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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RT

von R. T. am 18.07.2023 um 16:23 Uhr

Super Dienstleistung
Verkehrsrecht
Herr Fuhrmann hat mir schnell und kompetent weitergeholfen so dass das Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt wurde.
Das freut mich sehr. Vielen Dank für Ihr entgegengebrachets Vertrauen.
PB

von P. B. am 05.07.2023 um 12:30 Uhr

Sehr gut
Strafrecht
Freundlicher Umgang, gute Erklärung der Optionen, zeitnahe Rückmeldung, erfolgreicher Abschluss
Besten Dank für Ihre Rezension. Das hören wir gerne.
KP

von K. P. am 26.06.2023 um 12:45 Uhr

Fahrverbot abgewendet
Allgemeine Rechtsberatung
Alles war online zu erledigen, daher nur ein geringer Aufwand für mich. Gute Kommunikation, professionelle Abwicklung. Danke!
Das freut mich sehr, dass Sie mit unserer internen Vorgehensweise zufrieden waren.
SN

von S. N. am 26.06.2023 um 12:37 Uhr

Bußgeldverfahren wegen Trunkenheitsfahrt
Allgemeine Rechtsberatung
Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und kompetenten Kommunikation mit meinem Anwalt Herrn Christian Fuhrmann.Meine Fragen und Bedenken in dieser Angelegenheit wurden sehr schnell bearbeitet und der Anwalt leitete die erforderlichen Schritte schnell und konform ein.Im Gesamtbild kann ich durchaus Herrn Fuhrmann weiterempfehlen und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit Mfg.Stefan Neumann
Das freut mich sehr. Umso schöner, dass wir Ihr Strafverfahren in ein einfaches Bußgeldverfahren umwandeln konnten.
DA

von D. A. am 30.05.2023 um 16:18 Uhr

Sehr kompetend und zuverlässig
Strafrecht
Herr Fuhrmann und sein Team hat Alles richtig gemacht! Ich bin sehr zufrieden und würde jeder Zeit seine Beratung und Diensleistung wieder in Anspruch nehmen.
Das freut mich sehr.
AH

von A. H. am 25.05.2023 um 15:11 Uhr

Großartiger Einsatz und Kommunikation
Allgemeine Rechtsberatung
Es ist sehr angenehm, mit Herr Furhmann zu kommunizieren, man wartet nicht in der Schleife und kriegt immer zeitnah eine Antwort bei Fragen.

Den Einsatz, welchen Herr Fuhrmann hervorgebracht hat, war großartig.

Es war eine tolle Erfahrung, mit Herr Fuhrmann gearbeitet zu haben!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich freue mich, dass wir das Problem für sie lösen konnten.

Allgemeiner Hinweis: dem Mandanten wurde ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Es droht eine Probezeitverlängerung und Nachschulung. Am Ende konnten wir mit guten Argumenten das Gericht davon überzeugen, lediglich ein Verwarnungsgeld zu verhängen, basierend auf einer Nachberechnung. So konnte am Ende der Eintragung eines Punktes für das Fahreignungsregister vermieden werden, damit auch die verwaltungsrechtlichen Folgen.
GW

von G. W. am 24.05.2023 um 10:35 Uhr

Bußgelder
Ordnungswidrigkeitenrecht
Alles Positiv,Fall schnell erledigt.
Danke für Ihre Rezension.
LL

von L. L. am 21.05.2023 um 23:22 Uhr

Ermittlungsverfahren
Verkehrsrecht
Man wurde gut an die Hand genommen und durch das Verfahren geführt. Die Rückmeldung kamen immer sehr schnell und waren verständlich. Alles in einem bin ich sehr sehr zufrieden und Preis Leistung stimmt vollkommen.
Das freut mich sehr. Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
ND

von N. D. am 16.05.2023 um 14:29 Uhr

Führerscheinentzug
Verkehrsrecht
Kein großes Rumgerede, ordentliche Dialoge und sehr individuelle Betreuung. Herr Fuhrmann half mir bei gleich mehreren Verfahren und hat die besten Lösungen für mich erreichen können. Ein Verfahren wurde eingestellt und beim anderen wurde nach meinen Bedingungen eine Lösung gefunden. Klasse, ich kann ihn nur sehr empfehlen und werde ihn weiterhin bei Problemen kontaktieren. 5 Sterne.
Vielen Dank. Ich freue mich, dass wir jeweils beste Lösungen für Sie finden konnten.
BR

von B. R. am 09.05.2023 um 16:27 Uhr

Vorwurf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Verkehrsrecht
Sehr schnell und reibungslos und sehr professionell. Mit Abstand einer der besten Verkehrsrechtler in Deutschland.
Vielen Dank für Ihre positiven Worte.

Allg Info: hier konnten wir eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt erreichen, nachdem der Nachweis erbracht werden konnte, dass die Nutzung des Fahrzeugs nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf einer privaten Fläche stattfand.