Trägt ein Scheck Unterschriften von Personen, die eine Scheckverbindlichkeit nicht eingehen können, gefälschte Unterschriften, Unterschriften erdichteter Personen oder Unterschriften, die aus irgendeinem anderen Grunde für die Personen, die unterschrieben haben oder mit deren Namen unterschrieben worden ist, keine Verbindlichkeit begründen, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Unterschriften keinen Einfluß.
Anwälte zum ScheckG

Advogado (Rechtsanwalt in PT) Diogo Pereira Coelho
2765-349 Lissabon
Advogada Vânia Costa Ramos
1600-675 Lissabon

Rechtsanwältin Lydia Reißen-Hädicke
52525 Heinsberg