4,8
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

NZ

von N. Z. am 23.10.2023 um 22:43 Uhr

Super Zufrieden!
Verkehrsrecht
Ich wurde durch Anraten meines Unfallberaters eines Autohauses super durch das Verfahren eines nicht verschuldeten KFZ Unfalls begleitet und sehr gut beraten! Es ist trotz der Unverschämtheit der gegnerischen Versicherung alles gut gegangen und ich bin sehr Froh, die Kanzlei Mohr gewält zu haben! Danke nochmal dafür!
Vielen Dank für die Bewertung. Wir freuen uns, dass sie zu ihrer Zufriedenheit doppelt gut beraten worden sind.
MK

von M. K. am 18.10.2023 um 14:28 Uhr

Toll!
Verkehrsrecht
Nach meinem Verkehrsunfall, woran ich nicht schuld war, war ich froh, Herrn Mohr und sein Team beauftragt zu haben. Zeitnahe Kommunikation mit der Gegenversicherung sowie mit mir persönlich. Infos über alle Abläufe erhalten. Alles reibungslos. Sehr kompetente, freundliche Mitarbeiter 😃
Vielen Dank!
Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.
WM

von W. M. am 04.10.2023 um 13:22 Uhr

Unfallschaden; gegnerische Versicherung
Verkehrsrecht
Hochprofessionelle Bearbeitung meiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bin sehr zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei. Vielen Dank.
BG

von B. G. am 22.09.2023 um 10:16 Uhr

Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
ein fachlich absolut kompetenter Rechtsanwalt,mit einem tollen Team. alles schnell und unkompliziert,mit Erfolg gelaufen. Vielen Dank
Vielen Dank, auch von uns, für die Bewertung, die für unser Team weiter motivierend ist :)
EF

von E. F. am 16.08.2023 um 12:22 Uhr

Höchste Zuverlässigkeit, Struktur und Professionalität
Verkehrsrecht
Herr Mohr ist seit Jahren unsere erste Wahl, wenn es um die Durchsetzung unserer Rechte aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung unseres Fuhrparks geht. Die Arbeit der gesamten Kanzlei, insbesondere diejenige der Assistenz rund um Herrn Mohr, ist hervorragend. Alle Fälle werden zuverlässig, strukturiert sowie vor allem schnell bearbeitet und abgeschlossen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Auch unser Team empfindet die Zusammenarbeit mit ihrem Unternehmen seit Jahren als sehr angenehm.
BS

von B. S. am 19.07.2023 um 20:31 Uhr

Probleme mit gegnerischer Versicherung
Verkehrsrecht
Nach einem unverschuldeten Auffahrunfall machte die gegnerische Versicherung Probleme. Rechtsanwalt Frank Mohr und sein Team konnte diese Probleme in kürzester Zeit lösen und den Fall zu meinen Gunsten abschließen, vielen Dank dafür. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Vielen Dank - wir freuen uns, dass sie mit unserem Team und unserer Tätigkeit zufrieden waren
AG

von A. G. am 23.03.2023 um 15:34 Uhr

Alles gelaufen wie vorhergesagt. Sehr zufrieden!
Allgemeines Vertragsrecht
Top gelaufen. Ich war immer über den aktuellen Stand informiert und äußerst zufrieden.

Danke an RA Mohr und sein Team!

Herzliche Grüße A. Gleim
Vielen Dank für die für uns ebenfalls "top gelaufene Bewertung".
BS

von B. S. am 20.02.2023 um 16:29 Uhr

Unverschuldeter Unfall
Verkehrsrecht
Schriftverkehr mit gegn.Versicherung,Informationsfluss und Abwicklung optimal gelaufen!
Zu dieser besonderen Zeit bedanken wir uns für die positive Bewertung mit einem erfreuten "Helau" ;-)
CP

von C. P. am 15.02.2023 um 11:36 Uhr

Sehr gute Arbeit!!!
Verkehrsrecht
Bei meinem unverschuldeten Verkehrsunfall vom 04/22 hat die Kanzlei Frank Mohr sehr gute Arbeit geleistet. Gerade der Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung, hätte ich so nie bewältigen können. Abgesehen von der Zeit und den Nerven, sowie die fachliche Kompetenz, die gefehlt hätte. Ich möchte mich herzlich bedanken für die tolle Arbeit. Und kann die Kanzlei Mohr jederzeit weiter empfehlen.
Liebe Grüße ans Team.
Vielen Dank auch vom Team für die positive Bewertung.
RG

von R. G. am 09.02.2023 um 20:41 Uhr

Verkehrsunfall – im schriftlichen Verfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Mehrfache Angebote ein persönliches Beratungsgespräch zu führen, wurden ignoriert bzw. nicht für notwendig gehalten. Zu viele E-Mails bestimmte die Kommunikation.
Aus der Kanzlei wurden mehrfach schriftliche Stellungnahmen eingefordert – zeitlich sehr aufwendig.
Verspätete oder auch ausbleibende Rückantworten aus der Kanzlei waren keine Seltenheit.
! Eine Absprache vor einer Güteverhandlung wurde als n i c h t erforderlich angesehen! Die Anwesenheit sogar in Frage gestellt. In der Unterbrechung sparte RA Mohr hingegen nicht an Kritik an meinen Schilderungen. M.E. abgehobenes und unpersönliches Verhalten.
Die zahlreichen abgegebenen *****-Bewertungen kann ich auf keinen Fall teilen.
Weiterempfehlungen - Fehlanzeige.
Alles sehr bedauerlich und ärgerlich.
Vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme, die hier sehr ernst genommen wird.
Gleichwohl möchte ich auf folgendes hinweisen:
Der Unfallhergang war auch mittels Unfallskizzen ausreichend erörtert, sodass es keine weitergehenden Beratungsgespräche bedurft hat. Schriftliche Stellungnahmen wurden nur angefordert, da die Gegenseite einen anderen Unfallhergang dargestellt hat. Sie hatten ihre Verärgerung über die Darstellung der Gegenseite sowohl gegenüber dem Unterzeichner als auch den Gericht ausführlich dargetan.
Ihre Schilderungen zum Unfallhergang, dahingehend mit deutlich über Richtgeschwindigkeit liegender Geschwindigkeit auf das zuvor geschehene Unfallereignis zu gefahren zu sein und trotz dieses vorherigen Ereignisses keinen Bremsvorgang eingeleitet zu haben, führte dazu dass aufgrund der hieraus resultierenden Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs eine Mithaftung anzunehmen war.
Auf diese für sie ungünstige Schilderung und daraus resultierenden möglichen Rechtsfolgen hatte ich aus anwaltlicher Sicht in der Verhandlungsunterbrechung hingewiesen. Dieser Hinweis sollte keinen persönlichen Angriff gegenüber ihrer Person darstellen, soweit sie dies so empfunden haben sollten.
Gleichwohl: In dieser Sache konnte zu ihren Gunsten eine vergleichsweise Haftungsquote von 75% zu 25 % erzielt werden, welche sie auch selbst zugestimmt hatten.
Ihrer Kritik entnehme ich allerdings, dass sie mit dem Ergebnis des Rechtsstreits trotz ihrer Zustimmung offensichtlich nicht zufrieden sind. Sehr schade.