1 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- besaitete Tasteninstrumente nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden
- b)
- Zustand von Tasteninstrumenten beurteilen und dokumentieren
- c)
- Arbeitsaufträge prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen, Zeitbedarfe abschätzen
- d)
- Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
- e)
- Skizzen und normgerechte Zeichnungen anfertigen und anwenden
- f)
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf ermitteln und Material disponieren
- g)
- Arbeitsplatz nach sicherheitsrelevanten und ergonomischen Gesichtspunkten einrichten; ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung beachten
- h)
- Sachverhalte darstellen; Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, anwenden
- i)
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- j)
- auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern; Datenschutz beachten
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- k)
- Arbeiten im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Teamarbeit auswerten
- l)
- Liefertermine und -bedingungen beachten
- m)
- Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte festlegen und dokumentieren
- n)
- technische Entwicklungen feststellen und berücksichtigen
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2 | Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
- b)
- Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfen
- c)
- Maschinen unter Beachtung von sicherheitsrelevanten und ergonomischen Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
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| | - d)
- Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- e)
- Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Toleranzen berücksichtigen
- f)
- Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck zuordnen; Artenschutzbestimmungen beachten
- g)
- Hölzer, Metalle und sonstige Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere nach akustischen, optischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten
- h)
- Hölzer sowie sonstige Werk- und Hilfsstoffe lagern, Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
- i)
- Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Stemmen und Biegen, manuell bearbeiten
- j)
- Werkstoffe, insbesondere durch Sägen und Bohren, maschinell bearbeiten
- k)
- Materialverbindungen nach Verwendungszweck auswählen
- l)
- Verbindungen zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, herstellen; Gesundheits- und Umweltschutz- sowie Verarbeitungsvorschriften beachten
- m)
- Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen
- n)
- Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen, Furniere aufbringen
- o)
- furnierte Teile verputzen und für die Oberflächenbehandlung vorbereiten
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- p)
- Spezialwerkzeuge und Schablonen herstellen
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3 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)
- Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
- c)
- Wareneingangskontrollen sowie prozessorientierte Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren
- d)
- zugelieferte und gefertigte Teile lagern, Lagerkriterien beachten
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- e)
- Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- f)
- zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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4 | Herstellen von akustischen Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- akustische Anlagen von Klavieren, Flügeln und Cembali, insbesondere nach Bauarten, unterscheiden
- b)
- Bauteile, insbesondere Rasten, Resonanzkörper, Bodenlager, Stimmstöcke, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager, Gussplatten und Anhangleisten, zuordnen
- c)
- Bauteile, insbesondere Rasten, Bodenlager, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager und Anhangleisten, planen und herstellen
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- d)
- Bauteile nach Konstruktionsvorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Resonanzbodenwölbung, Stegüberhöhung und Saitenlängen, planen, herstellen und zusammenfügen
- e)
- Saitenbezug anfertigen und Saiten aufziehen
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5 | Stimmen von Instrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Stimmverfahren unterscheiden und auswählen
- b)
- Stimmwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden
- c)
- Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und chorrein stimmenoderTemperatur legen, nach Oktaven stimmen und Register stimmen
- d)
- Instrumente, insbesondere nach Gehör, vorstimmen
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- e)
- Instrumente, insbesondere nach Gehör, stimmen
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6 | Behandeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden und zuordnen
- b)
- Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheiden
- c)
- Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden
- d)
- Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Bleichen, Lackieren, Polieren, Färben und Patinieren, behandeln
- e)
- Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen, Sicherheitsregeln beachten
- f)
- behandelte Oberflächen prüfen
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7 | Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Gespräche mit internen oder externen Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
- b)
- Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
- c)
- produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
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- d)
- Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
- e)
- Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen; Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
- f)
- Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
- g)
- Kundenkontakte auswerten
- h)
- Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
- i)
- Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
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