(1) Die Prüfungsordnung regelt insbesondere:
- 1.
die Voraussetzungen für den Zugang zum Studium, - 2.
die angebotenen Vertiefungsrichtungen und die ihnen zugeordneten akademischen Grade, - 3.
die Zahl der Module und die Leistungspunkte, die in jedem Modul vergeben werden, - 4.
die Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen und für den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen, - 5.
das Prüfungsverfahren, - 6.
die Prüfungsformen und die Dauer oder den Umfang der Prüfungsformen, - 7.
die Aufgaben und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, der Prüfenden und der Beisitzenden, - 8.
die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und für die Ermittlung der Gesamtnote, - 9.
die Wiederholung von Prüfungen, - 10.
die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften, - 11.
das Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erworben worden sind, und von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie - 12.
die Einsicht in die Prüfungsakten nach den einzelnen Prüfungen.
(2) Die Prüfungsordnung wird von der Universität der Bundeswehr München auf ihrer Internetseite veröffentlicht.