An die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und, soweit vorhanden, folgende Daten übermittelt:
- 1.
abweichende Namensschreibweisen, - 2.
andere Namen, - 3.
frühere Namen, - 4.
Aliaspersonalien und - 5.
Angaben zum Ausweispapier.