DEÜV - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
für Meldungen der Arbeitgeber
Erster Unterabschnitt
Meldungen
Zweiter Unterabschnitt
Korrektur von Meldungen
Dritter Abschnitt
Meldungen der Arbeitgeber
durch Datenübertragung
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt
Systemprüfung
Dritter Unterabschnitt
Durchführung der Datenübertragung
Vierter Abschnitt
Beitragsnachweisverfahren
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen
Sechster Abschnitt
Übernahme und Weiterleitung
der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
Siebter Abschnitt
Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes und Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
Neunter Abschnitt
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge
Kurz und knapp
Titel
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Kurztitel
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Abkürzung
DEÜV
Fundstellennachweis
BGBl I 1998, 343
Ausfertigungsdatum
10.02.1998
Neufassung
Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2006 I 152;
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 18 G v. 16.12.2022 I 2328
Hinweis
Änderung durch Art. 28 G v. 20.12.2022 I 2759 (Nr. 56) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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