§ 6 HotelAusbV - Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, - 2.
Annahme und Einlagerung von Waren, - 3.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, - 4.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, - 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, - 6.
Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang, - 7.
Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung, - 8.
Gästekommunikation und Beschwerde-Management, - 9.
Planung, Durchführung und Analyse des Channel-Managements und des Revenue-Managements, - 10.
Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marketingmaßnahmen, - 11.
Steuerung, Kalkulation und Analyse von Veranstaltungen, - 12.
Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen, - 13.
qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen sowie Prozesssteuerung, - 14.
Planung, Umsetzung und Auswertung von Arbeits- und Personalprozessen, - 15.
Warenwirtschaft und Einkauf und - 16.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt und - 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.