GastG - Gaststättengesetz

Die wichtigsten Fragen zum GastG

  • Was ist das Gaststättengesetz?
    Das Gaststättengesetz enthält Regelungen zur Erteilung und zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis.
  • Was ist eine Gaststättenerlaubnis?
    Die Gaststättenerlaubnis wird auch Konzession genannt und ist notwendig, wenn man eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte.
  • Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt einer Gaststättenerlaubnis?
    Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit des Betreibers – er darf z. B. nicht alkoholsüchtig sein.
  • Was regelt das GastG noch?
    Das GastG umfasst nicht nur die reine Erteilung einer Konzession, sondern beantwortet auch, welchen Auflagen und Bedingungen sie unterliegt.

Über das GastG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gaststättenrecht ist ein Teilgebiet des Gewerberechts.
  • Das Bundesgaststättengesetz ist das zentrale Gesetz, wenn es um den Betrieb von Gaststätten geht.
  • Wird ein Bereich nicht durch das Bundesgaststättengesetz geregelt, ist die Gewerbeordnung (GewO) heranzuziehen.
Was ist das BGastG?

Das Bundesgaststättengesetz (BGastG) trifft nähere Regelungen zur Erteilung und dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis.

Grundsätzlich liegt der Erlass dieses Gesetzes im Aufgabenbereich der einzelnen Bundesländer. Haben diese bisher keine eigenen Gaststättengesetze erlassen, greift das des Bundes ein. Folgende Länder haben eigene Gaststättengesetze erlassen:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland
Alle übrigen Bundesländer greifen auf das BGastG zurück.

Inhaltlich sind die Landesgesetze dem Bundesgesetz sehr ähnlich, allerdings enthalten sie teilweise andere Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Die wichtigsten Inhalte des BGastG

Das BGastG regelt vor allem die Umstände, unter denen eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, erteilt werden darf. Dies umfasst aber nicht nur die reine Erteilung, sondern auch die Frage, ob sie unter Auflagen oder Bedingungen zu stellen ist, die eingehalten werden müssen.

Eine einmal erteilte Konzession kann wieder entzogen werden, wenn etwa gegen Auflagen verstoßen wird oder sonstige gewichtige Gründe gegen den Weiterbetreib gegeben sind. Die Umstände der Rücknahme bzw. des Widerrufs der Konzession wird durch das BGastG ebenfalls geregelt.

Die Konzession ist notwendig, wenn man eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte.
Voraussetzung hierfür ist die Zuverlässigkeit des Betreibers. Die Konzession ist zudem personengebunden und ortsgebunden, das heißt, nur der Betreiber kann sie beantragen und sie gilt nur für diesen. Zusätzlich muss der Ort, für den sie beantragt wird, bekannt sein. Als unzuverlässig gilt z. B. jemand, der selbst alkoholsüchtig ist oder bei dem Missbrauch von Alkohol naheliegt.

Wenn man einmal eine Gaststättenerlaubnis erhält, kann diese auch wieder entzogen werden.  

Welche Gesetze müssen neben dem BGastG noch herangezogen werden?

Um eine Gaststätte betreiben zu können, muss eine Vielzahl an Bedingungen erfüllt werden. Das heißt, selbst wenn man keinen Alkohol ausschenken möchte, müssen viele andere Gesetze beachtet werden, damit es zur Errichtung einer Gaststätte kommen kann.

So müssen die Lebensmittelgesetze beachtet werden, um Hygienestandards einzuhalten. Jugendschutzgesetze treffen Regelungen bzgl. Abgabeverboten von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Jugendliche. Auch muss die Location an sich sicher sein und die Umwelt nicht zu sehr belasten.

Ein weiter gewichtiger Punkt ist der Arbeits- und Personalschutz, der durch entsprechende Gesetze umgesetzt werden soll.