Erhebt die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 42 wegen der Straftat die öffentliche Klage, so erstreckt sie diese auf die Ordnungswidrigkeit, sofern die Ermittlungen hierfür genügenden Anlaß bieten.
Anwälte zum OWiG 1968

Advogado (Rechtsanwalt in PT) Diogo Pereira Coelho
2765-349 Lissabon

Rechtsanwalt Heiko Benjamins
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Rechtsanwalt Arno Saathoff
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