ScheckG - Scheckgesetz
- Erster Abschnitt
Ausstellung und Form des Schecks - Zweiter Abschnitt
Übertragung - Dritter Abschnitt
Scheckbürgschaft - Vierter Abschnitt
Vorlegung und Zahlung - Fünfter Abschnitt
Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck - Sechster Abschnitt
Rückgriff mangels Zahlung - Siebenter Abschnitt
Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks - Achter Abschnitt
Änderungen - Neunter Abschnitt
Verjährung - Zehnter Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - Elfter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften - Zwölfter Abschnitt
Geltungsbereich der Gesetze