Die Lebenspartner haben bei der Erfüllung der sich aus dem lebenspartnerschaftlichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
Anwälte zum LPartG

Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City

Abogada Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt

Abogada Laura Grisales Rendón LL.M.
050025 Medellin