungen wegen Fehlern, die ich gemacht hatte. Zunächst schien sich die Lage zu beruhigen und plötzlich und unerwartet wurde ich an einem Freitag Mittag, kurz vor Feierabend mit einem Aufhebungsvertrag überrascht, ich durfte meine angefangene Arbeit nicht zu Ende bringen, musste unter Aufsicht meine persönlichen dinge aus dem Schreibtisch nehmen und wurde zur Tür geleitet. Wie ein "Verbrecher". Es ging dann alles, dank Herrn Mayer, recht schnell. Das Unterschreiben des Aufhebungsvertrages hätte bedeutet, dass ich eine ALGI Sperre hätte in Kauf nehmen müssen. Der A.vertrag wurde in eine Kündigung umgewandelt und Herr Mayer hat sowohl eine Abfindung als auch eine Outplacement-Zahlung für mich "herausgeschlagen". Fachlich sowie menschlich fühlte ich mich immer sehr gut aufgehoben und bin sehr dankbar, dass zu keiner Zeit ein "kaltes Mandanten-Anwalt" Gefühl aufkam. Die menschliche Seite ist das "i-Tüpfelchen", das ich woanders nicht so leicht gefunden hätte. In einem Wort: extrem empfehlenswert!
MA

von M. A. am 17.09.2014 um 16:19 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Nachdem ich meinem Arbeitgeber gesagt hatte, dass ich eine Kur beantragen würde, folgten zunächst in kurzem zeitlichem Abstand mehrere Abmahnungen wegen Fehlern, die ich gemacht hatte. Zunächst schien sich die Lage zu beruhigen und plötzlich und unerwartet wurde ich an einem Freitag Mittag, kurz vor Feierabend mit einem Aufhebungsvertrag überrascht, ich durfte meine angefangene Arbeit nicht zu Ende bringen, musste unter Aufsicht meine persönlichen dinge aus dem Schreibtisch nehmen und wurde zur Tür geleitet. Wie ein "Verbrecher". Es ging dann alles, dank Herrn Mayer, recht schnell. Das Unterschreiben des Aufhebungsvertrages hätte bedeutet, dass ich eine ALGI Sperre hätte in Kauf nehmen müssen. Der A.vertrag wurde in eine Kündigung umgewandelt und Herr Mayer hat sowohl eine Abfindung als auch eine Outplacement-Zahlung für mich "herausgeschlagen". Fachlich sowie menschlich fühlte ich mich immer sehr gut aufgehoben und bin sehr dankbar, dass zu keiner Zeit ein "kaltes Mandanten-Anwalt" Gefühl aufkam. Die menschliche Seite ist das "i-Tüpfelchen", das ich woanders nicht so leicht gefunden hätte. In einem Wort: extrem empfehlenswert!
KW

von K. W. am 11.09.2014 um 17:20 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Kündigungsschutzklage, Elternzeit, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
11.4.2014

Mein Arbeitgeber hat mir in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag angeboten und einem Großteil meiner Kollegen gekündigt. Hier benötigte ich unbedingt fachlichen Rat. Über yelp bin ich zu Herrn Mayer gekommen und kann sagen, dass war mein großes Glück. Herr Mayer hat mich über alle meine Möglichkeiten ausführlich beraten und besonders für meine familiäre Situation mit zwei Kleinkindern viel Verständnis aufgebracht. Insbesondere für Probleme mit dem Arbeitgeber in der Elternzeit kann ich Herrn Mayer unbedingt empfehlen, er hat für mich das beste rausgeholt!
KW

von K. W. am 11.09.2014 um 17:19 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Kündigungsschutzklage, Arbeitsrecht, Elternzeit
Arbeitsrecht
11.4.2014

Mein Arbeitgeber hat mir in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag angeboten und einem Großteil meiner Kollegen gekündigt. Hier benötigte ich unbedingt fachlichen Rat. Über yelp bin ich zu Herrn Mayer gekommen und kann sagen, dass war mein großes Glück. Herr Mayer hat mich über alle meine Möglichkeiten ausführlich beraten und besonders für meine familiäre Situation mit zwei Kleinkindern viel Verständnis aufgebracht. Insbesondere für Probleme mit dem Arbeitgeber in der Elternzeit kann ich Herrn Mayer unbedingt empfehlen, er hat für mich das beste rausgeholt!
FB

von F. B. am 05.09.2014 um 19:58 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Fristlose Kündigung, schlechtes Arbeitszeugnis, ausstehendes Gehalt
Arbeitsrecht
Herr R. Mayer hat mich in einer Kündigungsschutzklage vertreten. Ich erhielt vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung plus ausstehendes Gehalt und ein mieses Zeugnis. Vor dem Arbeitsgericht haben wir dann in allen Punkten gewonnen. Herr R. Mayer hat das Höchstmögliche für mich herausgeholt, mehr ging nicht. Mein Gehalt wird für 3 Monate voll bezahlt, 14 Tage Urlaub werden ausgezahlt, ich bekomme eine hohe Abfindung und mein Zeugnis schreibt R. Mayer, so wurde es vor Gericht vereinbart und der ehemalige Arbeitgeber hat zugestimmt. Ich bin Herrn R. Mayer zu großem Dank verpflichtet und kann ihn nur wärmstens empfehlen.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Ich freue mich, dass wir gemeinsam ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben. Fairerweise möchte ich aber ergänzen, dass der Arbeitgeber im Vorfeld und in der Verhandlung sehr viele (arbeitsrechtliche) Fehler gemacht hat und nicht anwaltlich war. Das hat das Ergebnis sicher begünstigt.

Gerne bin ich wieder für Sie da, falls Sie kurzfristig anwaltlichen Rat oder Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen!

BG
Mathias R. Mayer
-Rechtsanwalt, Mediator
& Referent für Arbeitsrecht-

OK

von O. K. am 20.08.2014 um 14:48 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Mobbing, Kündigung Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Ich bin durch meine Freundin und ehemalige Arbeitskollegin auf Herrn Mayer gekommen. Ich hatte eine schwierige Situation am Arbeitsplatz, nämlich eine heftige Auseinandersetzung mit dem Chef, nach der ich mich bedroht fühlte und nicht mehr in der Lage dort weiter zu arbeiten. Herr Mayer hat mich sowohl rechtlich als auch menschlich sehr gut beraten. Er fand schnell einen Termin und nahm sich viel Zeit für mich. Er konnte die Situation zu meiner Zufriedenheit lösen und am Ende hat es sogar so mit meiner RSV geregelt, dass ich keine Selbstbeteiligung zahlen musste.
Ich würde Herrn Mayer jederzeit weiterempfehlen.
OK

von O. K. am 20.08.2014 um 14:47 Uhr für Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer

Mobbing, Kündigung Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Ich bin durch meine Freundin und ehemalige Arbeitskollegin auf Herrn Mayer gekommen. Ich hatte eine schwierige Situation am Arbeitsplatz, nämlich eine heftige Auseinandersetzung mit dem Chef, nach der ich mich bedroht fühlte und nicht mehr in der Lage dort weiter zu arbeiten. Herr Mayer hat mich sowohl rechtlich als auch menschlich sehr gut beraten. Er fand schnell einen Termin und nahm sich viel Zeit für mich. Er konnte die Situation zu meiner Zufriedenheit lösen und am Ende hat es sogar so mit meiner RSV geregelt, dass ich keine Selbstbeteiligung zahlen musste.
Ich würde Herrn Mayer jederzeit weiterempfehlen.