§ 7 GastgewAusbV 1998 - Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Personalwirtschaft, - 2.
Büroorganisation und -kommunikation, - 3.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, - 4.
Warenwirtschaft, - 5.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf.