Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Anwälte zum RPflG 1969

Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach

Rechtsanwalt Stefan Maurer
52428 Jülich

Rechtsanwalt Simon Pake
47226 Duisburg