Fachanwalt für
- Steuerrecht
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
Über mich
Herzlich willkommen bei Herrn Rechtsanwalt Temme!
Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Im Bereich des STEUERRECHTS helfen wir Ihnen in folgenden Bereichen:
Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich,
- Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung,
- Gewerbesteuererklärung, Körperschaftssteuererklärung,
- gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung,
- Erklärung über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Buchführung und Bilanzen
- monatliche und jährliche Buchhaltung, Anlagenbuchhaltung,
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsverträge und Beschlüsse
- Gründung von Gesellschaften (GmbH, KG, OHG und GbR)
- Beratung bei Nachfolgeregelungen im Betrieb
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
- Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflichten, Lieferantenbetrug u. Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Vorenthalten u. Veruntreuung von Arbeitsentgelten
- Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme, Bestechlichkeit/Bestechung, Korruption
- Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
- Betrug, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Anlagebetrug
- Steuerhinterziehung und Beratung bei strafbefreiender Selbstanzeige
Im Bereich des ERBRECHTS helfen wir Ihnen in folgenden Bereichen:
- Testament; Erbvertrag
- gesetzliche Erbfolge; Pflichtteil; Vermächtnis
- Verfassen des letzten Willens, Patientenverfügung
- Beratung bei Nachfolgeregelungen im Betrieb
- Die erbrechtliche Beratung erfolgt selbstverständlich auch mit besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwalt-temme.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Rechtstipps 34
Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht zwingend im April des folgenden Kalenderjahres
18.04.2013Hinzurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts
17.04.2013
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Kirchstraße 3, 53879 Euskirchen
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