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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

BR

von B. R. am 09.05.2023 um 16:27 Uhr

Vorwurf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Verkehrsrecht
Sehr schnell und reibungslos und sehr professionell. Mit Abstand einer der besten Verkehrsrechtler in Deutschland.
Vielen Dank für Ihre positiven Worte.

Allg Info: hier konnten wir eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt erreichen, nachdem der Nachweis erbracht werden konnte, dass die Nutzung des Fahrzeugs nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf einer privaten Fläche stattfand.
KZ

von K. Z. am 24.04.2023 um 18:33 Uhr

Fahrverbot
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Fuhrmann hat mir im Falle einer Ordnungswidrigkeit sehr geholfen indem mein Fahrverbot aufgehoben wurde.
Er hat mir von Anfang an klar gesagt wie wir vorgehen und die Chancen sind und es hat sich genau so ergeben. Sehr gute Kommunikation.
Nur weiter zum empfehlen!!
Das freut mich! Ich haben ebenfalls zu danken.
JS

von J. S. am 20.04.2023 um 11:30 Uhr

TIP TOP!!
Verkehrsrecht
Die geleistete Arbeit sowie die Kommunikation waren top und sehr zufrieden stellend.
Vielen Dank!
EG

von E. G. am 30.03.2023 um 17:51 Uhr

Bewertung
Verkehrsrecht
Herr Fuhrmann hat sich für mich sehr eingesetzt und das beste rausgeholt. Sehr Kompetent, freundlich, und Hilfsbereit. Ich würde immer wieder zu ihm gehen.
Ich bedanke mich recht herzlich. Ich freue mich, dass wir Ihren Führerschein gerettet haben.
JS

von J. S. am 27.03.2023 um 14:54 Uhr

Anzweiflung Laser
Verkehrsrecht
absolut Fachkompetent,
alles wurde perfekt organisiert und geregelt
absolut empfehlenswert
immer wieder gerne
Vielen lieben Dank für Ihre netten Worte.

Allg. Info: in diesem Verfahren konnten wir eine Handlasermessung mit dem Messgerät Riegl Fg21 erfolgreich angreifen und das Verfahren zur Einstellung bringen.
LZ

von L. Z. am 26.03.2023 um 18:32 Uhr

Rotblitzer
Verkehrsrecht
Ein sehr zuverlässiger Rechtsanwalt , wir waren sehr zufrieden wir empfehlen gerne weiter .
AE

von A. E. am 24.03.2023 um 12:01 Uhr

A. El-Kurd
Verkehrsrecht
Mega Anwalt !!!
Setzt sich 100% ein für seine Mandanten !!
Versucht auf jeden Fall das beste Ergebnis zu erziehen !!
Sehr zu Empfehlen !!
Vielen Dank für ihre lobenden Wort.

Allg. Hinweis: dieser Fall zeigte mal wieder, dass auch moderne technische Messungen fehlerbehaftet sein können. Für den Mandanten konnten dadurch 2 Monate Fahrverbot eingespart werden.
TW

von T. W. am 22.03.2023 um 21:14 Uhr

Lasermessung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Hr. Fuhrmann, welcher mich gut beraten und sicher vor Gericht vertreten hat. Seine Tipps und Arbeit haben mir gut geholfen meinen Führerschein behalten zu dürfen.
Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Ihr Verfahren hat einmal mehr gezeigt, dass eine frühe Stellungnahme im Verfahren und die damit verbundene Vorbereitung durch das später zuständige Amtsgericht (hier Amtsgericht Stuttgart), positiv gewürdigt wurde und am Ende die Aufhebung des Fahrverbots erfolgte.
DK

von D. K. am 21.03.2023 um 11:05 Uhr

Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bin auf einer zweispurigen Ringstraße (70 kmh), die für ca. 800 - 900 m auf 50 kmh begrenzt war, mit 31 kmh gemessen worden, die auch noch als innerorts gewertet wurde.

Aufgrund der genauen Meßmethode TraffiStar S350 war ein Meßfehler um 1 kmh, der "nur" zu 1 Punkt und keinem Fahrverbot geführt hätte, auszuschließen.

Herr Fuhrmann hat mich verkehrsrechtlich mit seinem sehr guten Fachwissen, seiner professionellen Herangehensweise und seiner umgänglichen Art höchst kompetent, sehr freundlich und zeitnah beraten.

Er schätzte meinen Fall in allen Punkten ehrlich ein und erläuterte mir Möglichkeiten zum bestmöglichen, weiteren Vorgehen.

Ich kann Herrn Christian Fuhrmann nur besten Gewissens weiterempfehlen.

Herr Fuhrmann, für Ihre Hilfe nochmals recht herzlichen Dank!
Vielen Dank für ihre ausführliche Rezension. Ich freue mich über Ihre Darstellung!
AL

von A. L. am 15.03.2023 um 17:35 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ein sehr kompetenter, Zuverlässiger, und professioneller Rechtsanwalt. 100 % Weiterempfehlung
Vielen Dank.

Allg. Hinweis: in diesem Verfahren konnten wir bei einem zweimonatigen Fahrverbot, trotz einer nachgewiesenen Nötigung im Straßenverkehr, ein sog. "beschränktes Fahrverbot" für den Mandanten erreichen. Das bedeutet, dass der Mandant zumindest die Fahrerlaubnisklasse D und D1 zum Führen von Omnibussen in der Zeit des Fahrverbots behält und somit seinen Beruf als Busfahrer weiter ausüben darf. Privat muss er auf das Führen eines PKWs verzichten. Im Ergebnis eine für den Mandanten sehr gute Lösung.