Die Anhörungsbehörde kann einen Dritten mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten, insbesondere
- 1.
der Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen, - 2.
der Fristenkontrolle, - 3.
der Koordinierung von erforderlichen Sachverständigengutachten, - 4.
dem Entwurf eines Anhörungsberichts, - 5.
der ersten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen, - 6.
der organisatorischen Vorbereitung eines Erörterungstermins und - 7.
der Leitung eines Erörterungstermins
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