(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält
- 1.
ein Abschlusszeugnis, - 2.
eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH), - 3.
ein Transcript of Records und - 4.
ein Diploma Supplement.
(2) Das Abschlusszeugnis enthält
- 1.
die Angabe, dass die oder der Studierende das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes „gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –“ absolviert hat, - 2.
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat, - 3.
die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie - 4.
das Thema, die Rangpunktzahl und die Note der Diplomarbeit.