Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Anwälte zum HeilMWerbG

Rechtsanwalt Daniel Kadar
75116 Paris

Rechtsanwältin Constanze Knaak
47652 Weeze

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Remmers
26871 Papenburg