NSVerbG - Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
- Erster Teil
Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen - Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt
Zu erfüllende Ansprüche - § 5 NSVerbG - Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 6 NSVerbG - Schadensersatzansprüche
- § 7 NSVerbG - Versorgungsansprüche
- § 8 NSVerbG - Ausgeschlossene Gläubigergruppen
- § 9 NSVerbG - Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10 NSVerbG - Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 11 NSVerbG - Ansprüche aus dinglichen Rechten
- § 12 NSVerbG - Gesetzeskonkurrenz
- § 13 NSVerbG - Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 14 NSVerbG - Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 15 NSVerbG - Anspruchsschuldner
- § 16 NSVerbG - Anmeldung
- § 17 NSVerbG - Anmeldestelle
- § 18 NSVerbG - Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 19 NSVerbG - Klagefrist
- Dritter Abschnitt
Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- Erster Abschnitt
- Zweiter Teil
Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen - Dritter Teil
Schlußbestimmungen - § 25 NSVerbG - Hypothekengewinnabgabe
- § 26 NSVerbG - Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
- § 27 NSVerbG - Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
- § 28 NSVerbG - Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- § 29 NSVerbG - Londoner Schuldenabkommen
- § 30 NSVerbG - Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 31 NSVerbG - Freistellung von Verwaltungsgebühren
- § 32 NSVerbG - Amts- und Rechtshilfe
- § 33 NSVerbG - Geltung in Berlin
- § 34 NSVerbG - Inkrafttreten