Bewertungen von Frank Berger
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Bewertungen
EW
von E. W. am 04.10.2020 um 18:38 Uhr
Opfervertretung, Nebenklage, Ädhäsionsverfahren
Strafrecht
Er nahm meine Situation ernst.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass Sie mit uns zufrieden waren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
PM
von P. M. am 09.09.2020 um 14:48 Uhr
Verstoß gegen das Waffengesetz
Strafrecht
Sehr zuverlässig kann ich nur empfehlen
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Herzlichen Dank für Ihr positives Feedback und dass Sie uns weiterempfehlen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
DW
von D. W. am 23.07.2020 um 17:30 Uhr
Mietforderung, Mietkaution, Schadensersatz
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Berger gab stets zu allen Fragen und Belangen offenes und direktes Feedback sowie eine ehrliche Einschätzung der Sachlage. Die Organisation der Kanzlei funktioniert tadellos und die Kommunikation über die Anwaltsgehilfen ist stets freundlich. Man fühlt sich uneingeschränkt wohl und verstanden.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass wir Sie mit der Leistung unserer Kanzlei zufriedenstellen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
TS
von T. S. am 04.06.2020 um 10:25 Uhr
Solide Unterstützung
Verkehrsrecht
Gute und zielführende Kommunikation. Betreuung war top.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Herzlichen Dank für Ihr positive Feedback. Wir freuen uns sehr, dass Sie mit unsere Leistung zufrieden waren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
KS
von K. S. am 16.05.2020 um 10:26 Uhr
Nachlassstreit
Allgemeine Rechtsberatung
Eine sehr schnelle Bearbeitung meiner Fragen.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Es freut uns sehr, dass Sie uns positiv bewertet haben und wir Sie bei Ihren Fragen zufriedenstellenden beraten konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
SF
von S. F. am 08.05.2020 um 13:58 Uhr
Unterlassungansprüche
Strafrecht
Es war mein erstes Mal in dieser Kanzlei. Ich muss sagen, dass es ab der ersten Beratung bis zur Gerichtsentscheidung beim Herrn Berger alles top gelaufen ist. Immer wieder gern!
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns, dass Sie mit unserer Verteidigung zufrieden waren und wir uns Ihrer Angelegenheit annehmen durften.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
GM
von G. M. am 12.02.2020 um 17:46 Uhr
Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Terminvereinbarung,
Herr Berger hat sogar persönlich zurückgerufen.
Ohne seine Hilfe hätte Führerscheinentzug gedroht.
Dank seiner Kompetenz bin mit einer Ordnungswidrigkeit davongekommen.
Herr Berger hat sogar persönlich zurückgerufen.
Ohne seine Hilfe hätte Führerscheinentzug gedroht.
Dank seiner Kompetenz bin mit einer Ordnungswidrigkeit davongekommen.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Recht herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass Sie mit uns zufrieden waren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
GU
von G. U. am 10.12.2019 um 12:31 Uhr
Räumung, Schadensersatz
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Berger ist ein sehr kompetenter, netter und hilfsbereiter Rechtsanwalt. Emailkontakt, telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarungen waren kein Problem. Die Sache wurde schnell und kompetent geregelt und sehr gut erläutert. Kann ich nur weiterempfehlen.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Es hat uns sehr gefreut, dass wir Sie bei Ihrer Angelegenheit zufriedenstellend unterstützen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
EB
von E. B. am 28.10.2019 um 09:22 Uhr
Geschwindigkeitsüberschreitung
Verkehrsrecht
Meine Verhandlung ging über drei Termine. Ein erster Gutachter identifizierte mich als Fahrerin obwohl ich das nicht war.
Herr Berger bestand auf eine weitere Beurteilung durch einen zweiten Gutachter. Ich wurde dank seiner guten Arbeit freigesprochen.
Ich bin rundum zufrieden und fühle mich sehr gut betreut in der Kanzlei Berger & Faoual!
Herr Berger bestand auf eine weitere Beurteilung durch einen zweiten Gutachter. Ich wurde dank seiner guten Arbeit freigesprochen.
Ich bin rundum zufrieden und fühle mich sehr gut betreut in der Kanzlei Berger & Faoual!
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns, dass Sie mit unserer Verteidigung zufrieden waren und wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Berger & Faoual
CW
von C. W. am 12.10.2019 um 20:05 Uhr
Prüfung Erfolg einer Anfechtungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Komplett unvorbereitet beim Erstgespräch in der Kanzlei, trotz meiner Eingabe auf Wunsch seiner Assistentin im Vorfeld. Anwaltsinteressen wie Honorarvereinbarungen sind hingegen sehr wichtig. Erstberatung mit einem Vierzeiler per E-Mail im Kurzmitteilungsstil ohne Hinweise auf Gesetzestexte, Gesetzeskommentare, Urteile. Erst auf meine Bitte weiterhin per E-Mail etwas ausführlich mit Zitaten aus einem Anwaltshandbuch. Auf eine Verständnisfrage genervt wirkende Reaktion, dass die Beratung nun abgeschlossen ist und die Rechnung bereits unterwegs ist. Wirkt lustlos, unmotiviert, arrogant wirkend im Umgang. Keine Empfehlung.
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Antwort von Rechtsanwalt Frank Berger
Danke für Ihre Bewertung, zu der ich kurz Stellung nehme:
1. Sie hatten bei Terminsvereinbarung angefragt, ob Sie Unterlagen vorab einreichen dürfen. Dies wurde von meiner Angestellten bejaht. Zu keinem Zeitpunkt war vereinbart, dass ich mir diese Unterlagen vor dem Erstberatungsgespräch anschaue. Das macht auch keinen Sinn, denn zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Mandatsverhältnis.
2. Sie haben Recht: Eine Aufklärung über die Kosten und je nach Fall eine Honorarverinbarung sind sehr wichtig. Der Mandant weiss somit, was ihn erwartet und der Rechtsanwalt erhält ein für seine Tätigkeit angemessenes Honorar.
3. Im Rahmen der Erstberatung ging es um die Frage, ob eine weitere Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erfolgen soll. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ich hiervon abgeraten und Ihnen eine Email hierzu übersandt. Sie forderten hierauf eine ausführliche Stellungnahme mit Hinweisen auf Gesetzestexte, Kommentarstellen und Urteilen. Obwohl dies meines Erachtens den Umfang einer Erstberatung deutlich übersteigt, bin ich Ihrem Wunsch nachgekommen.
4. Es gab keine genervte Reaktion auf eine Verständnisfrage.
5. Wenn Sie mich als lustlos und unmotiviert empfunden haben, sollten Sie sich die Frage stellen, wie es dazu kam. Zu Beginn der Erstberatung war ich sehr motiviert und engagiert.
1. Sie hatten bei Terminsvereinbarung angefragt, ob Sie Unterlagen vorab einreichen dürfen. Dies wurde von meiner Angestellten bejaht. Zu keinem Zeitpunkt war vereinbart, dass ich mir diese Unterlagen vor dem Erstberatungsgespräch anschaue. Das macht auch keinen Sinn, denn zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Mandatsverhältnis.
2. Sie haben Recht: Eine Aufklärung über die Kosten und je nach Fall eine Honorarverinbarung sind sehr wichtig. Der Mandant weiss somit, was ihn erwartet und der Rechtsanwalt erhält ein für seine Tätigkeit angemessenes Honorar.
3. Im Rahmen der Erstberatung ging es um die Frage, ob eine weitere Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erfolgen soll. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ich hiervon abgeraten und Ihnen eine Email hierzu übersandt. Sie forderten hierauf eine ausführliche Stellungnahme mit Hinweisen auf Gesetzestexte, Kommentarstellen und Urteilen. Obwohl dies meines Erachtens den Umfang einer Erstberatung deutlich übersteigt, bin ich Ihrem Wunsch nachgekommen.
4. Es gab keine genervte Reaktion auf eine Verständnisfrage.
5. Wenn Sie mich als lustlos und unmotiviert empfunden haben, sollten Sie sich die Frage stellen, wie es dazu kam. Zu Beginn der Erstberatung war ich sehr motiviert und engagiert.