Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Lesen und Anwenden technischer Unterlagen, - 6.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement, - 7.
Beraten und Betreuen von Kunden, - 8.
Benutzerschulungen, - 9.
Verkauf und Geschäftsprozeß, - 10.
Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz, - 11.
Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen, - 12.
Montieren und Installieren von Infrastruktur, - 13.
Prüfen der Schutzmaßnahmen, - 14.
Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken, - 15.
Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen, - 16.
Aufstellen von Geräten und Inbetriebnehmen von Systemen, - 17.
Durchführen von Serviceleistungen, - 18.
Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen.