§ 8 GastgewAusbV 1998 - Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Systemorganisation, - 2.
Marketing, - 3.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, - 4.
Personalwesen, - 5.
Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.