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Rechtsanwalt

Frank Berger

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
PH
von P. H. am 04.05.2025 um 16:47 Uhr
Räumungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Herr Rechtsanwalt Frank Berger

ist selbständiger Rechtsanwalt seit 2006 in eigener Kanzlei und  Fachanwalt für Strafrecht.

•  Strafrecht: 

Strafverteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren: Als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Frank Berger über die nötigen theoretischen und praktischen Erfahrungen, um Sie zielführend durch das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren hindurch optimal zu vertreten. Er steht Ihnen bei Vernehmungen zur Seite, entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie und setzt sich engagiert für Ihre Rechte ein. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bereichen Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht zuteil, selbstverständlich nimmt er sich Ihrer Interessen jedoch ebenso professionell in alle anderen Deliktsbereichen an.

•  Ordnungswidrigkeitenverfahren: 

Herr Rechtsanwalt Frank Berger unterstützt Sie bei der Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dies können beispielsweise Verstöße im Straßenverkehr sein (Bußgeldverfahren, Verhängung von Fahrverboten, etc.). 

Gegen Unternehmen werden immer häufiger Geldbußen verhängt.

Wichtig ist bei gegen Personen geführten Verfahren immer zunächst zu schweigen.

In allen Verfahren ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

•  Zwangsvollstreckungsrecht: 

Durchsetzung Ihrer Forderungen durch Erstellung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden 

Einleitung von Zwangsversteigerungen und weitere Vertretung im Versteigerungsverfahren,

Durchsetzung der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen (beispielsweise mit Kontopfändungen)

Beauftragung von Gerichtsvollziehern zur Räumng von Wohnungen, zur Abnahme der Vermögenauskunft der Schuldner, Einholung von Drittauskünften  

•  Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht:

Mieterschutz:
 Im Rahmen von Wohnraummietverträgen bestehen gewisse Schutzvorschriften, die einem Mieter zugutekommen. Insbesondere gibt es Widerspruchsrechte im Rahmen einer Kündigung und gesetzliche Regelungen zu geforderten Schönheitsreparaturen oder falscher Betriebskostenabrechnung. Bei Gewerberaummietverhältnissen sind die gesetzlichen Vorschriften ebenso zu berücksichtigen. Wir beraten Sie bei Fragen zu diesen genannten Angelegenheiten, als auch bei Fragen zu Mieterhöhungen, Untervermietung oder Mietaufhebungsvertrag. Unter gewissen Voraussetzungen steht dem Mieter ein Recht auf Mietminderung zu, die in engen Grenzen zu prüfen sind. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesen Fragen beratend und gestaltend zur Seite.

Beratung des Vermieters:
Beratend stehen wir Ihnen umfassend zur Seite bei der Ausarbeitung und Gestaltung von Mietverträgen. Ein Mietvertrag kann schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Bei Abschluss des Mietvertrages sollten bestimmte Inhalte aufgenommen werden, wie die Parteien, das Mietobjekt, die Mietdauer, der Mietzweck und die Miethöhe. In diesem Zusammenhang darf angemerkt werden, dass eine Prüfung Ihres Mietvertrages erforderlich sein kann, sollten unwirksame Vertragsklauseln im Raum stehen.
 Mietverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt, als auch unter gewissen Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger im Original zugehen. Sollte eine Kündigung zu Unrecht ausgesprochen werden, so ist die Rücksprache mit einem Anwalt unerlässlich. Der Vermieter kann nach einer Kündigung eine Räumungsklage gegen den Mieter anstreben, sollte die Mietwohnung nicht ordnungsgemäß geräumt werden. Dabei muss der Vermieter in Vorleistung gehen, auch was die später folgenden Gerichtsvollzieherkosten angeht. Diese Kosten können im Rahmen einer Räumungsklage tituliert werden. Laufen erhebliche Mietrückstände auf, so steht Ihnen als Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Zudem ist zu raten, die Rückstände gerichtlich titulieren zu lassen. Häufiger Streitpunkt zwischen den Mietparteien ist die Pflicht zur Schönheitsreparatur oder Renovierung. Anwaltliche Beratung ist bei diesen Streitpunkten von Vorteil, um vor allem die aktuelle Bundesgerichtshofrechtsprechung zu berücksichtigen und auch zukünftige Verhaltensweisen von Mieter und Vermieter zweifelsfrei zu regeln.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwalt-ulm.com

Frank Berger ist gelistet in Rechtsanwälte Ulm und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

    Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Verein für Bewährungs- und Straffälligenhilfe

Bewertungen 89

PH

von P. H. am 04.05.2025 um 16:47 Uhr

Räumungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir hatten 2 Rechtsanwälte konsultiert, um eine Räumungsklage durchzubekommen. Wir sind auf einen Paragraphen gestoßen, der für unsere Situation eine sehr kurze Kündigungsfrist ergab; es handelt sich um keine abgeschlossene Wohnung und die Mieterin hatte Zugang zu unserem Wohnbereich. Beide Rechtsanwälte haben diesen Paragraphen nicht angewandt und sich nach unserem Eindruck damit nicht ausgekannt oder sich keinen Erfolg versprochen. Wir haben uns dann an Herrn Berger gewandt, der sehr gute Bewertungen hatte. Er prüfte, ob dieser Paragraph bei uns zutrifft und hat dann sofort eine Räumungsklage eingereicht. Zu unserer großen Erleichterung war dann in weniger als einem halben Jahr die Zwangsräumung durch! Wir haben die klare und zielgerichtete Arbeitsweise von Herrn Berger sehr geschätzt. Er hat uns ausgezeichnet beraten und bei Fragen immer sofort reagiert. Wir möchten auch die sehr freundlichen Rechtsanwaltsgehilfinnen in seiner Kanzlei hervorheben. Sollte wir irgendwann nochmals einen Rechtsbeistand benötigen – was man natürlich nicht hofft – werden wir uns aufgrund der sehr guten Erfahrungen auf jeden Fall wieder an diese Kanzlei wenden. Ich kann jedem nur empfehlen, sich mit seinen Rechtsproblemen an Herrn Berger bzw. seine Kanzlei zu wenden, der sich mit sehr viel Engagement und Sachverstand für die Sache einsetzt. Herzlichen Dank nochmals!
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung und das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit erfolgreich weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Berger
Rechtsanwalt
RM

von R. M. am 27.03.2025 um 12:21 Uhr

Beratung
Strafrecht
Herr Berger ist ein außerordentlich freundlicher Anwalt. Sehr kompetent! Hat mir in meiner Sache sehr weitergeholfen. Kann ich absolut weiterempfehlen.
Ich freue mich, dass Sie zufrieden waren!
Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Mit freundlichen Grüßen

Frank Berger
Rechtsanwalt
SS

von S. S. am 19.03.2025 um 17:34 Uhr

Fristlose Kündigung Mieter
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Von Anfang an kompetente Beratung. Zielführend nach aktuellem Gesetz bis zur Abwicklung der Zwangsräumung. Kann ich jedem Vermieter bei Mietzinsversäumnissen der Mieter nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für die positive Bewertung!
Es freut uns, dass Sie mit unserer Unterstützung zufrieden waren.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Berger
Rechtsanwalt

Kanzlei

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Kontaktdaten von Frank Berger

  • Adresse

    Syrlinstr. 35
    89073 Ulm

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Rechtsanwälte Berger & Faoual
 verantwortlich: Frank Berger, Marc Faoual, Katrin Müller-Rohrhirsch
Syrlinstr. 35
 89073 Ulm
Telefon: 0731 – 6027210
 Fax: 0731 – 6027211
 E-Mail: info@anwalt-ulm.com
Umsatzsteuer – Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 248926602
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland)
Rechtsanwalt Frank Berger, Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Marc Faoual und
Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch, Fachanwältin in Familienrecht
 zugelassen als Rechtsanwälte in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Die Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Webseite der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO )
  • Bundesgebührenordnung ( BRAGO )
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte ( BORA )
  • Fachanwaltsordnung ( FAO )
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG )
  • Berufsregulierungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter “ Berufsrecht “ eingesehen werden.
Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer

Berufshaftpflichtversicherung:
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