Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
- 1.
einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und - 2.
eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt