Ein Anbieter, der
- 1.
auf einem Markt für Briefdienstleistungen marktbeherrschend ist, - 2.
zur Erbringung von Universaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verpflichtet ist oder - 3.
als Anbieter von förmlichen Zustellungen in das Verzeichnis nach § 4 Absatz 1 eingetragen ist,